Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 24. November 2010 Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenvermittler
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.HSG
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt im November mehrere die binnengrenzüberschreitende Sportwettenvermittlung betreffende Revisionsverfahren, bei denen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klagen gegen Untersagungsverfügungen zurückgewiesen hatte. Nach Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts wurde in den Verfahren BVerwG 8 C 13.09 (VGH München 10 BV 07.775), BVerwG 8 C 14.09 (VGH München 10 BV 07.774) und BVerwG 8 C 15.09 (VGH München 10 BV 07.558) Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 24. November 2010, um 10.45 Uhr, bestimmt.
Von den anstehenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ist eine höchstrichterliche Klärung der Rechtslage zu erwarten, nachdem der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 8. September 2010 die derzeitige Sach- und Rechtslage und damit das in Deutschland errichtete Monopol für Sportwetten und Glücksspiele als europarechtswidrig beurteilt hatte. Nach Auffassung des EuGH ist eine Einschränkungen der durch den EG-Vertrag garantierten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit durch ein Monopol nur dann gerechtfertigt, wenn der Mitgliedstaat insgesamt eine kohärente Glücksspielpolitik verfolgt und sämtliche Glücksspielformen systematisch regelt. Hierzu muss es nach den Feststellungen des Gerichtshofs einen hinreichenden „normativen Rahmen“ und eine „strikte behördliche Kontrolle“ geben. Unterschiedliche Gesetzgebungszuständigkeiten (Landes- und Bundesrecht; in Deutschland bundesrechtlich geregelte Glücksspielautomaten und Pferdewetten) sind europarechtlich nicht relevant.
Der VGH war in seinen nunmehr zur Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht anstehenden Berufungsurteilen noch von einer sektoralen Betrachtung ausgegangen, d.h. von den These, dass nur der „Sektor“ der Sportwetten kohärent geregelt werden müsse. Diese Auffassung ist nun nicht mehr haltbar, nachdem der EuGH eine widerspruchsfreie und konsequente Reglung des gesamten Glücksspielmarktes gefordert hat. Hierzu hatte der EuGH festgehalten, dass die deutschen Behörden hinsichtlich den nicht dem Monopol unterliegenden Casino- oder Automatenspielen, die ein deutlich höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik verfolgen, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird.
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Mittwoch, 13. Oktober 2010
Montag, 11. Oktober 2010
Nach den EuGH-Urteilen: Keine Vollstreckung gegen Sportwettenvermittler mehr
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach Bremen und Hamburg verzichtet nunmehr auch Baden-Württemberg auf die Vollstreckung von Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenvermittler. Auf einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 80 Ab. 7 VwGO aufgrund der durch die EuGH-Urteile geänderten Rechtslage teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit, von der Vollstreckung abzusehen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen (VG Stuttgart, Az. 4 K 3523/10).
Wie berichtet, ist das in Deutschland errichtete Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen drei Urteilen vom 8. September 2010 nicht mit Europarecht vereinbar (Rechtssachen C-316/07 u.a., C-46/08 und C-409/06). Bis zur Herstellung einer mit Unionsrecht und deutschem Verfassungsrecht vereinbaren Rechtslage kann gegen Sportwetten- und Glückspielvermittler nach meiner Auffassung nicht auf den Glücksspiel-Staatsvertrag gestützt mehr vorgegangen werden. Entsprechend des Ausführungen des EuGH müsste zunächst der gesamte, bislang historische gewachsene und zersplittert durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften geregelte Glücksspielbereich in einem „großen Wurf“ kohärent und systematisch geregelt werden. Insbesondere hinsichtlich der Glücksspielautomaten besteht in Deutschland erheblicher Regelungsbedarf. Eine Verstaatlichung ist aber politisch unwahrscheinlich. Im Übrigen müsste sich auch das tatsächliche Verhalten der Landeslotteriegesellschaften und deren Überwachung grundlegend ändern.
Nach Bremen und Hamburg verzichtet nunmehr auch Baden-Württemberg auf die Vollstreckung von Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenvermittler. Auf einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 80 Ab. 7 VwGO aufgrund der durch die EuGH-Urteile geänderten Rechtslage teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit, von der Vollstreckung abzusehen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen (VG Stuttgart, Az. 4 K 3523/10).
Wie berichtet, ist das in Deutschland errichtete Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen drei Urteilen vom 8. September 2010 nicht mit Europarecht vereinbar (Rechtssachen C-316/07 u.a., C-46/08 und C-409/06). Bis zur Herstellung einer mit Unionsrecht und deutschem Verfassungsrecht vereinbaren Rechtslage kann gegen Sportwetten- und Glückspielvermittler nach meiner Auffassung nicht auf den Glücksspiel-Staatsvertrag gestützt mehr vorgegangen werden. Entsprechend des Ausführungen des EuGH müsste zunächst der gesamte, bislang historische gewachsene und zersplittert durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften geregelte Glücksspielbereich in einem „großen Wurf“ kohärent und systematisch geregelt werden. Insbesondere hinsichtlich der Glücksspielautomaten besteht in Deutschland erheblicher Regelungsbedarf. Eine Verstaatlichung ist aber politisch unwahrscheinlich. Im Übrigen müsste sich auch das tatsächliche Verhalten der Landeslotteriegesellschaften und deren Überwachung grundlegend ändern.
Sonntag, 10. Oktober 2010
Glücksspielstaatsvertrag: SPD kritisiert Herrmanns 180-Grad-Kehrtwende
Pressemitteilung der bayerischen SPD-Landtagsfraktion vom 8. Oktober 2010
Rinderspacher: "Herrmanns neuer FDP-Kurs führt zu mehr Spielsüchtigen"
Als "zweifelhaftes Zugeständnis gegenüber dem kleineren Koalitionspartner FDP" bezeichnet SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher die 180-Grad Kehrtwende von Innenminister Joachim Herrmann beim Glücksspielstaatsvertrag. Noch vor einigen Wochen hatte Herrmann am staatlichen Glücksspielmonopol festhalten wollen, nun will er das Glücksspiel bei den Sportwetten doch liberalisieren.
"Herrmanns neuer FDP-Kurs führt in der Folge zu mehr Spielsüchtigen", so Rinderspacher, "der Innenminister will die Spielsucht angeblich eindämmen und öffnet zeitgleich die Märkte, das passt nicht zusammen." Wirtschaftliche Profiteure von Herrmanns Plänen seien internationale Anbieter, "die ihre Gewinne in Gibraltar oder Malta versteuern", gibt Rinderspacher zu bedenken.
Der SPD-Politiker macht auf die erschwerte Kontrolle des Glücksspiels sowie auf die wachsenden Risiken der Verbrauchertäuschung und der Korrumpierung des Sports durch Wettmanipulation aufmerksam, würden Sportwetten dem Kommerz freigegeben. Rinderspacher plädiert für ein moderates Glücksspielangebot gemäß staatlichem Auftrag und verweist darauf, dass das Staatsvertragsmodell durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof bestätigt worden ist. Er betont, dass das Staatsvertragsmodell die Bundesländer und das Gemeinwohl in den Bereichen Breitensport und Soziales, Kunst und Kultur in Höhe von jährlich knapp 2,8 Milliarden Euro fördert.
Zudem fordert die SPD-Landtagsfraktion in einem Gesetzentwurf wirksame Maßnahmen gegen die Überflutung der bayerischen Städte mit Spielhallen. Da eine Spielhallenerlaubnis gewerberechtlich nur schwer abgelehnt werden kann, drängt die SPD darauf, den Kommunen in Bayern ein Instrument an die Hand zu geben, um effektiver gegen die rasante Zunahme von Spielhallen und Glücksspielautomaten vorzugehen: "Dafür braucht es die Besteuerung von Spielhöllen von bis zu 15 Prozent auf ihren Umsatz, das Baurecht als Maßnahme zum Gegensteuern bringt uns nicht weiter", so Rinderspacher, "der Innenminister sollte es nicht bei wohlfeilen Ankündigungen belassen, sondern unserem Gesetzentwurf zustimmen".
Die Spielhallenzahl hat sich im Freistaat seit dem Jahr 2000 auf 14.000 verdoppelt. Allein im Münchner Stadtgebiet gibt es mittlerweile 190 Konzessionen für Spielhallen. Vor zehn Jahren waren es noch 64. Die SPD-Landtagsfraktion stuft diese Entwicklung als bedenklich ein, denn mit der Zunahme der Spielhallenstandorte und der Gewinnspielgeräte steigt die Zahl der Spieler und die Gefahr der Spielsucht.
Rinderspacher: "Herrmanns neuer FDP-Kurs führt zu mehr Spielsüchtigen"
Als "zweifelhaftes Zugeständnis gegenüber dem kleineren Koalitionspartner FDP" bezeichnet SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher die 180-Grad Kehrtwende von Innenminister Joachim Herrmann beim Glücksspielstaatsvertrag. Noch vor einigen Wochen hatte Herrmann am staatlichen Glücksspielmonopol festhalten wollen, nun will er das Glücksspiel bei den Sportwetten doch liberalisieren.
"Herrmanns neuer FDP-Kurs führt in der Folge zu mehr Spielsüchtigen", so Rinderspacher, "der Innenminister will die Spielsucht angeblich eindämmen und öffnet zeitgleich die Märkte, das passt nicht zusammen." Wirtschaftliche Profiteure von Herrmanns Plänen seien internationale Anbieter, "die ihre Gewinne in Gibraltar oder Malta versteuern", gibt Rinderspacher zu bedenken.
Der SPD-Politiker macht auf die erschwerte Kontrolle des Glücksspiels sowie auf die wachsenden Risiken der Verbrauchertäuschung und der Korrumpierung des Sports durch Wettmanipulation aufmerksam, würden Sportwetten dem Kommerz freigegeben. Rinderspacher plädiert für ein moderates Glücksspielangebot gemäß staatlichem Auftrag und verweist darauf, dass das Staatsvertragsmodell durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof bestätigt worden ist. Er betont, dass das Staatsvertragsmodell die Bundesländer und das Gemeinwohl in den Bereichen Breitensport und Soziales, Kunst und Kultur in Höhe von jährlich knapp 2,8 Milliarden Euro fördert.
Zudem fordert die SPD-Landtagsfraktion in einem Gesetzentwurf wirksame Maßnahmen gegen die Überflutung der bayerischen Städte mit Spielhallen. Da eine Spielhallenerlaubnis gewerberechtlich nur schwer abgelehnt werden kann, drängt die SPD darauf, den Kommunen in Bayern ein Instrument an die Hand zu geben, um effektiver gegen die rasante Zunahme von Spielhallen und Glücksspielautomaten vorzugehen: "Dafür braucht es die Besteuerung von Spielhöllen von bis zu 15 Prozent auf ihren Umsatz, das Baurecht als Maßnahme zum Gegensteuern bringt uns nicht weiter", so Rinderspacher, "der Innenminister sollte es nicht bei wohlfeilen Ankündigungen belassen, sondern unserem Gesetzentwurf zustimmen".
Die Spielhallenzahl hat sich im Freistaat seit dem Jahr 2000 auf 14.000 verdoppelt. Allein im Münchner Stadtgebiet gibt es mittlerweile 190 Konzessionen für Spielhallen. Vor zehn Jahren waren es noch 64. Die SPD-Landtagsfraktion stuft diese Entwicklung als bedenklich ein, denn mit der Zunahme der Spielhallenstandorte und der Gewinnspielgeräte steigt die Zahl der Spieler und die Gefahr der Spielsucht.
Samstag, 9. Oktober 2010
Hans-Jörn Arp: Lottomonopol erhalten – Neuregulierung vorantreiben
In seinem Debattenbeitrag zu TOP 18 „Neufassung des
Glücksspielstaatsvertrages“ hat Hans-Jörn Arp zu einer ehrlichen Analyse des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages und des EuGH-Urteils vom 8. September 2010 aufgerufen.
Das Urteil des EuGH habe gezeigt, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ein großer Fehler war: „Der Vertrag ist europarechtswidrig, die fortgesetzte Anwendung seiner Bestimmungen erst recht. Uns bleiben zwei Möglichkeiten:
- Erstens die komplette Verstaatlichung und konsequente Durchsetzung des Monopols auf der Grundlage einer Begründung mit der Suchtprävention.
- Zweitens eine Neuregulierung mit einer kontrollierten Öffnung orientiert an den in Europa geltenden Standards.“
Der Antrag der SPD-Fraktion spreche bereits von einem Glücksspielmonopol, obwohl es dieses bislang ausschließlich bei Lotterien und Sportwetten gibt.
„Dieser Weg wäre nicht nur eine ordnungspolitische Katastrophe“, so Arp.
Der CDU-Abgeordnete nannte einige Beispiele aktuellen Verwaltungshandelns in der Umsetzung der geltenden Regelung. So habe in Brandenburg der zuständige Glücksspielreferent Unterlassungsklagen an Glücksspielexperten verschickt, damit diese ihn nicht mehr kontaktieren. In Bayern habe ein Ministerialdirigent in Schreiben privaten Sportwettenvermittlern unverhohlen gedroht, ihre Läden dicht zu machen.
„Da haben sich ganz offensichtlich einige Beamte in ihrem Glücksspielreferat eingerichtet und sehr weit von ihrem Auftrag, alle Bürgerinnen und Bürger gleich zu behandeln verabschiedet. Und genau diese nach Gutsherrenart arbeitenden Glücksspielreferenten schreiben die Vorlagen für ihre Landesregierungen, und bisher haben die Landtage das abgenickt. Damit muss Schluss sein“, erklärte Arp.
Es sei deswegen notwendig, externen Sachverstand ins Haus zu holen. Genau deshalb hätten CDU- und FDP-Fraktion am 22. September 2010 im Plenarsaal Befürworter und Gegner der Liberalisierung, Rechtsexperten, Wissenschaftler und Betroffene zur Diskussion gebeten. Arp: „Das gab ein umfangreiches Meinungsbild. Der Raum war besser gefüllt als heute, und die Aufmerksamkeit war auch höher“.
Klar sei, dass sich das Monopol mit Suchtprävention fast nicht mehr begründen ließe. Um es zu erhalten, müsse auf die bis 2006 auch in Deutschland heran gezogene Begründung der hohen Manipulationsgefahr bei Lotterien zurückgegriffen werden. „Damit jedoch entfällt die 2006 künstlich eingeführte Begründung der Suchtprävention“, so Arp.
Der Sportwettenmarkt sei nach dem Vorschlag von CDU und FDP neu zu regulieren: Der Internetvertrieb müsse zugelassen werden. Eine kontrollierte Öffnung über eine Lizenzierung ermögliche einen Spieler- und Jugendschutz auf höherem Niveau als bisher. „Wir benutzen die Suchtprävention nicht wie bisher als vorgeschobenes Argument für ein Staatsmonopol. Wir ergreifen Maßnahmen, die im Internetzeitalter eine ernsthafte Suchtprävention ermöglichen“, so Arp.
Auch die Finanzierung der Förderung gemeinnütziger Einrichtungen könne mit dem Vorschlag besser als bisher gesichert werden. Arp wies darauf hin, was der Vorschlag der SPD bedeuten würde: „Wenn ein staatliches Glücksspielmonopol europarechtskonform umgesetzt würde, dann wäre es umfassend. Das bedeutet keinerlei Werbung und eine Sperrung des Internets für das Glücksspiel. Unabhängig von der Frage, ob das wünschenswert oder ordnungspolitisch möglich ist, müssten Sie neue Finanzierungsquellen für soziale Einrichtungen erschließen.“
Der Vorschlag von CDU und FDP orientiere sich demgegenüber an den zeitgemäßen Beispielen europäischer Nachbarländer: „Um eines klar zu stellen: Niemand will Wetten darauf ermöglichen, wann wer bei einem Fußballspiel einem anderen die Hose herunterzieht. Wir wollen eine seriöse Neuregelung, bei der es klare ordnungspolitische Vorgaben des Staates gibt: Wir wollen eine stichhaltige Begründung des Lotteriemonopols. Wir wollen klare und durchsetzbare Vorgaben für den Vertrieb der Lotterien. Und wir wollen klare und durchsetzbare Regeln zum Spielerschutz, der Suchtprävention und der Verhinderung illegaler Angebote im Bereich der Sportwetten. Statt pauschalen Abwehrreaktionen empfehle ich ein intensives Studium unserer Vorschläge. Wir sind offen für Anregungen, ich freue mich auf die Debatten im Ausschuss.“
Glücksspielstaatsvertrages“ hat Hans-Jörn Arp zu einer ehrlichen Analyse des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages und des EuGH-Urteils vom 8. September 2010 aufgerufen.
Das Urteil des EuGH habe gezeigt, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ein großer Fehler war: „Der Vertrag ist europarechtswidrig, die fortgesetzte Anwendung seiner Bestimmungen erst recht. Uns bleiben zwei Möglichkeiten:
- Erstens die komplette Verstaatlichung und konsequente Durchsetzung des Monopols auf der Grundlage einer Begründung mit der Suchtprävention.
- Zweitens eine Neuregulierung mit einer kontrollierten Öffnung orientiert an den in Europa geltenden Standards.“
Der Antrag der SPD-Fraktion spreche bereits von einem Glücksspielmonopol, obwohl es dieses bislang ausschließlich bei Lotterien und Sportwetten gibt.
„Dieser Weg wäre nicht nur eine ordnungspolitische Katastrophe“, so Arp.
Der CDU-Abgeordnete nannte einige Beispiele aktuellen Verwaltungshandelns in der Umsetzung der geltenden Regelung. So habe in Brandenburg der zuständige Glücksspielreferent Unterlassungsklagen an Glücksspielexperten verschickt, damit diese ihn nicht mehr kontaktieren. In Bayern habe ein Ministerialdirigent in Schreiben privaten Sportwettenvermittlern unverhohlen gedroht, ihre Läden dicht zu machen.
„Da haben sich ganz offensichtlich einige Beamte in ihrem Glücksspielreferat eingerichtet und sehr weit von ihrem Auftrag, alle Bürgerinnen und Bürger gleich zu behandeln verabschiedet. Und genau diese nach Gutsherrenart arbeitenden Glücksspielreferenten schreiben die Vorlagen für ihre Landesregierungen, und bisher haben die Landtage das abgenickt. Damit muss Schluss sein“, erklärte Arp.
Es sei deswegen notwendig, externen Sachverstand ins Haus zu holen. Genau deshalb hätten CDU- und FDP-Fraktion am 22. September 2010 im Plenarsaal Befürworter und Gegner der Liberalisierung, Rechtsexperten, Wissenschaftler und Betroffene zur Diskussion gebeten. Arp: „Das gab ein umfangreiches Meinungsbild. Der Raum war besser gefüllt als heute, und die Aufmerksamkeit war auch höher“.
Klar sei, dass sich das Monopol mit Suchtprävention fast nicht mehr begründen ließe. Um es zu erhalten, müsse auf die bis 2006 auch in Deutschland heran gezogene Begründung der hohen Manipulationsgefahr bei Lotterien zurückgegriffen werden. „Damit jedoch entfällt die 2006 künstlich eingeführte Begründung der Suchtprävention“, so Arp.
