Privater Wettanbieter bet-at-home.com verdeutlicht internationalen Wettbewerbsnachteil infolge des Sportwetten-Monopols
In Deutschland regiert König Fußball, das weiß jedes Kind. Spätestens mit Blick über den Bundesliga-Tellerrand merken Sportinteressierte aber, dass die Trauben der europäischen Bühne für deutsche Vereine seit Jahren zu hoch hängen. Mit Ausnahme der solventen Clubs wie Bayern München oder Schalke 04 beantworten Manager und Trainer die Frage nach Gründen gern mit kleinen finanziellen Spielräumen bei potenziellen Transfers: Ablösen wie in Italien oder Spanien sind nicht bezahlbar, und so bleiben Fußball-Stars der deutschen Bundesliga fern. Es fehlen Gelder vermögender Sponsoren. Licht am Ende des Finanz-Tunnels stellen private Wettanbieter wie bet-at-home.com dar. Die zahlungskräftige Branche finanziert im Ausland Clubs wie Mailand oder Madrid, darf deutschen Vereinen jedoch nicht helfend zur Seite stehen.
Der seit Januar 2008 in Deutschland geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet Sportwetten- und andere Glücksspiel-Offerten sowie Werbung privater Wettanbieter. Für Thomas Röttgermann, Geschäftsführer des Sportrechtevermarkters Sportfive, ein unhaltbarer Zustand: „Es gibt gravierende Wettbewerbsnachteile für deutsche Vereine, da diese Branche in Bezug auf Sponsorships ausfällt und Clubs keine Gelegenheit haben, sich institutionell als Partner von Wett-Plattformen zu betätigen.“ Der Sportmarketing-Experte begrüßt die Ambitionen von bet-at-home.com, deutsche Vereine als Sponsor unterstützen zu wollen und durch Finanzspritzen die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. „Durch das Verbot privater Wettanbieter gehen jedem deutschen Fußball-Bundesligisten jährlich siebenstellige Erlöse verloren“, so der Sportfive-Unternehmenschef.
Bet-at-home.com zeigt sich überzeugt, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht standhält, da er EU-Grundfreiheiten verletzt. Unternehmenssprecher Claus Retschitzegger vertritt die EU-konforme Haltung des Buchmachers und erläutert das Sponsoring-Engagement: "Wir arbeiten bereits sehr erfolgreich mit Veranstaltern und Verbänden in Deutschland zusammen, die unsere Rechtsauffassung teilen, und sind mit weiteren möglichen Partnern im Gespräch."
Seit Ende Januar prüft die Europäische Kommission den Glücksspielstaatsvertrag. Die Fakten sprechen für EU- und gegen deutsches Recht: Artikel 49 des übergeordneten EU-Vertrages gewährt Wettanbietern mit Lizenz eines europäischen Staates Dienstleistungsfreiheit in ganz Europa. Die deutsche Bundesregierung muss ihren abweichenden Glücksspielstaatsvertrag, neuerdings bis zum 2. Juni, vor Brüssel erklären.
Über bet-at-home.com:
bet-at-home.com ist ein staatlich lizenzierter Buchmacher, der Sport- und Gesellschaftswetten ausschließlich über das Internet abwickelt. Mit aktuell über 1,1 Mio. registrierten Kunden aus über 70 Ländern zählt das an der Frankfurter und Wiener Börse notierte Unternehmen zu den populärsten Wettanbietern Europas.
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