Martin Arendts
Auf der in Wien stattfindenden Konferenz "Bet Markets" kündigte Jean Bergevin von der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission eine umfassende Prüfung der deutschen Regelungen an, mit denen das grenzüberschreitende Angebot von Glücksspielen und Sportwetten beschränkt wird oder werden soll. Das im April 2006 formell eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland werde fortgeführt. Man habe Deutschland mit einem "complementary letter of formal notice" um weitere Informationen und um eine ergänzende Stellungnahme gebeten.
Das im geplanten Glücksspiel-Staatsvertrag vorgesehene Internet-Verbot halte die Europäische Kommission für unzulässig. Man habe daher mit einer "detailed opinion" die Unvereinbarkeit mit Europarecht festgestellt.
Die Kommission werde darauf achten, dass ein fairer grenzüberschreitender Wettbewerb nur bei einer effektiven und verhältnismäßigen Verteidigung anerkannter öffentlicher Interessen eingeschränkt werden könne. Wenn hierbei mit der Einschränkung und Behandlung der Glücksspielsucht argumentiert werde, müsse der einschränkende Mitgliedstaat Beweise liefern und eine Gefahrenabschätzung vorlegen.
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