Der Sportwettenmarkt sei nach dem Vorschlag von CDU und FDP neu zu regulieren: Der Internetvertrieb müsse zugelassen werden. Eine kontrollierte Öffnung über eine Lizenzierung ermögliche einen Spieler- und Jugendschutz auf höherem Niveau als bisher. „Wir benutzen die Suchtprävention nicht wie bisher als vorgeschobenes Argument für ein Staatsmonopol. Wir ergreifen Maßnahmen, die im Internetzeitalter eine ernsthafte Suchtprävention ermöglichen“, so Arp.
Auch die Finanzierung der Förderung gemeinnütziger Einrichtungen könne mit dem Vorschlag besser als bisher gesichert werden. Arp wies darauf hin, was der Vorschlag der SPD bedeuten würde: „Wenn ein staatliches Glücksspielmonopol europarechtskonform umgesetzt würde, dann wäre es umfassend. Das bedeutet keinerlei Werbung und eine Sperrung des Internets für das Glücksspiel. Unabhängig von der Frage, ob das wünschenswert oder ordnungspolitisch möglich ist, müssten Sie neue Finanzierungsquellen für soziale Einrichtungen erschließen.“
Der Vorschlag von CDU und FDP orientiere sich demgegenüber an den zeitgemäßen Beispielen europäischer Nachbarländer: „Um eines klar zu stellen: Niemand will Wetten darauf ermöglichen, wann wer bei einem Fußballspiel einem anderen die Hose herunterzieht. Wir wollen eine seriöse Neuregelung, bei der es klare ordnungspolitische Vorgaben des Staates gibt: Wir wollen eine stichhaltige Begründung des Lotteriemonopols. Wir wollen klare und durchsetzbare Vorgaben für den Vertrieb der Lotterien. Und wir wollen klare und durchsetzbare Regeln zum Spielerschutz, der Suchtprävention und der Verhinderung illegaler Angebote im Bereich der Sportwetten. Statt pauschalen Abwehrreaktionen empfehle ich ein intensives Studium unserer Vorschläge. Wir sind offen für Anregungen, ich freue mich auf die Debatten im Ausschuss.“
Montag, 4. Oktober 2010
Stadt Münster: Münster wehrt sich gegen Glücksspiel
Ordnungsamt will Sportwettbüros auch in Zukunft nicht dulden / Zentrale Verbote gelten weiter
Münster (SMS) Kaum hatte der Europäische Gerichtshof am 8. September 2010 sein Grundsatzurteil zur Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols veröffentlicht, da sahen viele auch schon das Ende aller Restriktionen gekommen. Die Folgen dieser eigenwilligen Interpretation bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbefachstelle des städtischen Ordnungsamtes deutlich zu spüren: Seit Verkündung des Urteils füllt sich der Flur vor ihren Büros immer wieder mit privaten Glücksspielanbietern, die sich auf das Grundsatzurteil berufen und in Münster ein Sportwettbüro eröffnen wollen. Dazu stellt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner klar: "Die zentralen Verbote für unerlaubtes Glücksspiel und Glücksspiel im Internet gelten weiter, wenngleich die Entscheidung des Gerichts auch Ausführungen enthält, die das deutsche Glücksspielmonopol erheblich kritisieren."
Während in einigen Städten Nordrhein-Westfalens in der Vergangenheit private Glücksspielangebote geduldet worden sind, ist in Münster den Anbietern wegen illegalen Glücksspiels die Vermittlung von Sportwetten konsequent untersagt worden. Die hiergegen eingelegten Rechtsbehelfe blieben durchweg erfolglos. "Solange es keine gefestigte Rechtsprechung deutscher Gerichte gibt, werden wir in Münster gegen das illegale Glücksspiel und die damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen wie Förderung der Spielsucht und Kriminalität vorgehen", fasst Martin Schulze-Werner zusammen.
Pressemitteilung der Stadt Münster vom 1. Oktober 2010
Münster (SMS) Kaum hatte der Europäische Gerichtshof am 8. September 2010 sein Grundsatzurteil zur Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols veröffentlicht, da sahen viele auch schon das Ende aller Restriktionen gekommen. Die Folgen dieser eigenwilligen Interpretation bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbefachstelle des städtischen Ordnungsamtes deutlich zu spüren: Seit Verkündung des Urteils füllt sich der Flur vor ihren Büros immer wieder mit privaten Glücksspielanbietern, die sich auf das Grundsatzurteil berufen und in Münster ein Sportwettbüro eröffnen wollen. Dazu stellt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner klar: "Die zentralen Verbote für unerlaubtes Glücksspiel und Glücksspiel im Internet gelten weiter, wenngleich die Entscheidung des Gerichts auch Ausführungen enthält, die das deutsche Glücksspielmonopol erheblich kritisieren."
Während in einigen Städten Nordrhein-Westfalens in der Vergangenheit private Glücksspielangebote geduldet worden sind, ist in Münster den Anbietern wegen illegalen Glücksspiels die Vermittlung von Sportwetten konsequent untersagt worden. Die hiergegen eingelegten Rechtsbehelfe blieben durchweg erfolglos. "Solange es keine gefestigte Rechtsprechung deutscher Gerichte gibt, werden wir in Münster gegen das illegale Glücksspiel und die damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen wie Förderung der Spielsucht und Kriminalität vorgehen", fasst Martin Schulze-Werner zusammen.
Pressemitteilung der Stadt Münster vom 1. Oktober 2010
Donnerstag, 30. September 2010
Dr. Christian von Boetticher, Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Flächendeckende Diskussion über neuen Glücksspielstaatsvertrag geht jetzt erst richtig los!
22.09.2010 - Zum Abschluss der heutigen (22. September 2010) Anhörung von Experten aus Politik, Glücksspielwesen und Wissenschaft erklären der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, und der CDU-Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp:
„Wir haben unseren Vorschlag heute mit über 80 Experten diskutiert, darunter mehr als ein Dutzend Parlamentarier aus anderen Bundesländern. Viele Vorurteile konnten ausgeräumt werden. Deshalb sind wir überzeugt, dass jetzt flächendeckend die ernsthafte Auseinandersetzung mit unserem Vorschlag beginnen wird“.
Es sei deutlich geworden, dass die Bundesländer zwischen zwei Wegen entscheiden müssten: Möglich sei entweder die Aufrechterhaltung eines Monopols für jede Art von Glücksspielen, dass dann allerdings nachvollziehbar und konsequent durchgesetzt werden müsse, oder der von Schleswig-Holstein vorgeschlagene Weg eines Lotteriemonopols mit einer Liberalisierung des Vertriebes sowie des Sportwettenmarktes:
„Eine totale Monopolisierung würde das traditionelle Glücksspiel in Deutschland zerschlagen und die Spieler in den Schwarzmarkt und ins Internet drängen. Das kann nicht unser Ziel sein“, erklärte CDU-Fraktionschef von Boetticher.
Als juristisch und auch in der Praxis problematisch habe sich insbesondere die Begründung des Glücksspielmonopols mit der Suchtgefahr heraus gestellt:
„Das hat von Anfang an keiner geglaubt. Und deshalb haben die Gerichte diese Begründung völlig zu Recht nicht akzeptiert“, so FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.
Der Weg von CDU und FDP in Schleswig-Holstein, wieder zur ursprünglichen Monopolbegründung für Lotterien zurück zu kehren, sei von den meisten Experten bestärkt worden: „Da die Ziehungen fast immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Rechtsweges stattfinden, ist die Betrugsgefahr besonders hoch. Das ist bei Wetten auf Sportereignisse anders. Deshalb ist die unterschiedliche Behandlung von Lotterien und Sportwetten wohl begründet“, so von Boetticher.
Ab Januar kommenden Jahres sei genau aus diesen Gründen das
Nebeneinander von Veranstaltungsmonopolen für Lotterien und reguliertem Sportwettenmarkt europaweit Standard. „Es gibt also keinen Grund, weshalb wir in Deutschland dies nicht machen sollten“ erklärte Hans-Jörn Arp.
Hinsichtlich der Befürchtungen der Kritiker, aus dem europäischen Ausland agierende Sportwettenanbieter würden in Deutschland keine Abgaben zahlen,habe man während der Anhörung Klarheit schaffen können: „Das werden wir rechtlich klar regeln können. Wer hier lizenziert wird, muss hier auch Abgaben zahlen“, so Kubicki.
Mit der Lizenzierung sei weiterhin eine Verpflichtung zur Suchtprävention und zum Jugend-und Spielerschutz verbunden: „Wer sich daran nicht hält, der verliert am Ende die Lizenz“, machte Kubicki deutlich.
„Wir haben unseren Vorschlag heute mit über 80 Experten diskutiert, darunter mehr als ein Dutzend Parlamentarier aus anderen Bundesländern. Viele Vorurteile konnten ausgeräumt werden. Deshalb sind wir überzeugt, dass jetzt flächendeckend die ernsthafte Auseinandersetzung mit unserem Vorschlag beginnen wird“.
Es sei deutlich geworden, dass die Bundesländer zwischen zwei Wegen entscheiden müssten: Möglich sei entweder die Aufrechterhaltung eines Monopols für jede Art von Glücksspielen, dass dann allerdings nachvollziehbar und konsequent durchgesetzt werden müsse, oder der von Schleswig-Holstein vorgeschlagene Weg eines Lotteriemonopols mit einer Liberalisierung des Vertriebes sowie des Sportwettenmarktes:
„Eine totale Monopolisierung würde das traditionelle Glücksspiel in Deutschland zerschlagen und die Spieler in den Schwarzmarkt und ins Internet drängen. Das kann nicht unser Ziel sein“, erklärte CDU-Fraktionschef von Boetticher.
