von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Verwaltungsgericht Bremen hat am 10. März 2011 die erste von ca. 40 Klagen von Sportwettenvermittlern gegen Untersagungsverfügungen des Stadtamtes Bremen verhandelt. Hierbei ging es u. a. um die Frage, ob die für das staatliche Monopol maßgeblichen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Entscheidend war nach der Terminsankündigung des Gerichts, ob die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols hinreichend am Ziel der Bekämpfung der Spielsucht orientiert ist. Dies hat das Verwaltungsgericht abgelehnt. Der Staat dürfe sich nur dann auf sein Monopol berufen, wenn er damit die Gefahr der Spielsucht auch wirklich bekämpfe. Das aber haben die Richter im Bezug auf die allgemeine Werbung für das staatliche Lottospiel nicht erkennen können.
Die Stadt Bremen hat nach einem Pressebericht angekündigt, gegen das für sie negative Urteil Berufung einzulegen.
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