Dienstag, 1. September 2009

Echtzeitprognosen zur Bundestagswahl

Die Qual der Wahl hat bald ein Ende

Anlässlich der Bundestagswahl am 27. September haben wir auf First Insider für alle großen Parteien Topics mit Echtzeitprognosen eingerichtet.

Die Topics finden Sie hier: http://www.firstinsider.de/topics/?s=Bundestagswahl
Auf der Seite können Sie Ihre Prognose abgeben oder aktualisieren und zusätzlich die jeweilige Kollektivprognose aller Teilnehmer einsehen.

Wir beobachten auch interessante neue Parteien wie „Die Piraten“. Das dazugehörige Topic finden Sie hier: http://www.firstinsider.de/topic/Wie-viel-Prozent-erreicht-die-Piratenpartei-Deutschland-bei-der-naechsten-Bundestagswahl-am-27-09-09? Alle Kollektivprognosen werden in Echtzeit aktualisiert.

Quelle: gexid GmbH

BMBF-Verbundprojekt „Prognosemärkte“ jetzt online

Ausführliche Informationen für Unternehmen auf der Homepage der Hochschule Aalen

Unser vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Projekt „Anwendung von Prognosebörsen zur Erlangung von Informationsvorteilen bei der Neuprodukteinführung und Absatzprognose“ geht in die aktive Phase. Das Verbundprojekt von der Hochschule Aalen, dem Industrieverband SPECTARIS und der gexid GmbH ist offiziell am 1. Juli 2009 gestartet. Nach der Ausarbeitung des konkreten Projektverlaufs sind nun die Rahmenkonditionen für alle Unternehmen einsehbar, die sich an der Studie beteiligten möchten.

Welchen Nutzen haben Unternehmen von diesem Projekt?

- Verbesserung der Prognosen (Absatz- und Umsatzzahlen)
- bessere Prognosen ergeben bessere Pläne
- realistische Ziele sind möglich
- betreutes Kennenlernen eines neuen Prognoseverfahrens

Was sind die Rahmenbedingungen der Teilnahme?

- geringer monatlicher Zeitaufwand (max. 10 Min.)
- freiwillige Mitarbeiter (10 oder mehr)
- geringe laufende Kosten: pro Teilnehmer und Monat ca. 5 Euro
- Projektzeitraum: 24 Monate
- Internetzugang
- keine Software- oder Hardware-Installation notwendig

Detaillierte Teilnahmeinformationen finden Sie unter: http://www.htw-aalen.de/studium/i/n1907_verbundprojekt_prognosemaerkte/content.php?id=1429

Falls Sie eine Broschüre bevorzugen, schickt Ihnen Projektbetreuerin Ramona Schoder (Telefon +49 7361-576 2402, E-Mail: Ramona.Schoder@htw-aalen.de) ein Exemplar zu. Ansprechpartner bei der gexid GmbH ist Dr. Bernd Ankenbrand (E-Mail: bernd.ankenbrand@gexid.com).

Wir freuen uns, Sie im Rahmen des Verbundprojekts kennenzulernen.

Quelle: gexid GmbH

Donnerstag, 27. August 2009

(Schweiz) FDKL/Comlot: Kampf den illegalen Glücksspielanbietern

FDKL/Comlot: Kampf den illegalen Glücksspielanbietern, Transparenz bei der Mittelvergabe, Spielsuchtbekämpfung und -prävention, illegale Spiele als Gefahr, Glücksspiele im Internet ja, aber!

Kampf den illegalen Glücksspielanbietern


Die vor drei Jahren geschaffene Lotterie- und Wettkommission (Comlot) hat sich bewährt, dies das Fazit von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Präsidentin der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL), anlässlich der Medienkonferenz in Bern. Noch unbefriedigend ist die Situation bei den illegalen Glücksspielen. Gefordert wird eine Verbesserung der Durchsetzung des Verbots illegaler Angebote in Kooperation mit den für den Spielbankenbereich zuständigen Bundesinstanzen.

Zahlenlottos, Sportwetten und Lose sind in der Bevölkerung bestens bekannt. Viele wissen auch, dass der Reingewinn aus diesen Spielen vollumfänglich in die kantonalen Lotterie- und Sportfonds sowie in den Schweizer Sport fliesst. Im Jahr 2008 haben die Lotteriegesellschaften 535 Millionen Franken für Projekte in den Bereichen Kultur, Breitensport und Sportinfrastruktur, Natur, Soziales sowie Entwicklungshilfe erwirtschaftet.

Seit dem 1. Januar 2007 amtet die unabhängige und ausserhalb der kantonalen Strukturen angesiedelte Lotterie und Wettkommission (Comlot) als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführte Lotterien und Wetten. Dies beinhaltet ebenfalls die Bekämpfung illegaler Anbieter; darunter fallen via Internet oder in Hinterzimmern angebotene ausländische Sportwetten und Lotterien, illegale Wettbewerbe und Gewinnspiele etc.. Im Jahr 2008 hat die Comlot wegen illegaler Aktivitäten rund 30 Dossiers eröffnet und in diversen Fällen Strafanzeigen eingereicht.

Transparenz bei der Mittelvergabe

In den Kantonen existieren abgestützt auf das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten sowie auf das Konkordat jeweils eigene kantonale Gesetze und Verordnungen. Darin sind die Zulassungen von Tombolas, Kleinlotterien und die Verwendung der den Kantonen zufliessenden Erträge aus Lotterien und Sportwetten geregelt. Die Kantone sind unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes und des Konkordats bei der Festlegung ihrer Vergabekriterien frei. Die gesprochenen Beiträge aller 26 Kantone sind auf den Internetseiten www.fdkl.ch sowie der beiden Lotteriegesellschaften www.swisslos.ch und www.loterie.ch einsehbar.

Spielsuchtbekämpfung und -prävention

Das Institut für Psychologie der Universität Bern kommt in der 2007 veröffentlichten «Grundlagenstudie Spielsucht» zum Schluss, dass im Vergleich zu anderen Suchterkrankungen und psychischen Störungen die Prävalenz der Spielsucht in der Schweiz eher gering ist. Zudem haben die Kantone festgelegt, dass die Comlot vor der Erteilung einer Bewilligung das Suchtpotenzial der beantragten Lotterie oder Wette abklärt und die erforderlichen Massnahmen insbesondere zum Schutz der Jugend festlegt. Weiter weisen die Lotteriegesellschaften den Kantonen 0,5 % der Bruttospielerträge für die Prävention und die Behandlung der Spielsucht zu. Daneben investieren die beiden Lotteriegesellschaften hohe Beträge in eigene Präventionsmassnahmen und weisen entsprechende Zertifikate auf, welche internationale Branchenverbände in diesem Bereich ausstellen.