Als juristisch und auch in der Praxis problematisch habe sich insbesondere die Begründung des Glücksspielmonopols mit der Suchtgefahr heraus gestellt:
„Das hat von Anfang an keiner geglaubt. Und deshalb haben die Gerichte diese Begründung völlig zu Recht nicht akzeptiert“, so FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.
Der Weg von CDU und FDP in Schleswig-Holstein, wieder zur ursprünglichen Monopolbegründung für Lotterien zurück zu kehren, sei von den meisten Experten bestärkt worden: „Da die Ziehungen fast immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Rechtsweges stattfinden, ist die Betrugsgefahr besonders hoch. Das ist bei Wetten auf Sportereignisse anders. Deshalb ist die unterschiedliche Behandlung von Lotterien und Sportwetten wohl begründet“, so von Boetticher.
Ab Januar kommenden Jahres sei genau aus diesen Gründen das
Nebeneinander von Veranstaltungsmonopolen für Lotterien und reguliertem Sportwettenmarkt europaweit Standard. „Es gibt also keinen Grund, weshalb wir in Deutschland dies nicht machen sollten“ erklärte Hans-Jörn Arp.
Hinsichtlich der Befürchtungen der Kritiker, aus dem europäischen Ausland agierende Sportwettenanbieter würden in Deutschland keine Abgaben zahlen,habe man während der Anhörung Klarheit schaffen können: „Das werden wir rechtlich klar regeln können. Wer hier lizenziert wird, muss hier auch Abgaben zahlen“, so Kubicki.
Mit der Lizenzierung sei weiterhin eine Verpflichtung zur Suchtprävention und zum Jugend-und Spielerschutz verbunden: „Wer sich daran nicht hält, der verliert am Ende die Lizenz“, machte Kubicki deutlich.
Donnerstag, 16. September 2010
Glücksspiel in Deutschland nach dem EuGH-Urteil: Das Hohenheimer Konzept
Pressemitteilung der Universität Hohenheim vom 16. September 2010
„EuGH kippt deutsches Glücksspielmonopol“ – so oder ähnlich lauteten Kommentare einiger Medien über die EuGH-Urteile vom 8. September 2010 zum deutschen Glücksspielvertrag. Ganz so einfach liegen die Dinge nicht. Doch nach den Urteilen muss sich einiges ändern: entweder das Monopol selbst oder – was wahrscheinlicher ist – seine Handhabung in der Praxis. Was sich in der Praxis ändern könnte, dazu legten drei Professoren von der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim ein Konzept zur Regulierung des Glücksspielsektors vor: Es unterscheidet Glücksspiele nach ihrem Suchtpotenzial und schlägt differenzierte Regelungen für gefährliche und weitgehend ungefährliche Spiele vor.
Die Professoren Siegbert Alber, Prof. Dr. Armin Dittmann und Prof. Dr. Tilman Becker waren sich einig: Die EuGH-Urteile verdeutlichten die Zweifel der europäischen Richter, dass die derzeitigen Regulierungen des Glücksspielmarktes in Deutschland mit Europarecht übereinstimmen. Letztendlich hätten dies jedoch die deutschen Gerichte zu entscheiden.
Der bisherige deutsche Glücksspielstaatsvertrag sieht zum Teil sehr restriktive Maßnahmen zur Suchtprävention bei vergleichsweise ungefährlichen Spielformen vor. Auf der anderen Seite würden die ganz gefährlichen Formen des Glücksspiels kaum reguliert.
Hierzu stellte Prof. Siegbert Alber, der die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs erläuterte, fest: „Der EuGH mahnt eine Gesamtkohärenz der Regulierungen bei Glücksspielen an.“ Gesamtkohärenz bedeute, dass die gesetzlichen Regelungen in sich konsistent sein müssten und auf identische Sachverhalte einheitlich angewendet werden. Das gelte vor allem für Maßnahmen, die zur Suchtprävention und Verhinderung von Betrug und Manipulation vorgesehen seien.
Die Urteile des EuGH hätten dazu geführt, das nun es nun eine gewisse Rechtsunsicherheit gibt, verdeutlichte Prof. Dr. Armin Dittmann. Er beschrieb die Entscheidungssituation für die Glückspielaufsicht und Gerichte nach der Entscheidung des EuGH. Prof. Dittmann: „Es ist zu vermuten, dass die Glückspielaufsicht nicht weiter gegen die Sportwettengeschäfte vorgehen wird und dass die Gerichte die Verfahren bis zur ersten rechtskräftigen Entscheidung ruhen lassen werden.“
Das Hohenheimer Konzept
Wie sich eine Gesamtkohärenz bei Glücksspielen erreichen lässt, stellte Prof. Dr. Tilman Becker in seinem Hohenheimer Konzept vor. Grundlage dieses Konzeptes ist es, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für eine Spielform sich an dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial dieser Spielform orientiert. Das Konzept umfasst drei wesentliche Forderungen.
1. Sperrdatei für alle gefährlichen Formen des Glücksspiels
Ein Spieler, der sein Spielverhalten nicht mehr im Griff hat, kann sich freiwillig für die Teilnahme an gefährlichen Glücksspielen sperren lassen, indem er sich in die Sperrdatei eintragen lässt. Gegenwärtig gilt dies nur für Spielcasinos und die staatlich angebotenen Sportwetten. Doch alle wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass vor allem das Automatenspiel in Spielhallen für pathologische Spieler ein Problem ist.
Daher schlägt das Hohenheimer Konzept vor, das Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten in die spielübergreifende Sperrdatei einzubeziehen. Prof. Becker: „Die gegenwärtige Regelung ist nicht kohärent. Das ist so, wie wenn sich ein Alkoholiker für den Kauf von Whiskey sperren lassen kann, er aber weiter ungehindert Wodka kaufen kann.“
2. Werbung für Lotterien erlauben
Das Hohenheimer Konzept sieht vor, auch bei der Regulierung der Werbung und des Angebots im Internet entsprechend dem Gefährdungspotenzial der angebotenen Spielformen zu unterscheiden. Werbung für ungefährliche Formen des Glücksspiels, wie Lotto, die Sozial- und Klassenlotterien sowie die Gewinnsparlotterien, wäre weitestgehend zu erlauben.
Die gegenwärtigen sehr restriktiven Regelungen der Werbung, die derzeit noch unterschiedslos für alle Formen des Glückspiels gelten, sollten hingegen für die gefährlichen Formen des Glückspiels wie Roulette, die Spielautomaten und Sportwetten beibehalten werden.
3. Öffnung des Internets
Gegenwärtig ist die Teilnahme an Glückspielen im Internet prinzipiell verboten. Auch ein Lottoteilnahmeschein darf nicht im Internet ausgefüllt werden. Bei den traditionellen Lotterien gibt es kein nennenswertes Suchtgefährdungspotenzial. Daher ist das Ausfüllen eines Lottoscheins im Internet unbedenklich.
Das generelle Internetverbot hat für Sportwetten und Casinospiele dazu geführt, dass hier ein ausländisches Angebot den Markt erobert hat. Dieses Angebot ist unreguliert und unkontrolliert. In der heutigen Zeit ist ein Internetverbot nicht angebracht und geht an der Wirklichkeit vorbei.
Das Hohenheimer Konzept schlägt vor, das Internet für das legale Angebot von Casinospielen und Sportwetten zu öffnen. Nur bei einem staatlich regulierten und kontrollierten Angebot im Internet könnten Maßnahmen zur Suchtprävention, wie eine Sperrdatei, umgesetzt werden.
Dabei sollten nicht nur die Spielhallen und Spielautomaten in Gaststätten, sondern auch das Internetangebot bei den Spielen mit einem hohen Suchtpotenzial, wie Casinospiele einschließlich Poker und Sportwetten, in die spielübergreifende Sperrdatei einbezogen werden. Bei einer Teilnahme an diesen Formen des Glücksspiels im Internet sollte durch eine Identifikation der Spieler auch der Jugendschutz sichergestellt werden.
Zu den Experten
Prof. Siegbert Alber war von 1997 bis 2003 Generalanwalt am EuGH und stellte die Schlussanträge in der für Glücksspiel wichtigen Rechtssache „Gambelli“. Er ist Mitglied der Forschungsstelle Glückspiel an der Universität Hohenheim.
Prof. Dr. Arnim Dittmann ist seit 1983 Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Hohenheim. Seit 1992 ist er Vorstandsmitglied der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg. Auch er ist Mitglied in der Forschungsstelle.
Prof. Dr. Tilman Becker ist geschäftsführender Leiter der Forschungsstelle. Außerdem ist er Mitglied im wissenschaftlichen Beirat für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und Mitglied im dem Executive Committee der European Association for the Study of Gambling.
Forschungsstelle Glücksspiel
Die Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim besteht seit 2004. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die verschiedenen Aspekte des Spielens interdisziplinär wissenschaftlich zu beleuchten. Die Mitglieder der Forschungsstelle bringen ihre Expertise aus vielfältigen Bereichen in die Glücksspielforschung ein, so u. a. aus der Ordnungs- und Verbraucherpolitik, der Mathematik und Statistik, der Finanzwissenschaft, Öffentlichem und Bürgerlichem Recht, Wirtschaftstheorie, Kommunikations- und Informationswissenschaften, Haushalts- und Genderökonomik, Marketing, Spieltheorie, Statistik und Ökonometrie sowie Psychologie und Medizin.
