Zur aktuellen Diskussion über den Staatsvertrag erklärt Hans-Jörn Arp, MdL:
"Wir haben den aktuellen Entwurf des Staatsvertrags immer dahin gehend kritisiert, dass er in zahlreichen Punkten Europa-, Verfassungs-, und Kartellrecht widerspricht. Das Gutachten von Prof. Scholz hat dies mehr als bestätigt. Wir erwarten uns jetzt weitere Klarstellungen durch das für den 6. März angekündigte Placanica Urteil. Dies wollen wir jetzt abwarten, damit zumindest unser Alternativvorschlag der aktuellen Rechtssprechung des EuGH Rechnung trägt. In Kenntnis und unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils werden wir unseren Vorschlag vorlegen."
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