Der Bundesgerichtshof will erst im Februar über die Zulässigkeit von Internet-Sportwetten entscheiden, die vom Ausland aus ohne deutsche Lizenz für Kunden in Deutschland angeboten werden. Ursprünglich war nach der gestrigen Revisionsverhandlung das Urteil bereits heute erwartet worden.
In dem wettbewerbsrechtlichen Streit wollen deutsche Sportwettenveranstalter es den beklagten Unternehmen verbieten lassen, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten. Geklagte hatten WestLotto, die Bremer Toto- und Lottogesellschaft, der Freistaat Bayern und die Tipp 24AG. Verklagt wurden in ihren Herkunftsländern staatlich lizenzierte private Anbieter aus Großbritannien (London), Österreich (Salzburg), Zypern und der Isle of Man.
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