„EuGH kippt deutsches Glücksspielmonopol“ – so oder ähnlich lauteten Kommentare einiger Medien über die EuGH-Urteile vom 8. September 2010 zum deutschen Glücksspielvertrag. Ganz so einfach liegen die Dinge nicht. Doch nach den Urteilen muss sich einiges ändern: entweder das Monopol selbst oder – was wahrscheinlicher ist – seine Handhabung in der Praxis. Was sich in der Praxis ändern könnte, dazu legten drei Professoren von der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim ein Konzept zur Regulierung des Glücksspielsektors vor: Es unterscheidet Glücksspiele nach ihrem Suchtpotenzial und schlägt differenzierte Regelungen für gefährliche und weitgehend ungefährliche Spiele vor.
Die Professoren Siegbert Alber, Prof. Dr. Armin Dittmann und Prof. Dr. Tilman Becker waren sich einig: Die EuGH-Urteile verdeutlichten die Zweifel der europäischen Richter, dass die derzeitigen Regulierungen des Glücksspielmarktes in Deutschland mit Europarecht übereinstimmen. Letztendlich hätten dies jedoch die deutschen Gerichte zu entscheiden.
Der bisherige deutsche Glücksspielstaatsvertrag sieht zum Teil sehr restriktive Maßnahmen zur Suchtprävention bei vergleichsweise ungefährlichen Spielformen vor. Auf der anderen Seite würden die ganz gefährlichen Formen des Glücksspiels kaum reguliert.
Hierzu stellte Prof. Siegbert Alber, der die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs erläuterte, fest: „Der EuGH mahnt eine Gesamtkohärenz der Regulierungen bei Glücksspielen an.“ Gesamtkohärenz bedeute, dass die gesetzlichen Regelungen in sich konsistent sein müssten und auf identische Sachverhalte einheitlich angewendet werden. Das gelte vor allem für Maßnahmen, die zur Suchtprävention und Verhinderung von Betrug und Manipulation vorgesehen seien.
Die Urteile des EuGH hätten dazu geführt, das nun es nun eine gewisse Rechtsunsicherheit gibt, verdeutlichte Prof. Dr. Armin Dittmann. Er beschrieb die Entscheidungssituation für die Glückspielaufsicht und Gerichte nach der Entscheidung des EuGH. Prof. Dittmann: „Es ist zu vermuten, dass die Glückspielaufsicht nicht weiter gegen die Sportwettengeschäfte vorgehen wird und dass die Gerichte die Verfahren bis zur ersten rechtskräftigen Entscheidung ruhen lassen werden.“
Das Hohenheimer Konzept
Wie sich eine Gesamtkohärenz bei Glücksspielen erreichen lässt, stellte Prof. Dr. Tilman Becker in seinem Hohenheimer Konzept vor. Grundlage dieses Konzeptes ist es, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für eine Spielform sich an dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial dieser Spielform orientiert. Das Konzept umfasst drei wesentliche Forderungen.
1. Sperrdatei für alle gefährlichen Formen des Glücksspiels
Ein Spieler, der sein Spielverhalten nicht mehr im Griff hat, kann sich freiwillig für die Teilnahme an gefährlichen Glücksspielen sperren lassen, indem er sich in die Sperrdatei eintragen lässt. Gegenwärtig gilt dies nur für Spielcasinos und die staatlich angebotenen Sportwetten. Doch alle wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass vor allem das Automatenspiel in Spielhallen für pathologische Spieler ein Problem ist.
Daher schlägt das Hohenheimer Konzept vor, das Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten in die spielübergreifende Sperrdatei einzubeziehen. Prof. Becker: „Die gegenwärtige Regelung ist nicht kohärent. Das ist so, wie wenn sich ein Alkoholiker für den Kauf von Whiskey sperren lassen kann, er aber weiter ungehindert Wodka kaufen kann.“
2. Werbung für Lotterien erlauben
Das Hohenheimer Konzept sieht vor, auch bei der Regulierung der Werbung und des Angebots im Internet entsprechend dem Gefährdungspotenzial der angebotenen Spielformen zu unterscheiden. Werbung für ungefährliche Formen des Glücksspiels, wie Lotto, die Sozial- und Klassenlotterien sowie die Gewinnsparlotterien, wäre weitestgehend zu erlauben.
Die gegenwärtigen sehr restriktiven Regelungen der Werbung, die derzeit noch unterschiedslos für alle Formen des Glückspiels gelten, sollten hingegen für die gefährlichen Formen des Glückspiels wie Roulette, die Spielautomaten und Sportwetten beibehalten werden.
3. Öffnung des Internets
Gegenwärtig ist die Teilnahme an Glückspielen im Internet prinzipiell verboten. Auch ein Lottoteilnahmeschein darf nicht im Internet ausgefüllt werden. Bei den traditionellen Lotterien gibt es kein nennenswertes Suchtgefährdungspotenzial. Daher ist das Ausfüllen eines Lottoscheins im Internet unbedenklich.
Das generelle Internetverbot hat für Sportwetten und Casinospiele dazu geführt, dass hier ein ausländisches Angebot den Markt erobert hat. Dieses Angebot ist unreguliert und unkontrolliert. In der heutigen Zeit ist ein Internetverbot nicht angebracht und geht an der Wirklichkeit vorbei.
Das Hohenheimer Konzept schlägt vor, das Internet für das legale Angebot von Casinospielen und Sportwetten zu öffnen. Nur bei einem staatlich regulierten und kontrollierten Angebot im Internet könnten Maßnahmen zur Suchtprävention, wie eine Sperrdatei, umgesetzt werden.
Dabei sollten nicht nur die Spielhallen und Spielautomaten in Gaststätten, sondern auch das Internetangebot bei den Spielen mit einem hohen Suchtpotenzial, wie Casinospiele einschließlich Poker und Sportwetten, in die spielübergreifende Sperrdatei einbezogen werden. Bei einer Teilnahme an diesen Formen des Glücksspiels im Internet sollte durch eine Identifikation der Spieler auch der Jugendschutz sichergestellt werden.
Zu den Experten
Prof. Siegbert Alber war von 1997 bis 2003 Generalanwalt am EuGH und stellte die Schlussanträge in der für Glücksspiel wichtigen Rechtssache „Gambelli“. Er ist Mitglied der Forschungsstelle Glückspiel an der Universität Hohenheim.
Prof. Dr. Arnim Dittmann ist seit 1983 Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Hohenheim. Seit 1992 ist er Vorstandsmitglied der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg. Auch er ist Mitglied in der Forschungsstelle.
Prof. Dr. Tilman Becker ist geschäftsführender Leiter der Forschungsstelle. Außerdem ist er Mitglied im wissenschaftlichen Beirat für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und Mitglied im dem Executive Committee der European Association for the Study of Gambling.
Forschungsstelle Glücksspiel
Die Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim besteht seit 2004. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die verschiedenen Aspekte des Spielens interdisziplinär wissenschaftlich zu beleuchten. Die Mitglieder der Forschungsstelle bringen ihre Expertise aus vielfältigen Bereichen in die Glücksspielforschung ein, so u. a. aus der Ordnungs- und Verbraucherpolitik, der Mathematik und Statistik, der Finanzwissenschaft, Öffentlichem und Bürgerlichem Recht, Wirtschaftstheorie, Kommunikations- und Informationswissenschaften, Haushalts- und Genderökonomik, Marketing, Spieltheorie, Statistik und Ökonometrie sowie Psychologie und Medizin.
Gutachten des Mainzer Medieninstituts: Marktöffnung für Sportwetten verfassungsrechtlich möglich - Gesetzgeber kann Konzessionsmodell einführen
Mainz - Zurzeit beraten die Länder im Rahmen der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) auch über die Frage, ob neben einem staatlichen Monopol für den Bereich der Lotterien der Sportwettenmarkt liberalisiert werden sollte und ob eine solche Teilliberalisierung europa- und verfassungsrechtlich zulässig ist. Universitätsprofessor Dr. Dieter Dörr, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Medienrecht der Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts, hat vor diesem Hintergrund im Vorfeld der Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder ein verfassungsrechtliches Gutachten vorgelegt.
Prof. Dr. Dieter Dörr: "Die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines dualen Systems ist einer der zentralen Punkte der aktuellen Länderberatungen. Auf der Grundlage der inzwischen gewonnenen Erkenntnisse ist es nicht nur verfassungs- und europarechtlich zulässig, sondern sogar geboten, den Bereich der Sportwetten zu liberalisieren. Dies ist auch bei einem Aufrechterhalten des staatlichen Monopols für den Bereich der Lotterien möglich."
Bei Sportwetten und Lotto handele es sich um unterschiedliche Spielarten, die unterschiedlichen Ordnungssystemen zugeordnet werden. Im Hinblick auf die nicht vergleichbaren Gefahren, die von Sportwetten und Lotterien ausgehen können, sprächen gute Gründe dafür, Lotterien und Sportwetten unterschiedlich zu regeln. So wiesen z. B. Sportwetten eine hohe Schwarzmarktanfälligkeit, Lotterien hingegen ein hohes Maß an Intransparenz auf. Gerade dem Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften und dem Verbraucherschutz, insbesondere der Übervorteilung der Spieler durch Täuschung über Gewinnchancen, komme bei den Lotterien zentrale Bedeutung zu. Diese Gründe rechtfertigten die Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols. Im Bereich der Sportwetten sei hingegen auf der Grundlage der mit dem staatlichen Monopol gemachten Erfahrungen ein Festhalten an demselben mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit für private Wettunternehmen nicht mehr vereinbar.
Dörr: "Auch das Europarecht sieht es ausdrücklich als kohärent an, wenn verschiedene Arten von Glücksspielen unterschiedlichen Regulierungen unterliegen, sofern diese Spiele unterschiedliche Merkmale aufweisen. Die Länder können damit eine der Haupthürden, die von Gegnern einer Liberalisierung in der aktuellen Debatte aufgebaut wurden, nehmen. Weder das deutsche Verfassungsrecht noch die unlängst aktualisierten EU-Vorgaben stehen einer Marktöffnung entgegen."
