Die 10. Kammer verhandelt am 22.09.2008 um 10:30 Uhr im Saal 3 die Klage von bwin gegen die Verbotsverfügung des Innenministeriums.
Die Klage wendet sich gegen eine Verbotsverfügung des Innenministeriums vom 21.06.2007, mit der bwin unter Androhung eines Zwangsgeldes von 50.000,00 EUR untersagt wurde, ihr Glücksspielangebot im Internet - sowohl Sportwetten als auch Internet-Casino und Spiele wie Poker - für Nutzer aus Niedersachsen zugänglich zu machen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Verfügung zum einen mit dem Argument, sie könne der Verfügung nicht nachkommen, weil das Angebot nicht von ihr, sondern über die Domain einer anderen Gesellschaft - einer hundertprozentigen Tochter der Klägerin - angeboten werde. Zum anderen verstoße die Rechtsgrundlage der Verfügung gegen Verfassungs- und EU-Recht. Darüber hinaus verlange das Innenministerium etwas technisch Unmögliches.
Die Kammer hat vorläufig einen Streitwert in Höhe von 10 Millionen festgesetzt.
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