Illegale Spiele als Gefahr

Eine grosse, neue Gefahr spielsüchtig zu werden, geht vom illegalen, unkontrollierten Internet-Glücksspiel aus. Internet und Glücksspiel können eine problematische Kombination darstellen. Die Kantone fordern den Bund auf, bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels mit der FDKL und der Comlot zu kooperieren. Neben dem illegalen Internet-Glücksspiel gilt es auch, gegen die Brief- und Telefonverkaufsmassnahmen deutscher Klassenlotterien oder andere Gewinnspiele vorzugehen, welche den Veranstaltern teilweise sehr hohe Erträge einbringen und auf dem Geschäftsmodell einer Lotterie oder anderer Glücksspiele basieren. Entsprechende Gegenmassnahmen gehen teilweise über die Kompetenz der Kantone hinaus und lassen sich in Kooperation mit dem Bund am wirkungsvollsten und effizientesten realisieren.

Glücksspiele im Internet ja, aber!

Bislang war das Internet-Angebot von Casinospielen verboten. Der Bundesrat hat die Eidg. Spielbankenkommission beauftragt, eine Lockerung dieses Verbots durch die Vergabe weniger entsprechender Konzessionen zu prüfen. Weiter sollen die rechtlichen und technischen Grundlagen dafür geschaffen werden, das illegale virtuelle Glücksspielangebot wirkungsvoll einzuschränken.

Die Kantone haben zum Glücksspiel im Internet eine eigene, umfassende Studie erarbeitet, die klar festhält, dass für die in die Kompetenz der Kantone fallenden Lotterien und Sportwetten nur die aktuelle Lösung eines kontrollierten Angebots über die Gesellschaften Swisslos und Loterie Romande in Frage kommt. Diese beiden Unternehmen bieten einen Teil ihrer Produkte gestützt auf kantonale Bewilligungen seit beinahe 10 Jahren auch auf dem Internet an.

Die übrigen Glücksspiele, insbesondere die in Casinos angebotenen Spiele, werden vom Bund bzw. von der ESBK beaufsichtigt. Die Kantone formulieren diesbezüglich trotzdem eine Position, die es zu beachten gilt, da die Kantone als wichtige Träger des Gesundheits- und Sozialsystems direkt von möglicherweise schädlichen Auswirkungen eines problematischen Internet-Glücksspielangebots betroffen sind. Die Kantone befürworten eine Verbotslockerung durch Vergabe von 1 - 3 mit Auflagen verbundenen Internet-Spielbanken-Konzessionen, beschränkt auf das Gebiet der Schweiz (in CH wohnhafte Personen). Nur dies ermöglicht ein kontrolliertes Angebot (Schutz vor Spielsucht, Geldwäscherei, Steuerhinterziehung, Betrug etc.), verhindert ein (weiteres) Abwandern zu illegalen Anbietern und ist Basis für ein wirkungsvolles Verbot nicht-konzessionierter Anbieter. Nur unter der Voraussetzung einer gesetzlichen Verankerung von Bestimmungen, welche die Durchsetzung des Verbots illegaler Internet-Angebote sicherstellt, sind die Kantone bereit, die Verbotslockerung zu unterstützen.

Die Berichte «Grundlagenstudie Spielsucht» und «Glücksspiel im Internet» sind auf der Homepage: www.fdkl.ch (Archiv) publiziert.

Kontakt:
Sabine Pegoraro, Präsidentin FDKL
Tel.: +41/61/552'57'07

Jean-François Roth, Präsident der Lotterie- und Wettkommission
Tel.: +41/31/313'13'04

Jean-Luc Moner-Banet, Generaldirektor der Loterie Romande
und Mitglied der FDKL-Arbeitsgruppe "Spielsuchtprävention"
Tel.: +41/21/348'13'13

Roger Fasnacht, Direktor Swisslos
und Mitglied der FDKL-Arbeitsgruppe "Glücksspiel im Internet"
Tel.: +41/61/284'11'11

Dienstag, 25. August 2009

bwin e.K. setzt die Internet-Vermittlung von Sportwetten vorübergehend aus

Keine Auswirkungen für bwin Kunden in Deutschland

Neugersdorf (ots) - Sportwettenvermittler in Sachsen fordert politische Lösung der Glücksspielregulierung in Deutschland: "Einführung des Glücksspielmonopols gescheitert - derzeitige Regulierung kennt nur Verlierer"

Der Inhaber des behördlich genehmigten Wettbüros bwin e.K. mit Sitz in Neugerdsdorf, Sachsen, Dr. Steffen Pfennigwerth, gibt bekannt, mit heutigem Datum das Internetvermittlungsgeschäft vorübergehend auszusetzen.

Dr. Steffen Pfennigwerth: "Wir bereiten derzeit ein neues Angebote der bwin e.K. vor, das den unterschiedlichen gerichtlichen und behördlichen Anforderungen in verschiedenen Bundesländern durch eine entsprechende inhaltliche und technische Lösung entspricht."

Für deutsche Kunden bleibt die vorübergehende Aussetzung ohne Auswirkungen - sie können wie bisher das Angebot der in der EU lizenzierten bwin International Ltd. in der gewohnten Qualität und mit dem gewohnten Service nutzen.

Hintergrund der Entscheidung von Dr. Pfennigwerth ist die Vorbereitung eines neuen Angebots. Während das Oberverwaltungsgericht Bautzen höchstrichterlich die Zulässigkeit der Vermittlungstätigkeit der bwin e.K. auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt hat, gibt es in den alten Bundesländern hierzu eine Reihe unterschiedlicher Entscheidungen, die voneinander abweichende Anforderungen an die Website bwin.de vorgeben. Einige gehen von einer bundeslandbezogenen Unzulässigkeit des Angebots aus, andere wiederum stellen fest, dass dies bei einem Internetangebot gar nicht umsetzbar ist.

