Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht trotz mehrerer für sie negativer Gerichtsentscheidungen, zuletzt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, bezüglich des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags keinen Korrekturbedarf. Mehrere Verwaltungsgerichte hatten in den letzten Monaten das staatliche Sportwettenmonopol für europarechtswidrig erklärt.
«Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen», sagte ein Regierungssprecher zu der neuen Gerichtsentscheidung nach einer Meldung der Nachrichtenagentur ddp am Dienstag. Es gebe eine «höherrangige» Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das die Rechtsauffassung des Landes im Februar bestätigt habe. Die Regierung halte deshalb am Glücksspielstaatsvertrag und am NRW-Ausführungsgesetz fest.
Wie berichtet, verstößt das Sportwettenmonopol in NRW nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. In einem am Montag veröffentlichten Eilbeschluss hatten die Richter damit dem Antrag einer Sportwettenvermittlerin auf Vollstreckungsschutz stattgegeben. Der Bürgermeister der Stadt Olsberg (Hochsauerlandkreis) hatte der Frau untersagt, Sportwetten an einen Veranstalter mit britischer Lizenz zu vermitteln.
Bezüglich des Sportwettenmonopols in Deutschland liegen inzwischen acht Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichthof. Dieser wird darüber voraussichtlich im nächsten Jahr entscheiden.
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