Mittwoch, 19. September 2012

Bundesratsausschüsse wollen personengebundene Spielerkarte

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung sieht „in einem ersten Schritt“ lediglich eine personenungebundene Spielerkarte vor (BR-Drucks. 472/12). Die Entwicklung einer personengebundenen Spielerkarte sei „ein mittelfristiges Projekt“, für das insbesondere noch datenschutzrechtliche Frage zu klären seien.

Die zuständigen Ausschüsse, der federführende Wirtschaftsausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten lehnen in ihrer Empfehlung zur Bundesratssitzung am 21. September 2012 dagegen eine personenungebundene Spielerkarte als "nicht hinreichend zielführend" ab (BR-Drucks. 472/1/12). Nur mit einer personengebundenen Karte könnten Jugend- und Spielerschutz gewährleistet werden. Mit der Schaffung einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage solle dafür "ein deutliches Signal" gesetzt werden.

Als Begründung führen die Ausschüsse u.a. an:

„Ein "personenungebundenes" Identifikationsmittel (zum Beispiel Spielerkarte) wird den Anforderungen an einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz nicht gerecht. Insbesondere ist ein solches Identifikationsmittel beliebig weitergabefähig. Aus diesem Grund sind auch wirksame Ausgabe- und Rücknahmekontrollen sowie personenbezogene Verlustbeschränkungen und Spielunterbrechungen nicht möglich. Zudem können sich Spielerinnen und Spieler unschwer mehrere Identifikationsmittel verschaffen.Wesentliche Ziele zur Verbesserung von Spieler- und Jugendschutz, wie der sichere Ausschluss Jugendlicher von der Geldspielgerätenutzung, die Verhinderung der gleichzeitigen Bespielung mehrerer Geräte sowie eine personenbezogene Nutzungsbeschränkung ("Spielersperre"), können mit einem personenungebundenen Identifikationsmittel nicht erreicht werden."

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