Dr. Steffen Pfennigwerth weiter: "Auch 20 Monate nach In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrags ist es nicht gelungen, das staatliche Glücksspielmonopol umzusetzen. Über 2.000 illegale Anbieter außerhalb der EU sind im deutschen Markt, vor allem über das Internet, tätig. Nach wie vor besteht Deutschland aus einem rechtlichen Flickenteppich mit unterschiedlichen Entscheidungen. Aus vielen Gründen spricht alles für eine regulierte Öffnung des Marktes wie sie zurzeit auch in Italien, Frankreich oder Dänemark vorangetrieben wird. Diese und andere europäische Märkte zeigen, dass die Umsetzung von Missbrauchs- und Spielsuchtprävention mittels staatlicher Regulierung und Aufsicht ausgezeichnet sichergestellt werden kann." Damit werde auch einer Verlagerung der Spielumsätze in den gänzlich unkontrollierten Schwarzmarkt, wie dies aktuell in Deutschland geschehe, entgegengewirkt. Gerade das Internet biete die besten Voraussetzungen für eine effektive Glücksspielkontrolle, weil hier das Verhalten jedes einzelnen Spielers transparent und dokumentierbar sei.

"Neben der Planungsunsicherheit für die privaten Anbieter kennt der Glücksspielstaatsvertrag auch im Übrigen nur Verlierer", so Dr. Pfennigwerth. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH bezifferten Ausfälle aus Sponsorgeldern in der Höhe von 100 bis 300 Millionen Euro pro Jahr und auf einen Rückgang der staatlichen Glücksspieleinnahmen in Deutschland um rund eine Milliarde Euro im Jahr 2008.

Die bwin e.K. wird ihren Dialog mit der Politik zu diesem Thema in Deutschland fortsetzen und unabhängig davon daran festhalten, ihre berechtigten Interessen in Deutschland auch mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln durchzusetzen. Auch die Partnerschaft der bwin e.K. mit der internationalen bwin Gruppe wird durch die vorübergehende Aussetzung des Angebots nicht in Frage gestellt.

Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Für Rückfragen:
bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de

Montag, 24. August 2009

JAXX AG: Schwaches Buchmachergeschäft belastet Ergebnis im zweiten Quartal

- Favoritensiege zum Ende der Fußballsaison führen zu Margenrückgang
- Umsatz stabil, Halbjahres-EBIT sinkt auf -2,6 Mio. Euro
- Deutliche Verbesserung der Umsatz- und Ergebnissituation im zweiten Halbjahr erwartet


Altenholz, 13. August 2009 - Der Glücksspielspezialist JAXX AG (ISIN DE000A0JRU67) hat heute seinen Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht. Neben konjunkturellen Faktoren haben sich dabei vor allem saisonale Einflüsse negativ auf das Geschäft mit Sportwetten ausgewirkt. Der gesamte Buchmachermarkt in Europa hatte im zweiten Quartal mit geringen, vereinzelt sogar negativen Margen zu kämpfen, da zum Saisonende der europäischen Fußballligen überdurchschnittlich viele Favoriten gesiegt hatten.

Während die Gesamtumsätze des Konzerns im zweiten Quartal mit 30,1 Mio. Euro noch leicht über denen des ersten Quartals lagen, führte die schwache Margensituation zu einem deutlich negativen EBIT in Höhe von -3,2 Mio. Euro, das auch durch das positive Resultat des ersten Quartals nicht kompensiert werden konnte. Der kumulierte Konzernumsatz lag im ersten Halbjahr 2009 bei 59,5 Mio. Euro nach 58,1 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT betrug -2,6 Mio. Euro (Vorjahr: -0,5 Mio. Euro).

Buchmachermarge fällt auf 6,8 Prozent

Die Buchmachermarge lag im zweiten Quartal bei 6,8 Prozent - und damit deutlich unter dem Durchschnitt. Im ersten Quartal 2009 erzielte JAXX noch eine Marge von 26,2 Prozent. Für das zweite Halbjahr 2009 rechnet der Vorstand der JAXX AG wieder mit einer spürbaren Verbesserung der Margensituation.

Umsatzseitig ist es der JAXX-Gruppe gelungen, den Wegfall der Lottovermittlung in Deutschland mit neuen Wett-, Lotterie- und Gaming-Angeboten im europäischen Ausland zu kompensieren. Mit Inkrafttreten des umstrittenen Glücksspielstaatsvertrags hatte JAXX zu Beginn des Jahres seine Tätigkeit als Lottovermittler in Deutschland einstellen müssen.

Größten Anteil am Konzernumsatz hatten im ersten Halbjahr 2009 Sportwetten mit 40,0 Mio. Euro (+22% gegenüber dem ersten Halbjahr 2008), gefolgt von Lotterie- und Gamingprodukten mit 11 Mio. Euro (-3%) und Pferdewetten mit 8,5 Mio. Euro (-40%). Der Umsatzrückgang bei den Pferdewetten ist im Wesentlichen auf Veränderungen in der Aufteilung zwischen vermittelten und selbst gehaltenen Wetten zurückzuführen.

Der operative Cashflow lag im ersten Halbjahr 2009 bei 0,8 Mio. Euro. Die Rückführung langfristiger und kurzfristiger Darlehen und Kredite sowie der deutliche Rückgang der Wettmarge im zweiten Quartal führten jedoch zu einem Finanzmittelabfluss in Höhe von -3,9 Mio. Euro.

Verbesserte Umsatz- und Ertragslage im zweiten Halbjahr

Nach dem saisonal bedingt schwachen zweiten Quartal ist in der zweiten Jahreshälfte mit einer deutlich verbesserten Umsatz- und Ertragslage zu rechnen. Das Sportwettengeschäft wird belebt durch den Beginn der europäischen Fußballligen Anfang August. Im Pferderennsport stehen ebenfalls noch einige Highlights auf dem Programm. Im Lottobereich startet im August wieder der Verkauf von Losen für die spanische Weihnachtslotterie.

Zur Intensivierung der Neukundengewinnung in Deutschland wird das Angebot JAXX.de weiter ausgebaut. Neben den in Deutschland genehmigten Glücksspielen sollen neue Produkte wie Gewinnspiele, Skillgames und Gratisangebote eingeführt werden. So startete zum Beispiel im Juli auf JAXX.de das Angebot 'FreeLotto', bei dem registrierte Kunden die Möglichkeit haben, täglich an einer kostenfreien Lotterie teilzunehmen und den Hauptpreis von zwei Millionen Euro zu gewinnen. Das Angebot hat bereits nach wenigen Tagen zu einem deutlichen Anstieg der Neukundenregistrierungen geführt.

Auf internationaler Ebene bereitet sich die JAXX-Gruppe auf den Markteintritt in weiteren Ländern wie Frankreich, Italien, Irland und Belgien vor. Der kostenintensive Aufbau eigener Organisationen vor Ort soll dabei weitestgehend vermieden werden.

