In verschiedenen Tageszeitungen wird am 21.08.2012 unter anderem auf eine Meldung der Nachrichtenagentur dapd zurückgegriffen, wonach die Bundesregierung Geldspiele an Automaten (Geldspielgeräten) künftig erschweren will. Zur Bekämpfung der Spielsucht sollen die Geräte nur noch mit einer elektronischen „Spielerkarte“ benutzt werden können. Wer demnächst sein Geld in einen Automaten werfen will, soll vorher in Gaststätten oder Spielhallen eine elektronische Karte kaufen müssen. Auf die lädt der Spieler dann die Summe, die er einsetzen will. Im Gespräch sind laut „Saarbrücker Zeitung“ maximal 200 Euro pro Tag und Spielstätte. Die Karte soll zudem dafür sorgen, dass nach einer Stunde am Automaten eine Zwangspause eingeleitet wird, um Spieler zu bremsen (Artikel in Welt-online vom 21.08.2012).
Tatsächlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze beschlossen, der den Länder-Wirtschaftsministerien zur Stellungnahme zugleitet worden ist und dem Bundesrat zur Beratung vorliegt (BR-Drs. 472/12). Ausweislich des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines „personenungebundenen Identifikationsmittels“ beabsichtigt, das der Spieler einsetzen muss, um den Spielbetrieb an einem Spielgerät zu ermöglichen (§ 33f Abs. 1 Nr. 3 h) E). In der Begründung zur Einführung der Spielerkarte wird ausdrücklich klargestellt,
dass „in einem ersten Schritt eine personenungebundene Spielerkarte angestrebt
[wird]. Die Entwicklung einer personengebundenen Spielerkarte ist dagegen ein
mittelfristiges Projekt. Denn die Entwicklung einer derartigen Karte, die einen
noch höheren Grad des Spielerschutz gewährleisten soll, erfordert zunächst die
Klärung einer Reihe datenschutzrechtlicher und technischer Fragen sowie die
Bereitstellung einer dazugehörigen Infrastruktur einschließlich der Umstellung
des Zulassungsverfahrens bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Die
dafür notwendigen Untersuchungen werden zügig angegangen“ (Gesetzesbegründung,
Teil B. Besonderer Teil, zu Artikel 1, zu Nr. 5, Seite 13).
In einem
Gespräch mit dem BMWi am 21.08.2012 wurde gegenüber den Verbänden ausdrücklich
bestätigt, dass seitens der Bundesregierung die Einführung einer
spielergebundenen Karte mit der Möglichkeit des Aufbuchens von Geldbeträgen
nicht beabsichtigt ist. Die anderslautenden Presseberichte kann man sich dort
nicht erklären.
Die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft
befürworten eine personenungebundene Spielerkarte zur Sicherstellung des
Jugendschutzes.
Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 – 24 08 77
60
Berlin, 21. August 2012
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