Der DOSB berichtete heute wie folgt über die Vorlage des Verwaltungsgerichts Gießen:
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Sportwetten-Streitfall den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und zwei Grundsatzfragen zur Klärung vorgelegt (Beschluss vom 7. Mai 2007, 10 E 13/07).
Das entschied die 10. Kammer unter dem Vorsitz von Prof. Roland Fritz. Der Vorlagebeschluss könnte Bedeutung für alle deutschen Sportwetten-Verfahren bekommen. Bereits zuvor hatte am 21. September 2006 das Verwaltungsgericht Köln dem EuGH Vorlagefragen unterbreitet, die sich allerdings auf die Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung durch den neuen Staatsvertrag ab 1. Januar 2008 beziehen und sich möglicherweise erledigen werden.
Den Inhabern eines Tabakladens in der hessischen Kleinstadt Karben, die Sportwetten des österreichischen Unternehmens Happybet vermittelten, war dies vom Ordnungsamt untersagt worden. Begründung: Diese Gewerbetätigkeit sei nach deutschem Recht verboten, da es hierfür keine Genehmigung des Landes Hessen gibt. Das Verwaltungsgericht Gießen möchte nun vom EuGH geklärt wissen, ob das Sportwettenmonopol hierzulande allein schon deshalb gemeinschaftswidrig ist, weil das Lottospielen beworben wird und andere Glücksspiele, wie Pferdewetten, Spielautomaten und Spielbank-Angebote, durch private Unternehmen betrieben werden dürfen. Entschieden werden sollte aber auch, ob Veranstalter aus anderen EG-Mitgliedsstaaten ihre Dienstleistungen auf der Basis ihrer ausländischen Konzessionen in Deutschland anbieten dürfen.
Quelle: Deutscher Olypischer SportBund www.dosb.de
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