Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 6. April 2011
Die Regierungschefs der Länder haben heute auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin dem vorliegenden Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages grundsätzlich zugestimmt. Ministerpräsident Kurt Beck begrüßte in einer ersten Stellungnahme, dass sich die Regierungschefs mit Ausnahme Schleswig-Holsteins auf einen Kompromiss einigen konnten.
Der alte Vertrag läuft Ende des Jahres aus. Wichtige Ziele des Glücksspielstaatsvertrages sind die Bekämpfung der Spielsucht, die Kanalisierung des Spieltriebs, der Schutz vor Manipulationen und Betrug sowie der Jugendschutz.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Begrenzung der erlaubnisfähigen Lotterien nach der Ereignisfrequenz und Gewinnhöhe beibehalten werden soll, ebenso die bisherige Abgrenzung zwischen Lotterien, deren Veranstaltung nur staatlichen Unternehmen erlaubt ist und den generell erlaubnisfähigen Lotterien (u. a. Klassen-, Sozial- oder Fernsehlotterien und Gewinnsparen).
Im Sportwettenbereich werden im Rahmen einer Experimentierklausel sieben bundesweite Konzessionen vergeben. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Konzessionssystems erfolgt eine Evaluation, ob und wieweit die Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages realisiert werden konnten.
Das Angebot der Spielbanken soll weiterhin zahlenmäßig streng begrenzt sein.
Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten sind zulässig. Werbung für Sportwetten im Fernsehen ist im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig.
Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages wird bei der EU-Kommission notifiziert. Zugleich geht er noch einmal in die ergänzende Anhörung. Gibt es keine erheblichen Einwände, kann er von den Regierungschefs am 9. Juni unterzeichnet werden und anschließend in die Länderparlamente zur Abstimmung gehen.
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