Die Ausstrahlung eines Gewinnspiels in Programmen von MTV hat gegen Regelungen der Landesmedienanstalten verstoßen. Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) unter dem Vorsitz von Frauke Gerlach hat dies heute (16. Mai) in Düsseldorf formell beanstandet. Der Veranstalter wird damit angewiesen, diesen Verstoß künftig zu unterlassen.
Das Gewinnspiel wurde in der Sendung "Money Express" am 29. November 2007 im Programm von VIVA und parallel bei Comedy Central und NICK (allesamt MTV Networks Germany GmbH) ausgestrahlt.
In der Sendung wurde nach Ansicht der LfM ein nicht vorhandener Zeitdruck aufgebaut und anrufende Zuschauer so in die Irre geführt. Dies ist nach den so genannten Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten unzulässig.
Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) vom 16. Mai 2008
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