Zum Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef Parr:
Die Bedenken der FDP-Fraktionen in Bund und Ländern sind angemessen und richtig: Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag und das zugehörige nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz verstoßen gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich erneut für eine Teilliberalisierung des Sportwettenmarktes aus und fordert ein Ende des Glücksspielstaatsvertrages.
Knappe zwei Monate nach Inkrafttreten bröckelt das Glücksspielmonopol in Deutschland bereits gewaltig. Nach der Mitteilung der EU-Kommission von Ende Januar folgt das Verwaltungsgericht Arnsberg: Das Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen EU-Recht.
Jetzt ist Ministerpräsident Jürgen Rüttgers aufgefordert, dieses Urteil ernst zu nehmen und für die dringend notwendige Rechtssicherheit zu sorgen.
Pressemitteilung der FDP-Bundestagsfraktion
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