Donnerstag, 24. Januar 2013

Deutscher Lottoverband: BGH stellt deutsches Glückspielrecht in Frage

- Fragenkatalog zur Kohärenz von Internet-Vertrieb und -Werbung beim EuGH eingereicht

- Lottoverband fordert angemessene Regelungen für Internetvermittlung und -werbung von Lotterien


Hamburg 24.01.2013 – Mit der Einreichung eines Fragenkatalogs beim EuGH hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute deutlich gemacht, dass das deutsche Glücksspielrecht insbesondere hinsichtlich des Vertriebs und der Werbung von Glücksspielen im Internet nach den geltenden Maßstäben des EuGH nicht ausreichend systematisch und kohärent geregelt ist. Auch der von der Landesregierung Schleswig-Holstein heute beschlossene Beitritt des nördlichsten Bundeslandes zum umstrittenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird diese unklare rechtliche Situation nicht verändern. Im Gegensatz zum Staatsvertrag hatte die EU-Kommission dem liberaleren Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins europarechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt.

„Der Staatsvertrag wird auf Jahre hin keine Rechtssicherheit bieten. Das hat in der heutigen Landtagsdebatte sogar die Landesregierung selbst bestätigt“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Es ist völlig absurd, dass in einer solchen Situation Schleswig-Holstein den Beitritt beschließt und gleichzeitig das Gesetz aufhebt, das von der EU-Kommission schon abgesegnet wurde. Während aufgrund der erteilten Lizenzen in Deutschland Online-Sportwetten und Online-Casinos legal sind, stranguliert der Staatsvertrag den Vertrieb und die Werbung von harmlosen staatlichen Lotterien durch private Vermittler im Internet.“ Der BGH habe mit seiner heutigen Entscheidung erneut deutlich gemacht, dass deutsches Glückspielrecht europarechtskonform sein muss. Entsprechend müssten die unverhältnismäßigen Werbe- und Internetrestriktionen für Lotterien, auch für private Lotterievermittler angepasst werden. „Wir brauchen hier in Deutschland nach sieben Jahren Rechts-Chaos endlich Rechtssicherheit durch einen europarechtskonformen Glücksspielstaatsvertrag. Die neue Werberichtlinie der Länder setzt die Talfahrt des deutschen Lottos fort“.

Die Internet- und Werbeverbote des GlüStV haben seit 2008 insbesondere für die deutschen Lotterien zu einem Umsatzausfall von über 14 Mrd. Euro, sowie für die Länder zu einem Ausfall von Steuern und Zweckerträgen von rund 5 Mrd. Euro geführt.

Quelle: Deutscher Lottoverband

Keine Kommentare: