Hans-Jörn Arp zu TOP 60: Liberalisieren, Konzessionieren, Kontrollieren, Steuereinnahmen generieren
Zum Bericht der Landesregierung zur "Situation des Glücksspiels in Schleswig-Holstein" und der entsprechenden Debatte im Landtag erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp: ,,Der Glücksspielstaatsvertrag hat seine Ziele verfehlt, er hat darüber hinaus Schaden angerichtet. Er muss dringend ersetzt werden."
Das zentrale Ziel des Staatsvertrages sei die Suchtprävention gewesen. Zahlreiche Studien hätten gezeigt, dass keinerlei Eindämmung des Suchtpotentials erfolgt sei. Das zeige sich insbesondere daran, dass die Anzahl suchtgefährdeter Spieler in Europa trotz der teilweise völlig unterschiedlichen Organisation des Glücksspielmarktes nahezu identisch ist. "Eine sachliche Rechtfertigung für diesen Glücksspielstaatsvertrag besteht daher nicht mehr", stellt Arp fest.
Auswirkungen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages
Die einzige Auswirkung des Glücksspielstaatsvertrages sei ein Einbruch bei den Steuereinnahmen gewesen: ,,Angesichts der Haushaltssituation ist es nicht vertretbar, einen Staatsvertrag aufrecht zu erhalten, der seine Ziele nicht erfüllt und gleichzeitig zu massiven Einnahmeverlusten in Schleswig-Holstein führt", verdeutlichte Arp.
Seit 2006 brach der Anteil des gewerblich generierten Lotto-Umsatzes um 97,2 % auf aktuell rund 1 Million Euro ein. Daraus resultiert der Rückgang von 40 Millionen Euro beim Lottoumsatz. Insgesamt muss Schleswig-Holstein auf Einnahmen in Höhe von mindestens 24 Millionen Euro aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages verzichten. "Die Beschränkungen des Staatsvertrages reduzieren nicht das Suchtpotential. Vielmehr drängt er die Anbieter in die Illegalität, der vorgesehene kanalisierende Effekt wird unterhöhlt. Ich sehe nicht ein, warum wir in Schleswig-Holstein auf dieser Grundlage weiterhin Einnahmeausfälle akzeptieren sollen", stellt Arp klar.
Doppelter Staatsvertrag wird kommen
Als Alternative zum derzeitigen Staatsvertrag habe die CDU Landtagsfraktion schon 2007 vorgeschlagen, einen Lottostaatsvertrag und einen eigenen Sportwettenstaatsvertrag zu verabschieden. Ein entsprechender Entwurf fand damals große Beachtung in der gesamten Branche. "Wir haben unterschiedliche Ausgangslagen, die zwei Staatsverträge erforderlich machen", erklärt Arp.
Im Bereich Lotto sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
· Veranstaltungsmonopol bleibt beim Staat
· Zugang für gewerbliche Vermittler wird vereinfacht
· Internetspiel zulassen
· Spielgemeinschaften erlauben
· Werbung ermöglichen
Arp hält dazu fest: "Eine Liberalisierung im Lottobreich ist zwingend angezeigt. Zwei Duzend Lotto-Süchtige in Schleswig-Holstein rechtfertigen einen derart massiven Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit und Millionenausfälle für den Landeshaushalt nicht. Das steht in keinem Verhältnis zu den Maßnahmen, die etwa für Alkoholsüchtige ergriffen werden."
Für den Sportwettenmarkt sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
· Konzessionierung
· Spielerschutz gewährleisten
· Jugendschutz gewährleisten
· Altersgrenzen festsetzen
· Höchstabgaben festsetzen
· Abgaben auf den Rohertrag (Hold) in Höhe von 15-20%
· Unterschiedliche Abgabenerhebung für Offline- und Onlinespiel
Der Sportwettenmarkt wird in Deutschland konservativ auf ca. 5 Milliarden Euro geschätzt. Davon deckt die staatliche Monopolist Oddset nur zirka 5% ab. "Die restlichen 95% werden zu einem Großteil von illegalen Anbietern abgedeckt. Eine Kontrolle findet hier natürlich nicht statt, Manipulationen sind Tür und Tor geöffnet", so Arp. Dabei zeige eine Studie von der TU Darmstadt, dass gerade die Liberalisierung Manipulationen erfolgreich bekämpfe.
"Über 100 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen könnten die Länder so zusätzlich erzielen. Allein Schleswig-Holstein würde mehrere Millionen Euro verzeichnen. Davon könnte durch die Förderung besonders der Breitensport profitieren", gab Arp zu bedenken.
Darüber hinaus seien auch die volkswirtschaftlichen Effekte zu berücksichtigen. "Unser Profi-Sport muss aufgrund des gültigen Glücksspielstaatsvertrages jedes Jahr auf 200-300 Millionen Euro verzichten. Während der AC Mailand oder Real Madrid sich die Taschen füllen, schauen unsere Vereine in die Röhre", so Arp. Außerdem werde durch die Konzessionierung gewährleistet, dass viele zusätliche Arbeitsplätze entstehen.
Schleswig-Holstein hält am Kurs fest
In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP ist vereinbart, den Glücksspielstaatsvertrag auslaufen zu lassen. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat dies mit seinem Brief an seine Amtskollegen nochmals unterstrichen. ,,Ganz Europa interessiert sich für die Haltung Schleswig-Holsteins. Selbst eine Großbank wie Goldman Sachs weist in ihren Informationen auf die Haltung Schleswig-Holstein zum Glücksspiel hin. Wir stehen zu dem, was wir beschlossen haben. Dieser Glücksspielstaatsvertrag wird in Schleswig-Holstein am 1. Januar 2012 nicht mehr gelten", stellte Arp fest.
Wenn selbst Befürworter des Staatsvertrages zunehmend Kritik äußerten und neutrale Beobachter nur noch den Kopf schütteln, heiße es, die Fehler des alten Staatsvertrages zu korrigieren: ,,Mit modernen Staatsverträgen werden wir einen fairen Interessenausgleich gewährleisten. Suchtkontrolle und eine Ausweitung des Glücksspielmarktes sind miteinander vereinbar! Der
Zuspruch der Wissenschaft hat uns in unserem Vorgehen weiter bestärkt.
Die zitierte Studie finden sie unter dem nachstehenden Link:
https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel
/Symposium2010/06_TBecker.pdf
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