von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Angesichts dreier unmittelbar bevorstehender Landtagswahlen (am 20. März 2011 in Sachen-Anhalt und jeweils am 27. März in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) war eine abschließende Entscheidung nicht zu erwarten. Dennoch zeichnete sich auf der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin überraschend deutlich ein Durchbruch für ein Konzessionssystem für Sportwetten ab, auch wenn Details noch offen sind. Zukünftig werden also auch private Anbieter Sportwetten anbieten können. Details der Lizenzvergabe sollen auf einer Sondersitzung am 6. April 2011 in Berlin geklärt werden.
Hintergrund der angestrebten Liberalisierung sind die Vorgaben durch die Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof (Urteile vom 8. September 2010), das Bundesverfassungsgericht und jüngst das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 24. September 2010) hatten klargestellt, dass ein staatliches Monopol und ein Verbot für private Anbieter nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn tatsächlich eine strenge Bekämpfung der Spielsucht in allen Glücksspielbereichen erfolgt. Die derzeitige Sach- und Rechtslage ist somit sowohl verfassungsrechtlich wie auch europarechtlich nicht haltbar.
Die Länder folgen neben dem rechtlichen Druck vor allem den wirtschaftlichen Gegebenheiten und erwarten sich erhebliche Mehreinnahmen. Das staatliche Sportwettenangebot ODDSET hat nach Studien einen Marktanteil von weniger als 10%, worauf auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck verwies. Beck bezifferte die Sportwettenumsätze auf "eher fünf Milliarden Euro plus X als minus X". Man wolle das „illegale Angebot“ in die Legalität holen und natürlich entsprechend besteuern.
Wie die Lizenzen vergeben werden sollen, ist derzeit offen. Laut Presseberichten wurde u. a. überlegt, Deutschland in drei Regionen aufzuteilen und für jede Region eine Lizenz zu vergeben. Andere Pläne sehen bundesweite Lizenzen für private Wettanbieter vor.
An dem für sie extrem lukrativen Lotteriemonopol wollen die Länder aber ausdrücklich festhalten. Die Länder wollen außerdem mit dem Bund über strengere Auflagen für die Automatenindustrie verhandeln. So sollen der maximale Gewinn und der Verlust deutlich gesenkt werden. Auch die Dauer eines Spiels soll nach dem Willen der Länder verlängert werden. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, dass Spieler den Forderungen der Länder zufolge maximal 300 Euro statt bisher 500 Euro gewinnen und höchstens 48 statt bislang 80 Euro pro Stunde verlieren dürften. Ein Spiel solle mindestens 15 bis 20 Sekunden statt bisher fünf Sekunden dauern.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der kürzlich selber einen Alternativvorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgelegt hatte, begrüßte die Marktöffnung bei Sportwetten. Man erwarte sich davon mehr Einnahmen für den Sport: „Wir begrüßen die Grundsatzentscheidung. Damit besteht die Chance, sowohl das Lotteriemonopol zu sichern als auch den Sportwettenmarkt privaten Anbietern auf legale Weise zugänglich zu machen. Alle Veranstalter von Sportwetten müssen dann eine Sportwettenabgabe zahlen, die dem Staat und dem gemeinwohl-orientierten Sport zu Gute kommen soll“, sagte Michael Vesper, Generaldirektor des DOSB.
aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 120
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