Pressegespräch mit Novomatic-Generaldirektor Dr. Franz Wohlfahrt und Admiral Sportwetten-Geschäftsführer Jürgen Irsigler am 27. März 2007 in Wien.
- Durch gezielte Streuung von rufschädigenden Vorwürfen soll die Reputation des erfolgreichen Novomatic-Konzerns unterminiert werden
- Die Kriminalisierung privater Glücksspielanbieter dient als Rechtfertigung für die Aufrechterhaltung des Glücksspielmonopols, das von der EU-Kommission mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens angegriffen wird
1.) Vorgänge der letzten Monate
Vor wenigen Tagen wurde über eine bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten anhängige Strafanzeige berichtet, mit der uns die Verletzung von Glücksspielvorschriften zur Last gelegt wird. Diese Anzeige ist von unbekannten Tätern unter Verletzung des Amtsgeheimnisses (der ermittelnde Staatsanwalt hat bereits ein Verfahren nach § 310 StGB eingeleitet) diversen Medien zugespielt worden. Sie beruht auf anonym verfassten Schreiben, die vor etlichen Monaten auch bei anderen Staatsanwaltschaften (zum Beispiel Krems, Graz, Leoben) eingelangt sind und dort mangels strafrechtlicher Relevanz überall zur sofortigen Einstellung der Verfahren geführt haben.
Ähnliche Behauptungen und Vorwürfe gegen unser Unternehmen sind in den letzten Monaten (vor allem in TV-Berichten und im Zusammenhang mit dem niederösterreichischen Spielautomatengesetz) mehrfach vorgebracht worden. So hat etwa auch der Aufsichtsratspräsident einer zum Konzern des Casino-Monopolisten gehörenden Gesellschaft uns öffentlich „illegale“ Aktivitäten unterstellt und unsere Bestrafung gefordert.
Alle diese Vorwürfe und Behauptungen sind unrichtig und kreditschädigend und werden von uns – sobald die Täter ausgeforscht sind – mit allen zu Gebote stehenden rechtlichen Schritten verfolgt. Gegen namentlich bekannte Täter wurden im Interesse des Konzerns sowie seiner 1.950 österreichischen MitarbeiterInnen (weltweit 7.600) bereits Schritte eingeleitet.
2.) Hintergründe und Zusammenhänge
Das österreichische Glücksspielmonopol, das seit Jahrzehnten in den Bereichen Lotterien und Spielbanken von zwei – nicht im Eigentum des Staates befindlichen – Konzessionären bewirtschaftet wird, befindet sich im Umbruch.
Einerseits wird das Monopol durch mehr als 3.000 ausländische Internet-Anbieter ausgehöhlt, wodurch jährlich mehr als eine Milliarde Euro an Spieleinsätzen österreichischer Spieler unkontrolliert ins Ausland abfließen.
Andererseits steht das Monopol auf dem Prüfstand der Europäischen Kommission. Erst gestern hat Jean Bergevin, der höchste Kommissionsbeamte unter Binnenmarkt-Kommissar Charly McCreevy, bei der gerade in Wien stattfindenden, internationalen Glücksspielkonferenz „BetMarkets“ bestätigt, dass bestimmte Regelungen des österreichsichen Glücksspielgesetzes von der Kommission wegen Verletzung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit gerügt werden und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich sehr wahrscheinlich ist. Monopole können nämlich nach Ansicht sowohl der Kommission als auch des Europäischen Gerichtshofes dann nicht gerechtfertigt werden, wenn sie in Wahrheit nicht der Verringerung des Spielangebotes, sondern der Einnahmenmaximierung dienen, wobei Glücksspiele mit erheblichen Mitteln beworben werden. So betrug der Werbeaufwand der beiden österreichischen Monopolisten alleine im Jahr 2005 rund 34,2 Millionen Euro.
Wie in anderen Mitgliedsstaaten der EU versuchen die Monopolisten, die Beibehaltung ihrer Exklusivrechte mit allen Mitteln zu verteidigen. Die Inkriminierung privater – nicht dem Monopol unterliegender – Anbieter stellt dabei offensichtlich ein taugliches Mittel dar, die Aufrechterahltung des Status Quo mit ordungspolitischen Argumenten zu verteidigen.
3.) EU-konformes Glücksspielgesetz
Novomatic fordert seit Jahren die Schaffung EU-konformer Rahmenbedingungen für die Durchführung von Glücksspielen in Österreich unter strengen Auflagen. Dazu gehören insbesondere
die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde (der langjährige, für die Monopolisten zuständige oberste Aufsichtsbeamte des Bundesministeriums für Finanzen arbeitet seit wenigen Monaten in der Abteilung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG, welches bis zur letzten Nationalratswahl als Abgeordneter im Finanzausschuß unter anderem für die Glücksspielgesetzgebung zuständig war);
die transparente, öffentliche Ausschreibung von Konzessionen (seit Bestehen des Glücksspielmonopols hat es keine einzige, öffentliche Konzessionsvergabe im Rahmen einer Ausschreibung gegeben), die insbesondere den zunehmenden Abfluß von Spieleinsätzen ins Ausland eindämmen soll;
die Begutachtung von Spielen und technischen Einrichtungen durch international akkreditierte Prüfinstitute (für den Betrieb von Glücksspielautomaten in Spielbanken sowie für Video-Lottery-Terminals müssen derzeit keinerlei Gutachten vorgelegt werden);
die verpflichtende Anordnung eines Sozialkonzeptes zum Schutz der Spielteilnehmer vor den Gefahren exzessiven Spielens (etwa am Modell des Novomatic-Kompetenznetzwerkes zur Spielsuchtprävention)
Novomatic wird im Interesse eines regulierten, österreichischen Glücksspielmarktes auch weiterhin auf bestehende Mißstände hinweisen und fordert einen Runden Tisch aller relevanten Verantwortlichen mit dem Ziel, ein modernes, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und der Europäischen Union gerecht werdendes Glücksspielgesetz zu schaffen.
Quelle: Pressemitteilung Novomatic
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