Das vollständige Gutachten ist abrufbar unter: www.mainzer-medieninstitut.de
Pressekontakt:
Professor Dr. Dieter Dörr
Tel. 06131 144 92 52
doerr@mainzer-medieninstitut.de
Prof. Dr. Dieter Dörr: "Die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines dualen Systems ist einer der zentralen Punkte der aktuellen Länderberatungen. Auf der Grundlage der inzwischen gewonnenen Erkenntnisse ist es nicht nur verfassungs- und europarechtlich zulässig, sondern sogar geboten, den Bereich der Sportwetten zu liberalisieren. Dies ist auch bei einem Aufrechterhalten des staatlichen Monopols für den Bereich der Lotterien möglich."
Bei Sportwetten und Lotto handele es sich um unterschiedliche Spielarten, die unterschiedlichen Ordnungssystemen zugeordnet werden. Im Hinblick auf die nicht vergleichbaren Gefahren, die von Sportwetten und Lotterien ausgehen können, sprächen gute Gründe dafür, Lotterien und Sportwetten unterschiedlich zu regeln. So wiesen z. B. Sportwetten eine hohe Schwarzmarktanfälligkeit, Lotterien hingegen ein hohes Maß an Intransparenz auf. Gerade dem Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften und dem Verbraucherschutz, insbesondere der Übervorteilung der Spieler durch Täuschung über Gewinnchancen, komme bei den Lotterien zentrale Bedeutung zu. Diese Gründe rechtfertigten die Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols. Im Bereich der Sportwetten sei hingegen auf der Grundlage der mit dem staatlichen Monopol gemachten Erfahrungen ein Festhalten an demselben mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit für private Wettunternehmen nicht mehr vereinbar.
Dörr: "Auch das Europarecht sieht es ausdrücklich als kohärent an, wenn verschiedene Arten von Glücksspielen unterschiedlichen Regulierungen unterliegen, sofern diese Spiele unterschiedliche Merkmale aufweisen. Die Länder können damit eine der Haupthürden, die von Gegnern einer Liberalisierung in der aktuellen Debatte aufgebaut wurden, nehmen. Weder das deutsche Verfassungsrecht noch die unlängst aktualisierten EU-Vorgaben stehen einer Marktöffnung entgegen."
Das vollständige Gutachten ist abrufbar unter: www.mainzer-medieninstitut.de
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Professor Dr. Dieter Dörr
Tel. 06131 144 92 52
doerr@mainzer-medieninstitut.de
AK Wetten im VPRT legt aktualisierte Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte zum deutschen Sportwettenmarkt vor
Berlin - Einnahmepotenzial von 800 Mio. bis zu 2 Mrd. Euro Steuern im Falle einer Marktöffnung für den Zeitraum 2012 bis 2015 prognostiziert
AK Wetten sieht in Marktöffnung Win-win-Situation für Staat, Werbeträger und Wettanbieter
Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte vorgelegt, in der vor dem Hintergrund der aktuellen Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags für verschiedene Regulierungsmodelle Szenarien für die weitere Markt- und Steuereinnahmenentwicklung in Deutschland gerechnet werden. Deloitte prognostiziert im Falle einer Beibehaltung des Monopols für die Jahre 2012-2015 ein kumuliertes Steueraufkommen aus der Sportwette von 387 Millionen Euro, das sich aus den Steuerarten Wettsteuer, Lohnsteuer und Ertragssteuer zusammensetzt. Für den Fall einer regulierten Marktöffnung würden die Steuereinnahmen dagegen im gleichen Zeitraum je nach Ausgestaltung des Abgabenmodells von über 800 Millionen bis hin zu rund 2 Milliarden Euro betragen können.
Thomas Deissenberger, Sprecher des AK Wetten: "Eine Marktöffnung im Bereich Sportwetten würde eine Win-win-Situation für den Staat, die privaten Medienunternehmen und die Wettanbieter bedeuten. Die Studie von Deloitte bestätigt wesentliche Prognosen, die Deloitte schon 2006 im Auftrag des AK Wetten ermittelt hatte. Sie zeigt das enorme Einnahmepotenzial, das diese Industrie für den Staat und damit für die Förderung auch des Breitensportes und sozialer Zwecke birgt. Der AK Wetten im VPRT sieht sich in seiner Forderung für die Einführung eines dualen Systems mit staatlichen und privaten Anbietern unter einer einheitlichen Regulierung bestätigt. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die privaten Medienunternehmen am wirtschaftlichen Potenzial, das dieser Markt bietet, partizipieren können. Ein duales System würde zudem die Verdrängung der Umsätze in den Grau- und Schwarzmarkt beenden und kann letztlich auch die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Spielsucht- und Betrugsprävention schaffen."
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Eine Beibehaltung oder gar Verschärfung des Monopols würde nicht nur die staatlichen Einnahmen erheblich schwächen, sondern auch massive Wettbewerbsnachteile für die deutschen Medienunternehmen bedeuten. Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sind die Medienunternehmen aber auf eine Stärkung ihrer Freiheiten im Werbemarkt dringend angewiesen. Wir appellieren daher auch vor dem Hintergrund der aktuellen EuGH-Entscheidung an die Politik, durch die Schaffung eines dualen Systems mit einem Konzessionsmodell für Wettanbieter die Vorteile für alle Beteiligten zu realisieren."
Deloitte hat in ihrer Studie dargelegt, dass die Spieleinsätze im Lottomarkt von 10 Milliarden Euro 2005 bis 2008 um 19 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro zurückgegangen sind. Im gleichen Zeitraum haben sich die Umsätze der staatlichen Wettangebote um 41 Prozent auf 170 Millionen Euro verringert, während der in Deutschland steuerlich nicht erfasste unregulierte Online-Wettmarkt stetig gewachsen ist (2005: 103 Mio. Euro, 2008: 323 Mio. Euro Bruttospielertrag).
Im Falle einer Marktöffnung werden die staatlichen Einnahmen erheblich von dem Abgabenmodell abhängen. Während Deloitte bei einer Umsatzbesteuerung von 2 Prozent in den Jahren 2012-2015 von Steuereinnahmen i.H.v. 884 Millionen Euro ausgeht, würden diese bei einem Abgabensatz von 5 Prozent auf den Umsatz rund 2 Milliarden Euro betragen.
Bei einer Besteuerung des Rohertrags der Wettanbieter von 15 Prozent errechnet Deloitte Steuereinnahmen in Höhe von 862 Millionen Euro, bei einem Steuersatz auf den Rohertrag von 20 Prozent würden diese rund 1 Milliarde Euro betragen.
Eine Zusammenfassung der Studie kann in der VPRT-Geschäftsstelle (Email: klebe@vprt.de Tel.: 030-39880100) angefordert werden.
Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de
AK Wetten sieht in Marktöffnung Win-win-Situation für Staat, Werbeträger und Wettanbieter
Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte vorgelegt, in der vor dem Hintergrund der aktuellen Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags für verschiedene Regulierungsmodelle Szenarien für die weitere Markt- und Steuereinnahmenentwicklung in Deutschland gerechnet werden. Deloitte prognostiziert im Falle einer Beibehaltung des Monopols für die Jahre 2012-2015 ein kumuliertes Steueraufkommen aus der Sportwette von 387 Millionen Euro, das sich aus den Steuerarten Wettsteuer, Lohnsteuer und Ertragssteuer zusammensetzt. Für den Fall einer regulierten Marktöffnung würden die Steuereinnahmen dagegen im gleichen Zeitraum je nach Ausgestaltung des Abgabenmodells von über 800 Millionen bis hin zu rund 2 Milliarden Euro betragen können.
Thomas Deissenberger, Sprecher des AK Wetten: "Eine Marktöffnung im Bereich Sportwetten würde eine Win-win-Situation für den Staat, die privaten Medienunternehmen und die Wettanbieter bedeuten. Die Studie von Deloitte bestätigt wesentliche Prognosen, die Deloitte schon 2006 im Auftrag des AK Wetten ermittelt hatte. Sie zeigt das enorme Einnahmepotenzial, das diese Industrie für den Staat und damit für die Förderung auch des Breitensportes und sozialer Zwecke birgt. Der AK Wetten im VPRT sieht sich in seiner Forderung für die Einführung eines dualen Systems mit staatlichen und privaten Anbietern unter einer einheitlichen Regulierung bestätigt. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die privaten Medienunternehmen am wirtschaftlichen Potenzial, das dieser Markt bietet, partizipieren können. Ein duales System würde zudem die Verdrängung der Umsätze in den Grau- und Schwarzmarkt beenden und kann letztlich auch die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Spielsucht- und Betrugsprävention schaffen."
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Eine Beibehaltung oder gar Verschärfung des Monopols würde nicht nur die staatlichen Einnahmen erheblich schwächen, sondern auch massive Wettbewerbsnachteile für die deutschen Medienunternehmen bedeuten. Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sind die Medienunternehmen aber auf eine Stärkung ihrer Freiheiten im Werbemarkt dringend angewiesen. Wir appellieren daher auch vor dem Hintergrund der aktuellen EuGH-Entscheidung an die Politik, durch die Schaffung eines dualen Systems mit einem Konzessionsmodell für Wettanbieter die Vorteile für alle Beteiligten zu realisieren."
Deloitte hat in ihrer Studie dargelegt, dass die Spieleinsätze im Lottomarkt von 10 Milliarden Euro 2005 bis 2008 um 19 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro zurückgegangen sind. Im gleichen Zeitraum haben sich die Umsätze der staatlichen Wettangebote um 41 Prozent auf 170 Millionen Euro verringert, während der in Deutschland steuerlich nicht erfasste unregulierte Online-Wettmarkt stetig gewachsen ist (2005: 103 Mio. Euro, 2008: 323 Mio. Euro Bruttospielertrag).
