Freitag, 30. März 2007

EuGH-Generalanwältin: Glücksspielkonzessionen müssen ausgeschrieben werden

In dem Placanica-Urteil vom 6. März 2007 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits das Konzessionierungssystem zur Erteilung von Pferdewett- und Sportwettenkonzessionen als europarechtswidrig beurteilt. Die italienischen Pferdewettlizenzen sind darüber hinaus Gegenstand einer von der Europäischen Kommission gegen Italien 2004 eingebrachten Vertragsverletzungsklage (Rechtssache C-260/04). Die Generalanwältin des EuGH Eleanor Sharpston veröffentlichte hierzu am 29. März 2007 ihre Schlussanträge.

Die Europäische Kommission verklagte Italien, da die italienischen Behörden im Jahr 1999 329 Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten ohne vorherige Ausschreibung erneuerten (während 671 neue Kommissionen ausgeschrieben wurden). Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen das Transparenz- und das Publizitätsgebot, die sich aus den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr ergeben. Italien hatte argumentiert, dass ein Decreto-legge von 2003 die Überprüfung der finanziellen Lage aller Konzessionsinhaber vorgesehen habe. Diese spätere Maßnahme ändert nach Ansicht der Generalanwältin allerdings nichts an der Vertragsverletzung. Auch die erklärte Absicht Italiens, den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts vollkommen gerecht zu werden, hält die Generalanwältin für unerheblich. Die bestehenden 329 Konzessionen hätten nicht automatisch erneuert werden dürfen. Diese Dienstleistungskonzessionen hätten vielmehr dem Wettbewerb geöffnet werden müssen. Auch hätte eine Nachprüfung ermöglicht werden müssen, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind.

Als Fazit hält die Generalanwältin fest, „dass die Italienische Republik dadurch gegen den allgemeinen Grundsatz der Transparenz verstoßen und die Ausschreibungspflicht verletzt hat, die sich aus den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit, Art. 43 ff., und den freien Dienstleistungsverkehr, Art. 49 ff., ergeben, dass der Finanzminister ohne vorherige Ausschreibung 329 Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten erneuert hat“.

Kommentar:

Die Generalanwältin betont die erforderliche Transparenz und Öffentlichkeit bei der Ausschreibung von Glücksspielkonzessionen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auch auf andere Mitgliedstaaten. So handelt es sich bei Lotto Rheinland-Pfalz um ein privates, den Sportverbänden gehörendes Glücksspielunternehmen. Eine Ausschreibung hierfür hat nicht stattgefunden, was die EU-Kommission in dem ergänzenden Aufforderungsschreiben in dem gegen Deutschland laufenden Sportwetten-Vertragsverletzungverfahren (Nr. 2003/4350) kritisiert hat. In Österreich ist an eine Überprüfung der der Casinos Austria AG erteilten Spielbankenkonzessionen zu denken.

aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 76

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