Zur weiteren Kostenreduzierung werden derzeit verstärkt Bereiche untersucht, die durch die Akquisitionstätigkeit der letzten Jahre innerhalb des Konzerns mehrfach vertreten sind. Aus der erhöhten Nutzung von Synergien und der Zusammenlegung von Organisationsteilen resultieren noch Einsparpotenziale im siebenstelligen Bereich. Der Vorstand arbeitet dazu ein Restrukturierungsprogramm aus, das alle Konzernbereiche umfassen wird.

Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das Verhalten der Kunden von Glücksspielangeboten sind derzeit nicht vorhersehbar. In Ländern wie Großbritannien oder Spanien ist bereits eine zunehmende Kaufzurückhaltung zu spüren. In Deutschland ist das Konsumklima zwar derzeit noch verhältnismäßig positiv, sollte jedoch die Wirkung der Konjunkturmaßnahmen nachlassen, hätte dies auch negative Auswirkungen auf die privaten Ausgaben der Konsumenten. In welcher Intensität sich eine mögliche Eintrübung des Konsumklimas auf die Angebote der JAXX-Gruppe auswirken könnte, ist nur schwer in der Planung für das Gesamtjahr 2009 zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Entwicklungsprognose der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des JAXX-Konzerns im laufenden Geschäftsjahr ist daher weiterhin nicht möglich.

Kennzahlen 1. Halbjahr / 2. Quartal 2009

H1 2009 H1 2008 Verän- Q2 Q2 Verän- derung 2009 2008 derung TEUR TEUR % TEUR TEUR % Umsatz 59.469 58.104 +2,4 30.140 29.828 +1,1 Sportwetten 40.040 32.720 +22,4 20.806 17.531 +18,7 Pferdewetten 8.463 14.040 -39,7 4.261 6.934 -38,5 Lotto 10.886 11.344 -3,3 5.073 5.363 -5,4 EBITDA 1.035 3.921 -73,6 -1.045 1.852 EBIT -2.606 -537 -385 -3.171 -159 -1.894 Konzernergebnis -2.707 -790 -243 -2.796 -270 -936 Ergebnis je Aktie -0,17 -0,05 -0,18 -0,02 (Euro) 30/06/ 31/12/ 2009 2008 Cash-Bestand 9.071 12.861 Eigenkapital 17.349 20.315 Eigenkapitalquote 37,4% 41,8%

Der Halbjahresfinanzbericht wird heute im Laufe des Tages auf den Internetseiten www.deutsche-boerse.com und www.jaxx.ag zum Download zur Verfügung gestellt.

Über JAXX:

Die JAXX AG ist eine Holdinggesellschaft mit Sitz in Altenholz bei Kiel. die sich an Unternehmen der Glücksspielbranche beteiligt. Ob Wetten. Casino. Poker. Bingo oder Lotterien - die Unternehmen der JAXX-Gruppe vermitteln über Onlineangebote wie www.jaxx.com. www.myBet.com oder www.pferdewetten.de die beliebtesten staatlich lizenzierten Glücksspiele. Seriosität. Kundenorientierung und Transaktionssicherheit stehen bei allen Angeboten an erster Stelle. Beteiligungsgesellschaften befinden sich in Deutschland. England. Spanien. Österreich und auf Malta. Insgesamt beschäftigt die JAXX-Gruppe rund 200 Mitarbeiter, davon etwa 20 in der Holding. Die Aktien der JAXX AG werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.

Kontakt:
JAXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker Tel. +49 (40) 85 37 88 47 Fax +49 (431) 88 10 44 0
Mail stefan.zenker@jaxx.com

Erneuter Umsatzrekord für Betfair

Weltweit führendes Online-Wettunternehmen verdoppelt Umsatz innerhalb von drei Jahren

Betfair verzeichnet erneut ein erfolgreiches Geschäftsjahr und konnte seine Konzernerlöse um 27% auf GBP 303 Mio. steigern. Diese Steigerung ist nicht zuletzt auf den Drei-Jahresplan zurückzuführen, der Investitionen in die Produktpalette und in internationale Operationen vorsieht. In diesem Zusammenhang sind in den letzten drei Jahren auch die Nutzerzahlen um 150% gestiegen.

Viele attraktive Sportevents und das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Betfair-Plattform haben der Betfair-Webseite einen Nutzerrekord beschert. Die Zahl der aktiven Nutzer hat sich auf 652.000 erhöht, was einem Anstieg von 25% zum Vorjahr entspricht. Betfair verwaltet momentan Kundengelder in Höhe von GBP 240 Mio. auf Treuhandkonten.

Gute Konzernleistung in allen Geschäftsfeldern

Die Einnahmen aus dem Geschäftsbereich "Sports" sind um 20% gestiegen und machen Betfair damit zur größten Plattform für Online-Sportwetten in Europa. Im Bereich "Games" sind die Einnahmen ebenfalls um 31% gewachsen, was u.a. mit dem Launch von "Arcade" zu begründen ist. Ein Großteil von Betfairs Wachstum ist inzwischen auf die Nutzer außerhalb des Vereinigten Königreiches zurückzuführen. Sie machen einen Anteil von 49% an den Gesamteinnahmen aus. Im Jahr 2008 hatte dieser Anteil noch bei 44% gelegen. In Australien führte das Aufheben des Werbeverbots zu einem Ertragsanstieg um 40%.

Mit der $50 Mio. schweren Übernahme des TVG Netzwerks, des größten legal operierenden Wettanbieters in Amerika, hat sich Betfair für erwartete rechtliche Veränderungen im nordamerikanischen Markt in Stellung gebracht. Betfair verfügt bereits über Lizenzen für das Vereinigte Königreich (UK), Italien, Malta, Deutschland, Österreich, die USA und Australien. Das Unternehmen arbeitet weiter mit Regierungen auf der ganzen Welt zusammen, um eine Liberalisierung des Wettmarktes voranzutreiben.

David Yu, Chief Executive Officer von Betfair:

"Dieses Jahr war phänomenal für Betfair. Wir haben den Kurs des nachhaltigen Langzeitwachstums beibehalten, selbst in der Rezession. Unser unnachgiebiger Fokus auf den Kundennutzen, unsere beträchtlichen Investitionen in Technologien sowie die Besonnenheit im Umgang mit den regulatorischen Rahmenbedingungen sind Werte, mit denen wir uns gut aufgestellt haben für eine führende, globale Rolle. Wir werden auch künftig internationale Märkte erobern und weitere Produktinnovationen hervorbringen. Ich freue mich schon jetzt auf das nächste Jahr."

