Medienmitteilungen, ESBK, 22.05.2007
Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zieht bei der Berichterstattung über ihre Tätigkeit im Jahr 2006 eine positive Bilanz. Sie erhob 495 Millionen Franken an Spielbankenabgaben, wovon 417 Millionen an die AHV und 78 Millionen an die Kantone gingen. Zu den Schwerpunkten gehörte die Berichterstattung an den Bundesrat über die heutige Situation auf dem Schweizer Casinomarkt. Die ESBK schloss zudem das Verwaltungsverfahren „Tactilo“ ab.
Die Schweizer Casinos steigerten den von ihnen erzielten Bruttospielertrag im Jahr 2006 erneut. Insgesamt erwirtschafteten sie 955 Millionen Franken. Die Einnahmen der öffentlichen Hand aus der Spielbankenabgabe betrugen 495 Millionen Franken: rund 417 Millionen Franken gingen an die AHV, 78 Millionen Franken an die Kantone. Damit kommen rund 52 % der Bruttospielerträge der Allgemeinheit zugute.
Die intensive Inspektionstätigkeit der ESBK zeigte insgesamt ein Bild professionell arbeitender Spielbanken. Im Bereich der Sozialprävention haben die Casinos die Massnahmen gegenüber spielsuchtgefährdeten Spielerinnen und Spielern im Vergleich zum Vorjahr merklich intensiviert.
Die ESBK hat 15 neue Apparatetypen als Geschicklichkeitsspielautomaten qualifiziert, die ausserhalb von Spielbanken legal betrieben werden können. Sie hat gemäss gesetzlichem Auftrag auch das illegale Spiel zu bekämpfen. Hierbei hat sie in 144 Fällen insgesamt 181 Strafentscheide gefällt und damit ihre Pendenzen weiter abgebaut.
Die ESBK verfasste einen Bericht „Casinolandschaft“, in welchem sie die Situation auf dem Spielbankenmarkt fünf Jahre nach der Erteilung der ersten Konzessionen darstellte. Sie empfahl dem Bundesrat, auf die Vergabe von weiteren Konzessionen in den nächsten drei Jahren zu verzichten. Zudem regte sie an, zu prüfen, ob das Verbot der Online-Spielen aufgehoben werden sollte und wie dieser Markt geregelt werden müsste. Überlegungen stellte die ESBK auch zu den geltenden Steuersätzen für die Spielbankenabgabe an; sie empfahl zu überprüfen, ob das Steuerpotenzial allenfalls besser ausgeschöpft werden sollte.
Ende 2006 hat die ESBK das Verfahren zur Qualifikation der von der Loterie Romande verwendeten Spielgeräte „Tactilo“ abgeschlossen. Gestützt auf umfangreiche technische Gutachten und umfassende juristische Abklärungen hat sie den Betrieb dieser Geräte ausserhalb von konzessionierten Spielbanken untersagt. Die Verfügung der ESBK wurde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten.
Weitere Auskünfte:
Jean-Marie Jordan, Eidg. Spielbankenkommission, T +41 (0)31 323 12 05
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