Bundesgerichtshof: Mitteilung der Pressestelle Nr. 081/2017 vom 22.05.2017
Verhandlungstermin am 31. Mai 2017, 9.15 Uhr, in Sachen 2
StR 489/16 (Verurteilung eines Radiomoderators der "Ostseewelle" u.a.
wegen Betrugs)
Das Landgericht Rostock hat einen ehemaligen Moderator
des Radiosenders "Ostseewelle" wegen Betruges in neun Fällen und
Bankrotts unter Einbeziehung früherer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von fünf Jahren verurteilt. Er hatte nach den Urteilsfeststellungen gemeinsam
mit einem Mittäter als Moderator der "Morgenshow" des Senders ein
Gewinnspiel dahingehend manipuliert, dass vorher von ihm ausgewählte und über die Lösung unterrichtete Anrufer den
Gewinn erhielten. Diese gaben den größten
Teil des Gewinns an den Angeklagten weiter.
Über die Revision
des Angeklagten gegen dieses Urteil verhandelt der 2. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs am 31. Mai 2017 um 09.15 Uhr.
Vorinstanz:
Landgericht Rostock - Urteil vom 27. April 2017 - 18 KLs 94/13
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