Stephen Morana, Chief Financial Officer:

"Wir sind sehr erfreut, dass unser Drei-Jahresplan erfolgreich war. In diesem Zeitraum hat sich unser Geschäftsumsatz verdoppelt. Mit unserer starken, schuldenfreien Bilanz sind wir gut aufgestellt, um weitere spannende Möglichkeiten zu nutzen, die sich uns bieten. Dies betrifft insbesondere unsere Unternehmung in den USA und die Planungen mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft 2010."

Über Betfair

Betfair mit Sitz in London ist einer der größten Online-Wettanbieter weltweit. Auf seiner Sportwettbörse auf www.betfair.com können Sportbegeisterte aus der ganzen Welt direkt miteinander wetten und dabei die Quoten selbst vereinbaren. Mit diesem Wetten 2.0-Prinzip entwickelte sich Betfair seit der Unternehmensgründung im Juni 2000 zur mit Abstand größten Wettbörse weltweit. Derzeit sind über zwei Millionen Menschen aus 140 Ländern auf der Seite registriert. Betfair besitzt Lizenzen in den streng regulierten Märkten Großbritannien, Italien, Deutschland, Österreich, Malta und Australien. Das Angebot an Sportwetten bei Betfair wird ergänzt durch Online-Poker sowie weitere Onlinespiele. Betfair beschäftigt über 1.350 Mitarbeiter.

Pressekontakt:
Pressebüro Betfair, Carolin Schulze:
Tel.: +49 30 288 76 134, Fax: +49 30 288 76 111,
carolin.schulze@wbpr.de
www.betfair.de/presse, www.twitter.com/betfair_de

Rudi Assauer: "Da können einem Zweifel am Rechtsstaat kommen, wenn man schon nicht mehr über Fußball reden darf"

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nachgelegt und droht Rudi Assauer mit einem Zwangsgeld von 50.000 EUR, da der ehemalige Fußball-Manager Werbung für "illegale" Sportwetten betreibe.

"Ich verstehe die Aufregung um meinen neuen Fußball-Videoblog überhaupt nicht. Darin gebe ich ausschließlich meine persönliche Meinung zum aktuellen Fußball-Geschehen zum Besten. Dass man dafür vor Gericht gezerrt wird, ist für mich ein Skandal. Dabei werbe ich doch gar nicht für Betfair.

In England, dem Mutterland des Fußballs, gehören Sportwetten zur kulturellen Tradition und niemand hat ein Problem damit. Auch die meisten anderen europäischen Regierungen sehen das völlig entspannt, nur in Deutschland fährt man jetzt schwere juristische Geschütze auf. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat anscheinend nichts Besseres zu tun, als gegen Fußballfreunde zu ermitteln."

Am Donnerstag, 6. August, hatte der neue Video-Blog von Assauer unter anderem auf der Internetseite "Rudis Zündstoff" Premiere. Dort kommentiert Assauer wöchentlich die neue Bundesliga-Saison. Die Bezirksregierung führt an, dass der Ex-Schalke-Manager aufgrund des umstrittenen Glücksspielstaatsvertrages nicht für die britische Sportwettenbörse Betfair werben dürfe.

Dazu Assauer: "Ich werde Rechtsmittel einlegen. Eigentlich habe ich Besseres zu tun, als mich vor den Gerichten herumzuschlagen, aber die lassen mir ja keine andere Wahl."

Pressekontakt:
Rudolf Assauer Sportmanagement AG
Sabine Söldner
Telefon 02 09 / 94 76 37-0
Telefax 02 09 / 94 78 28-49
E-Mail s.soeldner@assauer-sportmanagement.de

Dienstag, 11. August 2009

Sportzertfikate: Ex-tra Sportwetten AG hofft auf Handelsplattform und Fußball-WM 2010

Die Ex-tra Sportwetten AG, eine Tochtergesellschaft der Berliner Effektengesellschaft AG, hofft auf die Fußball-WM 1010, um endlich den Durchbruch mit ihren Sportzertifikaten zu schaffen. Die Sportzertifikate sind ein Mischprodukt aus klassischer Sportwette und handelbarem Wertpapier. Die in Wien ansässige Firma hat eine österreichische Buchmacherlizenz, da Sportwetten angesichts des staatlichen Glücksspielmonopols von privaten Unternehmen in Deutschland nicht angeboten werden dürfen. Auch die Zulassung der Prospekte für die Zertfikate erfolgt durch die österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA).

Mit den von Ex-tra Sportwetten AG emittierten Zertifikaten kann auf Meisterschaftstitel in der deutschen Bundesliga, den Ausgang von Champions League oder der Welt- bzw. Europameisterschaft gewettet werden.

Ab Herbst 2009 soll zudem der Ausbau der ebenfalls der Konzernmutter Berliner Effektengesellschaft AG gehörenden alternativen Handelsplattform Tradegate in eine vollwertige öffentlich-rechtliche Wertpapierbörse einen weiteren Schub bringen, sagte Vorstand Matthias Baller. Ein entsprechender Antrag wurde im Mai bei der Börsenaufsicht Berlins gestellt.

Im Gegensatz zu normalen Sportwetten sind die Sportzertifikate während des Wettbewerbs handelbar. Auch kauft die Gesellschaft selbst phasenweise Zertifikate zurück. Zielgruppe sind laut Baller nur "sehr erfahrene Händler und hochaktive Trader", seiner Schätzung nach eine kleine Gruppe von rund 100.000 in Deutschland.

Bislang findet ein Handel nur an der Börse Berlin statt, nachdem die Frankfurter Börse aufgrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft den Handel 2007 eingestellt hatte. In dem aktuellen Halbjahresfinanzbericht wurden die bisherigen Absatzzahlen als "nur mäßig" beschrieben. Dies soll sich insbesondere durch "geeignete und gezielte Werbemaßnahmen" ändern.

Quellen: Archiv, Kleine Zeitung
weitere Informationen: http://www.ex-tra-sportwetten.at

Assauer: "Kommt man jetzt schon ins Gefängnis, wenn man über Fußball spricht?"

