Pressemitteilung vom 6.April 2011
Der Deutsche Lottoverband begrüßt grundsätzlich die geplante Neuregelung der Lotterievermittlung im letzten Stand eines Glücksspielstaatsvertrags (Stand 04. April 2011), auf den sich die Ministerpräsidenten heute im Grundsatz verständigt haben. Hiernach werden die geplanten Regelungen für Werbung und Internetvertrieb künftig im Ansatz nach Gefährlichkeit bzw. Ungefährlichkeit abgestuft und damit verhältnismäßiger als zuvor. Auch die bisherige Verpflichtung für Lotterievermittler, Umsätze an bestimmte Lotteriegesellschaften zu vermitteln, ist aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr vorgesehen. Dieses hatten zuletzt auch mehrere Verwaltungsgerichte verboten.
Der Deutsche Lottoverband sieht allerdings weiterhin wichtige Themenbereiche, die erneut zu europarechtlichen Auseinandersetzungen führen könnten.
Der Gesetzentwurf sieht nach wie vor eine Erlaubnispflicht für die Vermittlung von staatlichen Lotterien ohne klare Kriterien und ohne Rechtsanspruch für Lotterie-Einnehmer von NKL und SKL sowie die gewerblichen Lotterievermittler wie Faber, Jaxx und Tipp24 vor. Dieses verstößt offensichtlich gegen Europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof hat im September 2010 entschieden, dass ein Erlaubnisvorbehalt nur an objektive, für Unternehmen im europäischen Binnenmarkt vorhersehbare und erfüllbare Kriterien geknüpft werden darf. Nach diesem Urteil haben praktisch alle deutschen Verwaltungsgerichte, die in der Hauptsache hierüber entschieden haben, den bestehenden Erlaubnisvorbehalt oder wesentliche Teile hiervon als europarechtswidrig erkannt. Um Rechtssicherheit zu schaffen, muss daher der Erlaubnisvorbehalt gestrichen werden.
Daneben sieht der Gesetzentwurf eine Zentralisierung des Internetvertriebs der 16 staatlichen Lottogesellschaften vor. Dieses ist offensichtlich kartellrechtswidrig. Das Bundeskartellamt hatte bereits 2005 eine geplante Kooperation zwischen den Lotteriegesellschaften ausdrücklich untersagt. Aus Sicht des Deutschen Lottoverbandes würde eine Zentralisierung des Internetvertriebs zu einer noch stärkeren Wettbewerbsverzerrung im Onlinevertrieb und damit zu einer erneuten kartellrechtlichen Hinterfragung der 16 Monopole führen, die das bestehende föderale, dezentrale System der Lotterieveranstaltung in Deutschland erheblich gefährden würde.
Final sieht der Entwurf nach wie vor Verbote bzw. Erlaubnisvorbehalte für den Internetvertrieb sowie die Werbung im Internet, Fernsehen und über Telekommunikationswege für Lotterien vor. Diese Verbote passen nicht mit der Öffnung der Sportwettenvermarktung zusammen. Der Deutsche Lottoverband fordert daher eine Aufhebung dieser inkohärenten Restriktionen.
Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: "Lotto macht nicht süchtig, das ist bewiesen. Nach der Öffnung der Sportwettenmarktes sollte man nun endlich auch die unverhältnismäßigen und unzeitgemäßen Verbote für die Vermittlung von ungefährlichen staatlichen Lotterien fallen lassen."
Die Abschaffung der bisherigen Lotterie-Restriktionen könnte den Bundesländern laut einem Gutachten der Universität Hannover Netto-Mehreinnahmen von bis zu 2,8 Mrd. Euro pro Jahr einbringen.
Quelle: Deutscher Lottoverband
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