Donnerstag, 15. März 2012

Deutscher Lottoverband: Länder starten Eurojackpot trotz Glücksspielstaatsvertrag

- Leiser Abschied von der absurden "Lottosucht"

- Deutscher Lottoverband: unverhältnismäßige Beschränkungen für gewerbliche Vermittler müssen jetzt aufgehoben werden


Hamburg, 15.03.2011 – Am 23. März starten die staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland eine neue Eurolotterie, die mit Gewinnen bis zu 90 Millionen Euro lockt.

Mit der neuen Mega-Lotterie hoffen die Bundesländer ihre Verluste im Glücksspielbereich aus den vergangenen vier Jahren wieder wettzumachen. Seit 2008 schränkt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) mit dem Argument der Spielsuchtprävention die Werbung und den Vertrieb der Lotterien stark ein. In Folge sind die Umsätze um insgesamt rund 14 Milliarden Euro zurückgegangen.

Der Deutsche Lottoverband begrüßt grundsätzlich die Einführung der neuen Lotterie und fordert entsprechende Konsequenzen. "Ich hoffe, dass die Bundesländer rasch eine europa- und wettbewerbsrechtlich sichere Grundlage für den Eurojackpot nachliefern", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV). Der Verband weist darauf hin, dass jetzt auch die unverhältnismäßigen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Lotterievermittler wieder gelockert werden müssen. "Das Argument der Lottosucht ist absurd und wissenschaftlich widerlegt. Der Staat kann nicht Verbote und Beschränkungen privater Vermittler staatlicher Lotterien mit der Lottosuchtgefahr begründen und gleichzeitig eine Mega-Jackpot-Lotterie zulassen. Das ist mehr als widersprüchlich."

Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein hatten sich die Bundesländer im Dezember 2011 auf eine Änderung des Staatsvertrages geeinigt. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission diesen Vertrag billigt. Eine Antwort aus Brüssel steht jedoch seit mehr als drei Monaten aus. Offensichtlich hat die EU-Kommission weiter Zweifel, nach dem sie den Ländern im letzten Sommer bereits einen blauen Brief geschickt hat. Erfahrene Europarechtsexperten rechnen mit weiterer Kritik, weil der Staatsvertrag an der Spielsucht als zentrales Argument zur Rechtfertigung von Verboten für private Lottovermittler festhält. Dennoch sollen gefährliche Glücksspiele liberalisiert werden, während hingegen das harmlose Lotto weiterhin erheblich beschränkt werden würde.

Einzig Schleswig-Holstein hat sich bislang offiziell von der "Lottosucht" verabschiedet und befindet sich mit seinem neuen Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft getreten ist, mit dem Segen der EU-Kommission auf rechtssicherem Kurs.

Quelle: Deutscher Lottoverband

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