Im Falle einer Marktöffnung werden die staatlichen Einnahmen erheblich von dem Abgabenmodell abhängen. Während Deloitte bei einer Umsatzbesteuerung von 2 Prozent in den Jahren 2012-2015 von Steuereinnahmen i.H.v. 884 Millionen Euro ausgeht, würden diese bei einem Abgabensatz von 5 Prozent auf den Umsatz rund 2 Milliarden Euro betragen.
Bei einer Besteuerung des Rohertrags der Wettanbieter von 15 Prozent errechnet Deloitte Steuereinnahmen in Höhe von 862 Millionen Euro, bei einem Steuersatz auf den Rohertrag von 20 Prozent würden diese rund 1 Milliarde Euro betragen.
Eine Zusammenfassung der Studie kann in der VPRT-Geschäftsstelle (Email: klebe@vprt.de Tel.: 030-39880100) angefordert werden.
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Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de
Samstag, 11. September 2010
Betfair begrüßt bahnbrechende Urteile des Europäischen Gerichtshofs
Berlin - Politik am Zug: Entscheidung der Luxemburger Richter ebnet den Weg für zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland.
Betfair, der weltweit größte Online-Wettanbieter, begrüßt die bahnbrechenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielwesen. Der Gerichtsbeschluss bestätigt Betfairs Auffassung, dass der Glücksspielstaatsvertrag offenkundig gegen Europarecht verstößt.
Nun ist die Politik am Zug. Die Ministerpräsidenten der Länder treffen sich im Oktober um über die Zukunft des deutschen Glücksspielwesens zu entscheiden. Mit einer Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags besteht nun die Chance, ein sinnvolles Regulierungssystem zu schaffen, das es staatlichen und privaten Anbietern gleichermaßen ermöglicht, auf dem Wettmarkt tätig zu sein.
Dr. Peter Reinhardt, Geschäftsführer von Betfair in Deutschland und Zentraleuropa, betont: "Vor allem ist wichtig, eine zeitgemäße Regelung für das Internet zu schaffen. Bereits heute geben Millionen von Deutschen ihre Wetten online ab. Ein Totalverbot, wie es bisher galt, ist klar gescheitert und verschiebt die Probleme nur in den Schwarzmarkt. Nur durch eine staatliche Lizenzierung und Regulierung von seriösen Anbietern lässt sich sicherstellen, dass Glücksspiel in geregelte Bahnen gelenkt wird."
Betfair hat sich in Deutschland bereits in der Vergangenheit in den offiziellen Konsultationsprozess zur Zukunft des Glücksspielwesens eingebracht und wird auch künftig den Dialog mit den Ländern suchen, um in Deutschland eine moderne Glücksspielregulierung auf den Weg zu bringen, die den Interessen der Verbraucher gerecht wird.
Über Betfair
Betfair mit Sitz in London ist der größte Online-Wettanbieter weltweit. Auf der Sportwettbörse www.betfair.com können Sportbegeisterte aus der ganzen Welt direkt miteinander wetten und dabei die Quoten selbst vereinbaren. Mit diesem Wetten 2.0-Prinzip hat sich Betfair im zehnten Jahr nach der Gründung im Juni 2000 zur mit Abstand größten Wettbörse weltweit entwickelt und verarbeitet heute mit rund 2.300 Mitarbeitern mehr als sechs Millionen Transaktionen pro Tag. Derzeit sind über drei Millionen Menschen aus 140 Ländern auf der Seite registriert. Neben Sportwetten bietet Betfair ein Portfolio an innovativen Produkten, darunter Casino, Games und Poker Exchange. Betfair wurde zweimal als Unternehmen des Jahres in Großbritannien ausgezeichnet und gewann 2003 wie 2008 den renommierten Unternehmenspreis Queen's Award. Betfair besitzt Lizenzen in den streng regulierten Märkten Großbritannien, Italien, Österreich, Malta und Australien.
Pressekontakt:
Pressebüro Betfair,
Christian Gombert:
Tel.: +49 30 288 76 131,
Fax: +49 30 288 76 111,
christian.gombert@wbpr.de
www.betfair.de/presse,
www.twitter.com/betfair_de
Betfair, der weltweit größte Online-Wettanbieter, begrüßt die bahnbrechenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielwesen. Der Gerichtsbeschluss bestätigt Betfairs Auffassung, dass der Glücksspielstaatsvertrag offenkundig gegen Europarecht verstößt.
Nun ist die Politik am Zug. Die Ministerpräsidenten der Länder treffen sich im Oktober um über die Zukunft des deutschen Glücksspielwesens zu entscheiden. Mit einer Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags besteht nun die Chance, ein sinnvolles Regulierungssystem zu schaffen, das es staatlichen und privaten Anbietern gleichermaßen ermöglicht, auf dem Wettmarkt tätig zu sein.
Dr. Peter Reinhardt, Geschäftsführer von Betfair in Deutschland und Zentraleuropa, betont: "Vor allem ist wichtig, eine zeitgemäße Regelung für das Internet zu schaffen. Bereits heute geben Millionen von Deutschen ihre Wetten online ab. Ein Totalverbot, wie es bisher galt, ist klar gescheitert und verschiebt die Probleme nur in den Schwarzmarkt. Nur durch eine staatliche Lizenzierung und Regulierung von seriösen Anbietern lässt sich sicherstellen, dass Glücksspiel in geregelte Bahnen gelenkt wird."
Betfair hat sich in Deutschland bereits in der Vergangenheit in den offiziellen Konsultationsprozess zur Zukunft des Glücksspielwesens eingebracht und wird auch künftig den Dialog mit den Ländern suchen, um in Deutschland eine moderne Glücksspielregulierung auf den Weg zu bringen, die den Interessen der Verbraucher gerecht wird.
Über Betfair
Betfair mit Sitz in London ist der größte Online-Wettanbieter weltweit. Auf der Sportwettbörse www.betfair.com können Sportbegeisterte aus der ganzen Welt direkt miteinander wetten und dabei die Quoten selbst vereinbaren. Mit diesem Wetten 2.0-Prinzip hat sich Betfair im zehnten Jahr nach der Gründung im Juni 2000 zur mit Abstand größten Wettbörse weltweit entwickelt und verarbeitet heute mit rund 2.300 Mitarbeitern mehr als sechs Millionen Transaktionen pro Tag. Derzeit sind über drei Millionen Menschen aus 140 Ländern auf der Seite registriert. Neben Sportwetten bietet Betfair ein Portfolio an innovativen Produkten, darunter Casino, Games und Poker Exchange. Betfair wurde zweimal als Unternehmen des Jahres in Großbritannien ausgezeichnet und gewann 2003 wie 2008 den renommierten Unternehmenspreis Queen's Award. Betfair besitzt Lizenzen in den streng regulierten Märkten Großbritannien, Italien, Österreich, Malta und Australien.
Pressekontakt:
Pressebüro Betfair,
Christian Gombert:
Tel.: +49 30 288 76 131,
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Das Sportwettenurteil des EuGH vom 08.09.2010 - Die VEWU zieht Bilanz
Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 08.09.2010 müssen die Weichen im Deutschen Glückspielmarkt neu gestellt werden. Aus Sicht der privaten Anbieter von Sportwetten ein Grund zur Freude, aber auch ein Grund Bilanz zu ziehen.
Über 10 Jahre haben die privaten Buchmacher in Deutschland für ihr Recht gekämpft. Bis in die 90iger Jahre haben die Buchmacher in Deutschland nur Pferdewetten angeboten. Das Interesse ihrer Kunden indes verlagerte sich immer mehr auf die Sport- bzw. genaugenommen auf die Fußballwette. Lotto hatte dafür mit dem Fußballtoto kein marktfähiges Produkt. Die Leute wollten zu festen Quoten auf ihre Vereine, Favoriten oder Außenseiter wetten. Viele gaben damals ihren Tippschein per Post in Österreich ab. Nach der Wiedervereinigung kamen dann die sog. DDR-Lizenzen auf. Private Buchmacher wie z. B. Bernd Hobiger, Sportwetten Gera und betandwin fingen an, unter Bezugnahme auf Konzessionen, die von der ehemaligen DDR ausgestellt worden waren, Sportwetten anzubieten. Andere begaben sich notgedrungen in europäische Nachbarländer, die private Sportwetten zulassen und richteten in Deutschland Vermittlungsbüros ein. Parallel dazu führte Lotto die Oddset-Wette ein und bewarb sie massiv in Fußballstadien und in den Medien. Von Suchtprävention oder –gefahren war dabei keine Rede.
Den privaten Buchmacher hingegen wurde der Krieg erklärt. Über Jahre hinweg wurden sie von Ordnungsämtern und Staatsanwaltschaften verfolgt. Aber die Buchmacher blieben standhaft und zogen durch die gerichtlichen Instanzen der Verwaltungs- und Strafgerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschwor der Lottoblock dann zur Rettung und Rechtfertigung seines Monopols die Suchtgefahr herauf. Am 28.03.2006 fällte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung: Es erklärte das seinerzeit noch auf dem Lotteriestaatsvertrag bestehende Sportwettenmonopol für verfassungswidrig. Nun war die Politik gefordert. Entweder den Sportwettenmarkt kontrolliert öffnen oder die Suchtgefahr ernst nehmen und sowohl Gesetze als auch tatsächliche Verhältnisse schaffen, die diesem Ziel gerecht werden. Allen Warnungen – ob aus juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Sicht - zum Trotz, klammerte sich der Lottoblock und der Gesetzgeber am Monopol fest und ließ 2008 den Glückspielstaatsvertrag in Kraft treten. Die privaten Anbieter bewiesen jedoch langen Atem, sie zeigten den Gerichten auf, dass auch mit dem Glückspielstaatsvertrag weder die Gesetzes- noch die tatsächliche Lage auf dem deutschen Glückspielmarkt verfassungs- und europarechtskonform ist. Dankenswerterweise gab es vereinzelte Gerichte, die diese Realität erkannten und die den Europäischen Gerichtshof anriefen.