Dass die Bezirksregierung Düsseldorf Rudi Assauer am 06.08.2009 wegen vermeintlich unerlaubter Werbung für den britischen Sportwettenanbieter Betfair eine Ordnungsverfügung und ein Zwangsgeld von 100.000 EUR angedroht hat, kann der ehemalige Fußball-Manager nicht nachvollziehen und gibt sich gelassen.

"Es ist mir völlig unverständlich, dass man nicht einmal mehr über Fußball sprechen darf, ohne Ärger mit den Behörden zu bekommen. Kommt man jetzt schon ins Gefängnis, wenn man über Fußball spricht und ganz normal seine Meinung äußert? Ich lasse mir doch keinen Maulkorb anlegen, weil ich die Bundesliga kommentiere. In meinem Videoblog werde ich auch in Zukunft sagen, was Sache ist!"

Am Donnerstag, 6. August, hatte der neue Video-Blog von Assauer auf der Internetseite "Rudis Zuendstoff" Premiere. Dort kommentiert Assauer wöchentlich die neue Bundesliga-Saison. Die Bezirksregierung führt an, dass der Ex-Schalker aufgrund des umstrittenen Glücksspielstaatsvertrages nicht für die britische Sportwettenbörse werben dürfe.

Dazu Assauer: "Sportwetten bieten eine tolle Möglichkeit für Fußballbegeisterte auf der ganzen Welt, Ihre Leidenschaft für den Sport zu teilen. Außerdem beteiligen sich die Wettbörsen finanziell an der Vereins- und Nachwuchsförderung. Daher werde ich mich auch in Zukunft für Sportwetten einsetzen."

Originaltext: Rudolf Assauer Sportmanagement AG

Pressekontakt: Rudolf Assauer Sportmanagement AG
Sabine Söldner, Telefon 02 09 / 94 76 37-0,
Telefax 02 09 / 94 78 28-49
E-Mail: s.soeldner@assauer-sportmanagement.de

Bundesverfassungsgericht: Keine Strafbarkeit für die Vermittlung von Sportwetten vor Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006

von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de

Das Bundesverfassungsgericht hat in fünf Kammerbeschlüssen Verfassungsbeschwerden von Sportwettenvermittlern gegen Durchsuchungsbeschlüsse aus den Jahren 2004 und 2005 stattgegeben (Beschluss vom 15. April 2009, Az. 2 BvR 1496/05; Beschlüsse vom 29. Juni 2009, Az. 2 BvR 174/05, 2 BvR 1498/05, 2 BvR 1499/05 und 2 BvR 2211/05). Das Bundesverfassungsgericht stellte dabei jeweils einen Verstoß gegen Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die Unverletzlichkeit der Wohnung, fest.

Die damalige Verfassungswidrigkeit des strafbewehrten Ausschlusses privater Wettunternehmer von der gewerblichen Veranstaltung von Sportwetten führe dazu, dass für die Zeit vor Erlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 kein staatlicher Strafanspruch gegen private Vermittler von Oddset-Sportwetten bestehe. Das staatliche Wettmonopol stelle angesichts des mit ihm einhergehenden Ausschlusses gewerblicher Wettveranstaltung durch private Wettunternehmer in seiner damaligen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Die Strafvorschrift des § 284 StGB sei daher im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Beschlüsse wegen eines Grundrechtsverstoßes nicht anwendbar gewesen.

Die Beurteilung nach Europarecht lässt das Bundesverfassungsgericht dahin stehen. Die Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten ergebe sich bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen:

„Das Entfallen des staatlichen Strafanspruchs ist von Verfassungs wegen geboten. Eine Strafbewehrung der Vermittlung von Sportwetten in der hier maßgeblichen Zeit vor Erlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 würde infolge der seinerzeitigen Verfassungswidrigkeit des strafbewehrten Ausschlusses privater Wettunternehmer von der gewerblichen Veranstaltung von Sportwetten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der deutschen beziehungsweise in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der ausländischen privaten Sportwettenvermittler - so auch in die allgemeine Handlungsfreiheit des Beschwerdeführers - darstellen. Jedenfalls die Anwendung von § 284 StGB ist insoweit mit der Verfassung unvereinbar.“

Aufgrund dieser klaren verfassungsgerichtlichen Aussagen zur Nicht-Anwendbarkeit des § 284 StGB ist zu prüfen, ob nicht Altfälle vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgericht neu aufzurollen sind. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche wegen der verfassungswidrigen Durchsuchungen bei Sportwettenvermittlern und wegen verfassungswidriger Beschlagnahmen zu prüfen.

Freitag, 7. August 2009

Lotto informiert: Verlängerte Annahmeschlusszeiten am Samstag

Wir können länger

Hannover. Um mit Beginn der neuen Fußball-Bundesligasaison eine umfassendere Berichterstattung in der Sportschau zu ermöglichen, wurde auf Wunsch der ARD die Ziehung der LOTTO-Zahlen von 19:50 Uhr auf einen Zeitpunkt im Anschluss an die Unterhaltungssendung im Ersten (gegen 22:00 Uhr) verschoben.

Die Fernsehzuschauer werden vom 8. August an gegen 19:57 Uhr in einer einminütigen Sendung über die Gewinnzahlen der GlücksSpirale informiert. Am Ende dieser Sendung wird der genauere Zeitpunkt der Ziehung der LOTTO-Zahlen am Abend bekannt gegeben.

Wegen der Verlegung der Ziehung der LOTTO-Zahlen, verlängert LOTTO Niedersachsen den Annahmeschluss für LOTTO 6aus49 inklusive der gegebenenfalls damit gespielten Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 am Samstag von 18:30 Uhr auf 20:30 Uhr. Der Annahmeschluss für Bingo verlängert sich von 18:30 Uhr auf 20:00 Uhr. Das gilt natürlich nur in den Verkaufsstellen, die zu diesem Zeitpunkt noch geöffnet haben.

Der Annahmeschluss für die GlücksSpirale bleibt weiterhin bei 18:30 Uhr. Der Annahmeschluss für die Lottoziehung am Mittwoch und die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 am Mittwoch bleibt unverändert bei 18:00 Uhr.

Quelle: Toto-Lotto Niedersachsen GmbH

ODDSET: bwin darf in Bayern keine Sportwetten anbieten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: bwin darf in Bayern keine Sportwetten anbieten / Glücksspielstaatsvertrag verfassungs- und europarechtlich zulässig / Lotto Bayern begrüßt Entscheidung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat bestätigt, dass der kommerzielle Glücksspielanbieter bwin seine Sportwetten nicht in Bayern anbieten darf. Nach dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 22. Juli 2009 (Az. 10 C 09.1184 u. 10 CS 09.1185) können die Behörden weiter gegen den in Bayern illegalen Anbieter bwin vorgehen. Daneben können bei illegalen Sportwetten auch die Internet-Zugangsanbieter und die Finanzdienstleister ordnungsrechtlich in Anspruch genommen werden.

