Wie weit darf das Innenministerium Werbung und Fernsehpräsenz von Toto-Lotto und Bingo prüfen?
Die 10. Kammer verhandelt am 22.09.2008 um 9:00 Uhr im Saal 3 die Klagen von Toto-Lotto und Bingo Niedersachsen.
Gegenstand der Klagen sind zwei Auflagen, mit denen das Innenministerium die glücksspielrechtlichen Erlaubnisse der Klägerin für Toto-Lotto und Bingo versehen hat. Danach muss die Klägerin dem Innenministerium ihre Werbekonzepte des Jahres 2008 für beide Lotterien vorlegen. Im Streit ist, ob die Prüfung auf die Konzepte beschränkt ist, oder ob - wie die Klägerin meint - auch einzelne Werbemaßnahmen vom Innenministerium geprüft werden sollen.
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