Donnerstag, 24. Januar 2013

Grüne zum Glücksspielstaatsvertrag: Beschluss des BGH bestätigt unseren Weg beim Glücksspiel

Grüne Schleswig-Holstein – Zum Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Neuregelung des Glücksspielrechts sagt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
 
Der BGH hat heute ein salomonisches Urteil gefällt: Das Verfahren über die Glücksspiele und Sportwetten im Internet wird ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Der EuGH ist das zuständige Gericht, um die Debatte um Zulässigkeit oder Unzulässigkeit abschließend zu beenden.
 
Die Vorlage zeigt: So einfach, wie CDU und FDP es immer darstellen, ist die europarechtliche Beurteilung bei weitem nicht. Gleichzeitig hat der BGH klargestellt: Die Rechtslage in Deutschland zum Glücksspiel ist mit Europarecht wieder vereinbar, sobald Schleswig-Holstein zum gemeinsamen Glücksspielstaatsvertrag der anderen Länder zurückkehrt. Die vergebenen Lizenzen fallen demgegenüber nicht massiv ins Gewicht.
 
Wir sehen der Entscheidung des EuGH gelassen entgegen. Wir vertrauen darauf, dass die richtige Entscheidung dort getroffen wird und scheuen uns nicht davor, gegebenenfalls die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Aber gemeinsam mit den anderen Ländern und nicht – wie CDU und FDP mit einer unglaublichen Arroganz es versucht haben – im Alleingang.
 
Text: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Claudia Jacob – Pressesprecherin
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

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