Pressemitteilung vom 18. August 2026
Durch die Änderungen wird der bestehende Glücksspielstaatsvertrag von 2021 angepasst. Diese sind notwendig geworden, da unter anderem Regelungen zum Spielerschutz und beim Abgleich mit dem Spielersperrsystem präzisiert, die Datengrundlage der Glücksspielaufsichtsbehörden insbesondere mit Blick auf international agierende Glücksspielanbieter verbessert sowie die Vertraulichkeit von Verwaltungsratssitzungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) neu geregelt werden müssen. Die Anpassungen erfolgen unabhängig von der laufenden Evaluierung des Staatsvertrags.
Nach der Durchführung der Verbandsbeteiligung muss der Niedersächsische Landtag dem Gesetzentwurf zustimmen.
Parallel zum niedersächsischen Verfahren werden in den übrigen 15 Bundesländern die Gesetzgebungsverfahren zur Ratifikation des 2. GlüÄndStV durchgeführt. Die Änderungen des 2. GlüÄndStV können in Kraft treten, sobald alle Länder die Ratifikation abgeschlossen haben.
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