Frau Annette Kümmel von der ProSiebenSat.1 Media AG stellte auf dem IIR-Forum „Glücksspielmarkt im Brennpunkt“ die Auffassung des Arbeitskreises Wetten (AK Wetten) dar, in dem sich mehrere Medienunternehmen zusammen gefunden haben. Wenn der Glücksspielstaatsvertrag in der geplanten Form käme, würden die Einnahmen für den Fiskus erheblich zurückgehen. Nach der vom AK Wetten in Auftrag gegebenen Deloitte-Studie werde das Gesamtaufkommen aus Steuern und Abgaben bis 2011 um bis zu 78% sinken. Bei einer Marktöffnung sei dagegen mit einem deutlich steigenden Steueraufkommen zu rechnen. Durch das Werbeverbot stelle der Glücksspielstaatsvertrag eine potentielle Bedrohung für private Medienunternehmen dar.
Frau Kümmel sprach sich daher für einen Sportwettenstaatsvertrag mit einer Konzessionierung privater Wettanbieter aus. Werbung für Wettangebote solle zulässig sein. Dabei dürfe die Werbung jedoch nicht irreführen oder sich an Minderjährige richten. Auch sollten Hinweise zur Suchtgefahr enthalten sein.
aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 67
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