Der VGH hat nochmals betont, dass der Glücksspielstaatsvertrag sowohl verfassungs- als auch europarechtlich zulässig ist. Er verwies auch darauf, dass das Internetangebot von bwin in allen 16 Bundesländern illegal ist.

"Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich", sagte Erwin Horak, Präsident der Bayerischen Lotterieverwaltung und beim Deutschen Lotto- und Totoblock verantwortlich für die staatliche Sportwette ODDSET. "Deutschland ist mit dem gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodell auf dem richtigen Weg. Der VGH hat erneut für Bayern deutlich gemacht, dass die Behörden verstärkt gegen die illegalen Glücksspielanbieter vorgehen können", so Horak.

Die Regierung von Mittelfranken untersagte bwin, über das Internet öffentliches Glücksspiel anzubieten oder zu bewerben und drohte im Falle der Zuwiderhandlung mit Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe. Hiergegen hat bwin Klage eingelegt und vorläufigen Rechtsschutz begehrt. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Hiergegen legte der Freistaat Bayern erfolgreich Beschwerde ein, so dass die Behörden weiter gegen bwin vorgehen können.

Das gemeinwohlorientierte Staatsvertragsmodell dient vorrangig den Zielen des Spielerschutzes und der Suchtprävention. Als erfreuliche Nebenfolge fließt ein Teil der Umsätze der Förderung des Gemeinwohls und des Sports zu. Illegale Glücksspielanbieter halten sich nicht an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrages, wodurch auch vielen gemeinnützigen Institutionen Fördergelder aus Glücksspielmitteln verloren gehen. Die Entscheidung des VGH ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, dem illegalen Glücksspiel endgültig einen Riegel vorzuschieben.

Originaltext: ODDSET
Pressekontakt: Oliver Fisch
Staatliche Lotterieverwaltung Bayern
Oliver.Fisch@lotto-bayern.de
Telefon: 089 - 28655525
Fax: 089 - 28655241
www.lotto-bayern.de www.oddset.de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Untersagung von Sportwetten im Internet

Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat durch Beschluss vom 22. Juli 2009 in der Sache die Rechtmäßigkeit von zwei Untersagungsbescheiden der Regierung von Mittelfranken gegen einen in Sachsen ansässigen Internet-Sportwettenanbieter bestätigt. In den Bescheiden wird dem Sportwettenanbieter untersagt, bayerischen Internetnutzern Sportwetten anzubieten. Außerdem wird dem Sportwettenanbieter jegliche Internetwerbung verboten, soweit diese für bayerische Internetnutzer sichtbar ist. Die Bescheide werden nun mittels Zwangsgeldern vollstreckt.

Die für die Internet-Glücksspielaufsicht bayernweit zuständige Regierung von Mittelfranken hatte die Untersagungsbescheide am 27. März 2009 bzw. am 6. April 2009 erlassen. Das Verwaltungsgericht Ansbach ordnete in zwei Beschlüssen vom 30. April 2009 zunächst an, dass die Bescheide bis zum letztinstanzlichen Abschluss der Klageverfahren nicht vollstreckt werden dürfen.

Auf die Beschwerde der Regierung von Mittelfranken hin führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 22. Juli 2009 (Az. 10 CS 09.1184/1185) die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungsbescheide wieder herbei und erklärte, die Bescheide seien unter keinem Gesichtspunkt als rechtswidrig anzusehen. Es sei technisch möglich, den auf bayerische Internetnutzer beschränkten Untersagungsbescheiden nachzukommen, da der Sportwettenanbieter jedenfalls über die Möglichkeit verfüge, sein Angebot bundesweit einzustellen. Die bundesweite Einstellung des Sportwettenangebots sei dem sächsischen Unternehmen schon deshalb nicht unzumutbar, weil sein Angebot in allen 16 Bundesländern illegal sei. Dies ergebe sich bereits daraus, dass seit 1. Januar 2009 ohne Befreiungsmöglichkeit jegliches Glücksspiel (also insbesondere Lotterien, Hausverlosungen oder andere Ausspielungen, Sportwetten und Poker) und seit 1. Januar 2008 jegliche Glücksspielwerbung im Internet bundesweit verboten ist.

Damit spielte es für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch keine Rolle, ob die im Jahr 1990 dem sächsischen Unternehmen erteilte so genannte "DDR-Erlaubnis" etwa in den neuen Bundesländern Rechtswirkungen entfaltet. Selbst wenn man dies annähme, müsste sich das Unternehmen dennoch an die geltenden Gesetze halten, also auch an das in allen Bundesländern geltende vollständige Verbot von Internetglücksspiel und von Glücksspielwerbung im Internet.

Das sächsische Unternehmen, das in Deutschland größter Anbieter illegaler Internetsportwetten ist, muss nun hinsichtlich bayerischer Internetnutzer sein Sportwettenangebot und seine Internetwerbung vollständig einstellen. Ausdrücklich ausgeschlossen wurde in den Untersagungsbescheiden die Möglichkeit, dass der Sportwettenanbieter lediglich Rechtshinweise für bayerische Internetnutzer auf seiner Seite anbringt, die deren Spielteilnahme ausschließen, oder dass die Spielteilnehmer vor Spielteilnahme ihren Aufenthaltsort angeben müssen. Eine sichere Abwehr der Gefahr einer Spielteilnahme bayerischer Internetnutzer wäre hierdurch nicht gewährleistet.

Die Regierung von Mittelfranken beabsichtigt den Bescheid gegebenenfalls durch Beitreibung angedrohter Zwangsgelder in beträchtlicher Höhe und durch Androhung zusätzlicher Zwangsgelder in permanent steigender Höhe umzusetzen. Der Sportwettenanbieter muss auch gleichgerichteten Bescheiden der Glücksspielaufsichtsbehörden von drei anderen Bundesländern nachkommen.

Montag, 3. August 2009

bwin weist profil-Vorwürfe zurück

Der weltweit führende Online-Gaming-Anbieter bwin weist die Vorwürfe die in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins profil geäußert wurden, entschieden zurück. "bwin zahlt stets korrekt seine Steuern.", unterstreicht bwin-Sprecher Kevin O'Neal.

