Donnerstag, 19. Juni 2008

Niederländisches Höchstgericht legt Sportwettenmonopol dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG


Das niederländische Höchstgericht (Hoge Raad der Nederlanden), das oberste Gericht der Niederlande für Straf- und Zivilrechtssachen, hat einen Fall zum grenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zugrunde liegt dieser Vorlage ein Gerichtsverfahren zwischen dem privaten Buchmacher Ladbrokes und dem niederländischen Monopolanbieter für Glücksspiele De Lotto. Ladbrokes war 2002 untersagt worden, Sportwetten von niederländischen Bürgern anzunehmen.

Der Hoge Raad hat dem EuGH drei Fragen vorgelegt:

• Zunächst will das Gericht wissen, ob es nach Europarecht zulässig ist, das Glücksspielangebot durch die Einführung neuer Spiele und Bewerbung attraktiv auszugestalten, um damit (potentielle) Spieler von illegalen Angeboten abzuhalten.

• Des Weiteren fragt er, ob der nationale Richter in jedem Fall entscheiden muss, ob die nationale Glücksspielpolitik (z. B. in diesem Fall eine Untersagungsverfügung bezüglich einer Webseite) in diesem bestimmten Fall gerechtfertigt ist.

• Zuletzt erkundigt sich der Staatsrat nach der Bedeutung einer in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Genehmigung: Kann ein Mitgliedstaat auf der Basis eines beschränkten Konzessionssystems Glücksspielangebote über das Internet durch einen in einem anderen Mitgliedstaat lizenzierten Anbieter untersagen?

Unabhängig von dieser Vorlage hat die Europäische Kommission wegen des Glücksspielmonopols zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande eingeleitet (IP/06/436 und IP/08/330). In dem ersten Verfahren, in dem bereits eine begründete Stellungnahme (reasoned opinion) der Europäischen Kommission vorliegt, könnten die Niederlande nunmehr auch vor dem EuGH verklagt werden.

Mit Einreichung der vorliegenden Sache beim EuGH werden 14 Vorlageverfahren zu Sportwetten und Glücksspielen anhängig sein (davon alleine acht Verfahren, die von deutschen Verwaltungsgerichten zu der europarechtlich bedenklichen Sach- und Rechtslage in Deutschland vorgelegt worden sind). Zuletzt hatten im laufenden Jahr das Verwaltungsgericht Schleswig (Sportwettenrecht aktuell Nr. 94), das Landgericht Porto (Sportwettenrecht aktuell Nr. 100), das Landesgericht Linz (Sportwettenrecht aktuell Nr. 101) und das griechische Symvoulio tis Epikrateias (Sportwettenrecht aktuell Nr. 103) Glücksspielverfahren dem EuGH vorgelegt.

aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 106

Hoge Raad der Nederlanden, Entscheidung vom 13. Juni 2008, Az. C07/035HR – Ladbrokes Betting & Gaming Ltd. und Ladbrokes International Ltd. gegen Stichting de Nationale Sporttotalisator (“de Lotto”)

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