Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbands
Hamburg, 12. März 2008.
Das Land Rheinland-Pfalz ist mit dem Versuch gescheitert, die private Lottogesellschaft des Landes zu verstaatlichen. Das OLG Düsseldorf wies einen Eilantrag auf Freigabe des vom Bundeskartellamt verbotenen Zusammenschlusses zurück.
"Diese erneute Niederlage des Landes illustriert einmal mehr die Rechtswidrigkeit des seit Januar geltenden Glücksspielrechts," kommentiert Norman Faber, der Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Jetzt sitzt die Landesregierung in einer selbst verschuldeten Zwickmühle, denn das OLG hat ihr auch noch aufgegeben, die Lottokonzession öffentlich auszuschreiben."
Entgegen der Auffassung der Landesregierung zwingt der seit Jahresbeginn geltende neue Glücksspielstaatsvertrag keinesfalls zur Verstaatlichung von Lotterieveranstaltern. Das OLG Düsseldorf bestätigt in seinem Beschluss klar die Position der Europäischen Kommission, des Bundeskartellamts und des Deutschen Lottoverbands: "Eine effektive Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht sowie ein wirksamer Verbraucherschutz lassen sich ohne weiteres auch (und vor allem) durch entsprechende gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen des Glücksspielgeschäfts, darauf abgestellte Anforderungen an einen Konzessionsinhaber sowie eine konsequente Überwachung des Glücksspielbetriebs gewährleisten."
Einen weiteren schweren Schlag gegen das Monopol fügt das OLG noch hinzu: "Sollte - wovon ersichtlich die Europäische Kommission ausgeht - die Lotto GmbH bislang ohne Ausschreibung mit dem Lottogeschäft beauftragt sein, wird das betraute private Lottounternehmen künftig in einem transparenten und fairen Bieterwettbewerb zu ermitteln sein." Das bedeutet: Lotto Rheinland-Pfalz wird die Konzession entzogen werden müssen, um sie anschließend europaweit auszuschreiben.
Die Argumentation des Landes, das Bundeskartellamt an ein vom Land selbst geschaffenes Gesetz zu binden, hat das OLG mit Hinweis auf den "selbst geschaffenen Normenkonflikt" eine eindeutige Abfuhr erteilt.
"Diese vollständige Niederlage der Landesregierung belegt den ganzen Unsinn der verfehlten Glücksspielpolitik der Länder," so Norman Faber. "Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das deutsche Glücksspielrecht ist schon 2 Monate nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages ein Trümmerhaufen. Es ist höchste Zeit für einen Neuanfang."
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf stimmt mit der Einschätzung der Verwaltungsgerichte überein. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte die Vereinbarkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht verneint und zugunsten privater Sportwettvermittler entschieden (so u.A. VG Frankfurt, VG Minden, VG München). So hält es das VG Minden nicht für erkennbar, weshalb von einer privaten Sportwette eine größere Gefährdung als von einer staatlich veranstaltete Wette ausgehen solle. Die Gefährdung hänge nicht davon ab, wem die Gewinne zufließen. "Dieser einfachen Wahrheit, die umso mehr noch für das nicht suchtgefährdende Lotto gilt, hätte sich der Gesetzgeber nicht verschließen dürfen", so der Präsident des DLV.
Den Originaltext des Beschlusses leiten wir Ihnen gern per E-Mail zu:
Pressekontakt:
André Jütting
ajuetting@deutscherlottoverband.de
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