"Es ist uns nicht bekannt, dass es ein Finanzstrafverfahren gegen bwin gibt", erklärt O'Neal. "Ein solches Vorgehen würde auch jeder Grundlage entbehren.
Es handle sich um eine Betriebsprüfung, die bereits seit mehr als zwei Jahren im Gange und zum heutigen Tag noch nicht abgeschlossen ist.

"bwin wurde bereits zwischen 1999 und 2001 einer Betriebsprüfung unterzogen. Hierbei kam es zu einer eindeutigen Klärung der umsatzsteuerlichen Frage und dem Ergebnis, dass auf Wettumsätze keine Umsatzsteuerpflicht besteht", stellt O'Neal klar. Zudem bietet bwin als börsenotiertes Unternehmen größtmögliche Transparenz der Unternehmenszahlen.

Nach Ansicht der Gesellschaft und ihrer Steuerberater sowie namhafter Umsatzsteuerexperten besteht keine Steuerschuld und bwin geht daher davon aus, dass keine Steuernachforderungen gestellt werden.

Den Vorwurf finanzstrafrechtlichen Verhaltens weist bwin entschieden zurück.

Presse:
Kevin O'Neal, Pressesprecher
bwin Interactive Entertainment AG
Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria
Tel.: +43 (0)50 858-24010
E-Mail: press@bwin.org
www.bwin.org

Tipp24 AG: Halbjahreszahlen 2009 und Veränderung im Vorstand

Die erste Hälfte des laufenden Geschäftsjahres 2009 war durch das Inkrafttreten des absoluten Internetverbotes in Deutschland durch den Glücksspiel-Staatsvertrag gekennzeichnet. In diesem schwierigen Umfeld erwirtschaftete das deutsche Segment zum ersten Mal seit 2001 ein negatives Halbjahres-EBIT in Höhe von -6.8 Mio. Euro (Vorjahr: +5,4 Mio. Euro). Im Ausland konnte durch den konsequenten Ausbau des internationalen Geschäfts das EBIT auf 29,8 Mio. Euro gesteigert werden (Vorjahr: -1,0 Mio. Euro). Das konsolidierte EBIT wuchs in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres um rund 18 Mio. Euro auf 22,7 Mio. Euro an. Die EBIT-Marge stieg um 28,5 Prozentpunkte auf 48,9 Prozent. Das konsolidierte Ergebnis der Periode verbesserte sich auf 17,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro). Die konsolidierten Umsatzerlöse erhöhten sich im Berichtszeitraum um 115,9 Prozent auf 46,6 Mio. Euro.

Für das Gesamtjahr 2009 erwartet der Vorstand einen Umsatzanstieg auf mindestens 85 Mio. Euro. Im gleichen Zeitraum soll das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) bei mindestens 40 Mio. Euro liegen. Sollte es zu statistisch ungewöhnlich hohen oder häufigen Gewinnausschüttungen kommen, würden beide Werte dadurch belastet. Die Tipp24 AG wird ihre politische Lobbyarbeit auch im zweiten Halbjahr fortführen und sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen, um weiterhin gegen die aus ihrer Sicht europarechtswidrigen Beschränkungen des Glücksspiel-Staatsvertrages vorzugehen.

Der Mitgründer und Vorstandsvorsitzende der Tipp24 AG, Jens Schumann, scheidet zum 30. September 2009 in Abstimmung und bestem Einvernehmen mit Aufsichtsrat und Vorstand aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Er wird dem Unternehmen auch künftig beratend zur Seite stehen. Der bisherige Finanzvorstand Dr. Hans Cornehl wird die Tipp24 AG ab dem 1. Oktober 2009 bis auf weiteres allein weiter führen.

Mitteilung der Tipp24 AG

Freitag, 31. Juli 2009

Casinos Austria (Swiss) AG: Trennung von reinen Finanzbeteiligungen

Casinos Austria (Swiss) verkauft aus strategischen Gründen ihre Minderheitsanteile an drei Spielbanken in der Schweiz.

Die Casinos Austria (Swiss) AG verkauft ihre Minderheitsanteile per Ende September 2009 an der Grand Casino St. Gallen AG, der Casino Zürichsee AG in Pfäffikon SZ und der CSA Casino Schaffhausen AG an ihren Partner Swiss Casinos Holding AG. Die erforderliche Genehmigung des Verkaufs der Minderheitsanteile ist bereits bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) beantragt worden. Über den Preis wurde Stillschweigen vereinbart.

Fokussierung aus strategischen Gründen.

Die Casinos Austria (Swiss), die alle bisherigen Projekte in der Schweiz mit Schweizer Partnern realisiert hatte, wird sich künftig verstärkt auf diejenigen Betriebe und Geschäftsfelder konzentrieren, auf die sie einen operativen Einfluss hat. Dazu gehören die Spielbanken mit A-Konzession in Lugano, Bern und Luzern sowie das saisonal betriebene Casino St. Moritz.

Hubertus Thonhauser, Delegierter des Verwaltungsrates der Casinos Austria (Swiss) AG meint zum Verkauf der drei Anteile: “Die Beteiligungen an den Spielbetrieben in St. Gallen, Pfäffikon und Schaffhausen waren von Anfang an Finanzbeteiligungen. Aus strategischer Sicht ist der ideale Zeitpunkt zum Verkauf für uns nun gekommen.“

Weiterführung der Partnerschaften.

Unverändert bleiben durch die Veräusserung die gemeinsamen Beteiligungen von Casinos Austria (Swiss) und Swiss Casinos Holding an den Spielbanken St. Moritz und Bern. Casinos Austria (Swiss) wird auch die bisherigen guten Partnerschaften und engen Kooperationen mit der Kursaal Casino Luzern AG, der Kongress + Kursaal Bern AG sowie mit Swiss Casinos Holding AG fortführen.

Casinos Austria ist in der Schweiz bereits seit zwei Jahrzehnten aktiv. Bereits lange vor Konzessionierung der heutigen Spielbanken eröffnete die Gruppe vor 16 Jahren gemeinsam mit einem Schweizer Partner aus der Automatenbranche den ersten Kursaal-Casino Betrieb nach kantonalem Recht.

Casinos Austria (Swiss) AG ist Teil der Casinos Austria-Gruppe, Wien, einem weltweit Tätigen Unternehmen im Bereich Spielbanken, Lotterien, Sportwetten und Online-Gaming.

Quelle: Casinos Austria (Swiss) AG