Ad-hoc-Mitteilung von bwin
Im Zusammenhang mit der bwin Games-Transaktion (vormals Ongame Gruppe) haben bwin und die Verkäufer eine im Nachhinein anfallende Kaufpreisverbindlichkeit vereinbart. Diese Verbindlichkeit inklusive Zinsen beläuft sich hochgerechnet auf den Zeitpunkt der Fälligkeit auf rund 83,0 Mio. EUR.
Durch In-Kraft-Treten des so genannten "Safe Port Act", der auch einige Bestimmungen des "Unlawful Internet Gambling Enforcement Act of 2006" zum Inhalt hat, wurde praktisch jeglicher Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen in den USA verboten. Als Reaktion auf dieses Gesetz hat sich bwin im Herbst 2006 dazu entschlossen, das Echtgeld-Glückspielangebot für US-Kunden einzustellen.
Im Frühjahr dieses Jahres ist bwin mit den ehemaligen Haupteigentümern von bwin Games, die 96,3% der Anteile verkauften, in Verhandlungen getreten. bwin einigte sich nun mit dieser Verkäufergruppe auf den Verzicht der ihnen zustehenden Kaufpreisforderung (inklusive Zinsen 79,9 Mio. EUR). bwin beabsichtigt auch mit den übrigen Verkäufern Gespräche hinsichtlich der restlichen Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 3,1 Mio. EUR aufzunehmen.
Sollte bwin das Echtgeld-Glückspielangebot für US-Kunden wieder aufnehmen, erhält die Verkäufergruppe im Gegenzug für den Forderungsverzicht über einen Zeitraum von 5 Jahren einen Anteil in Höhe von 28,89% der mit US-Kunden erzielten jährlichen Netto-Gaming-Erträge (Nettosaldo der Spieleinsätze und der ausgezahlten Spielgewinne abzüglich aller Erlösschmälerungen wie Marketingkosten, Steuern und Gebühren, Kommissionszahlungen an Anbieter von Gaming-Software sowie Kosten des Zahlungsverkehrs inklusive "charge backs" durch US-Kunden), jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 79,9 Mio. EUR. Darüber hinaus werden die Verkäufer von sämtlichen noch bestehenden Verkaufsrestriktionen an bwin Aktien, die sie als Teil des Kaufpreises erhielten, entbunden.
Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Verpflichtungen aus der bwin Games-Transaktion mit dieser Verkäufergruppe abgegolten.
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