"Mit seinen Entscheidungen vom 08.09.2010 hat der Europäische Gerichtshof den Schwindel aufgedeckt. Natürlich haben wir uns wahnsinnig über die Entscheidungen gefreut. Ich muss zugeben, dass sie für mich überraschend waren; vor allem in dieser Deutlichkeit" sagt Markus Maul, der Präsident der Europäischen Wettunternehmer (VEWU).
"Ich habe selbst auch einen der Kläger vor dem EuGH vertreten und hatte nach der mündlichen Verhandlung im Dezember 2009 Zweifel, dass wir gewinnen. An dieser Stelle möchte ich nicht nur meinen Kollegen danken, die mit mir seit über 10 Jahren dafür streiten, dass einer Branche, die von staatlicher Seite immer wieder diskriminiert wird, Gerechtigkeit wiederfährt; ich möchte vor allem den privaten Wettanbietern meinen Respekt dafür ausdrücken, dass sie den persönlichen Stress und den finanziellen Aufwand in Kauf genommen haben, um diese Entscheidung herbeizuführen. Aber wie sagt man so schön, nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Im Grunde genommen haben wir jetzt eine Rechtslage wie vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2006. Nur dass heute die Karten für den Gesetzgeber wesentlich schlechter gemischt sind. Der EuGH hat aufgezeigt, dass selbst eine weitere Restriktion von Werbemaßnahmen für staatliches Glückspiel nicht ausreichen würde, um das Monopol zu rechtfertigen, weil dann immer noch das Problem verbleibt, dass nachweislich suchtgefährdendere Glückspiele, wie das Casino- oder Automatenspiel privat betrieben und beworben werden. Dabei ist es dem EuGH egal, dass die Länder dieses Problem nicht regeln können, weil die Regelungskompetenz dafür beim Bund und nicht bei ihnen liegt. Nun wackelt neben dem gefallenen Sportwettenmonopol das Monopol für klassisches Lotto", so Markus Maul.
"Wir haben der Politik diese Gefahr vorhergesagt. Wir haben dabei aber auch stets betont, dass wir an dem Lottomonopol nicht rütteln wollen. Unser Ziel ist es damals wie heute, einen kontrollierten freien Markt für Buchmacher zu schaffen, die Sportwetten anbieten wollen. Die Buchmacher wollen nicht länger in der Schmuddelecke stehen und als "Illegale" tituliert werden. Wir sprechen von einem Beruf, der Fachkenntnisse voraussetzt und einer Branche, die über 2 Milliarden € Umsatz macht. Die Unternehmer wollen in den Standort Deutschland investieren, vernünftige Läden einrichten und hier Arbeitsplätze schaffen; sie wollen auch lieber in Deutschland marktgerechte Steuern zahlen, als ihre Zeit in Ländern wie Gibraltar oder Malta zu verbringen und ständig von Ordnungsbehörden oder Staatsanwaltschaften verfolgt zu werden. Die VEWU hat der Politik konkrete Vorschläge überreicht in denen aufgezeigt wird, wie ein Buchmacher zugelassen und kontrolliert werden kann, und wie auch die Steuerfrage gelöst und sichergestellt werden kann. Mit welchen rechtlichen Argumenten man die Sportwette privatisieren und aus dem Glückspielstaatsvertag herauslösen kann, ohne das klassische Lottomonopol zu gefährden, haben wir mit Gutachten belegt. Vieles davon findet sich bereits in dem Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein wieder. Aus unserer Sicht ist es jetzt notwendig, schnell zu handeln, denn ansonsten droht erneut ein Wildwuchs von Anbietern, die den Verbraucherschutz nicht gewährleisten. Das schadet nicht nur dem Verbraucher, sondern auch dem Image unserer Branche. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber sich von dem Einfluss des Lottoblocks löst und sowohl rechtlich tragfähige als auch fiskalisch gewinnbringende Wege beschreitet. Der VEWU steht ihm dabei gerne mit den Berufserfahrungen seiner Buchmacher aus über 50 Jahren für Gespräche zur Verfügung" so Markus Maul abschließend.
Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer
Über 10 Jahre haben die privaten Buchmacher in Deutschland für ihr Recht gekämpft. Bis in die 90iger Jahre haben die Buchmacher in Deutschland nur Pferdewetten angeboten. Das Interesse ihrer Kunden indes verlagerte sich immer mehr auf die Sport- bzw. genaugenommen auf die Fußballwette. Lotto hatte dafür mit dem Fußballtoto kein marktfähiges Produkt. Die Leute wollten zu festen Quoten auf ihre Vereine, Favoriten oder Außenseiter wetten. Viele gaben damals ihren Tippschein per Post in Österreich ab. Nach der Wiedervereinigung kamen dann die sog. DDR-Lizenzen auf. Private Buchmacher wie z. B. Bernd Hobiger, Sportwetten Gera und betandwin fingen an, unter Bezugnahme auf Konzessionen, die von der ehemaligen DDR ausgestellt worden waren, Sportwetten anzubieten. Andere begaben sich notgedrungen in europäische Nachbarländer, die private Sportwetten zulassen und richteten in Deutschland Vermittlungsbüros ein. Parallel dazu führte Lotto die Oddset-Wette ein und bewarb sie massiv in Fußballstadien und in den Medien. Von Suchtprävention oder –gefahren war dabei keine Rede.
Den privaten Buchmacher hingegen wurde der Krieg erklärt. Über Jahre hinweg wurden sie von Ordnungsämtern und Staatsanwaltschaften verfolgt. Aber die Buchmacher blieben standhaft und zogen durch die gerichtlichen Instanzen der Verwaltungs- und Strafgerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschwor der Lottoblock dann zur Rettung und Rechtfertigung seines Monopols die Suchtgefahr herauf. Am 28.03.2006 fällte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung: Es erklärte das seinerzeit noch auf dem Lotteriestaatsvertrag bestehende Sportwettenmonopol für verfassungswidrig. Nun war die Politik gefordert. Entweder den Sportwettenmarkt kontrolliert öffnen oder die Suchtgefahr ernst nehmen und sowohl Gesetze als auch tatsächliche Verhältnisse schaffen, die diesem Ziel gerecht werden. Allen Warnungen – ob aus juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Sicht - zum Trotz, klammerte sich der Lottoblock und der Gesetzgeber am Monopol fest und ließ 2008 den Glückspielstaatsvertrag in Kraft treten. Die privaten Anbieter bewiesen jedoch langen Atem, sie zeigten den Gerichten auf, dass auch mit dem Glückspielstaatsvertrag weder die Gesetzes- noch die tatsächliche Lage auf dem deutschen Glückspielmarkt verfassungs- und europarechtskonform ist. Dankenswerterweise gab es vereinzelte Gerichte, die diese Realität erkannten und die den Europäischen Gerichtshof anriefen.
"Mit seinen Entscheidungen vom 08.09.2010 hat der Europäische Gerichtshof den Schwindel aufgedeckt. Natürlich haben wir uns wahnsinnig über die Entscheidungen gefreut. Ich muss zugeben, dass sie für mich überraschend waren; vor allem in dieser Deutlichkeit" sagt Markus Maul, der Präsident der Europäischen Wettunternehmer (VEWU).
"Ich habe selbst auch einen der Kläger vor dem EuGH vertreten und hatte nach der mündlichen Verhandlung im Dezember 2009 Zweifel, dass wir gewinnen. An dieser Stelle möchte ich nicht nur meinen Kollegen danken, die mit mir seit über 10 Jahren dafür streiten, dass einer Branche, die von staatlicher Seite immer wieder diskriminiert wird, Gerechtigkeit wiederfährt; ich möchte vor allem den privaten Wettanbietern meinen Respekt dafür ausdrücken, dass sie den persönlichen Stress und den finanziellen Aufwand in Kauf genommen haben, um diese Entscheidung herbeizuführen. Aber wie sagt man so schön, nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Im Grunde genommen haben wir jetzt eine Rechtslage wie vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2006. Nur dass heute die Karten für den Gesetzgeber wesentlich schlechter gemischt sind. Der EuGH hat aufgezeigt, dass selbst eine weitere Restriktion von Werbemaßnahmen für staatliches Glückspiel nicht ausreichen würde, um das Monopol zu rechtfertigen, weil dann immer noch das Problem verbleibt, dass nachweislich suchtgefährdendere Glückspiele, wie das Casino- oder Automatenspiel privat betrieben und beworben werden. Dabei ist es dem EuGH egal, dass die Länder dieses Problem nicht regeln können, weil die Regelungskompetenz dafür beim Bund und nicht bei ihnen liegt. Nun wackelt neben dem gefallenen Sportwettenmonopol das Monopol für klassisches Lotto", so Markus Maul.
"Wir haben der Politik diese Gefahr vorhergesagt. Wir haben dabei aber auch stets betont, dass wir an dem Lottomonopol nicht rütteln wollen. Unser Ziel ist es damals wie heute, einen kontrollierten freien Markt für Buchmacher zu schaffen, die Sportwetten anbieten wollen. Die Buchmacher wollen nicht länger in der Schmuddelecke stehen und als "Illegale" tituliert werden. Wir sprechen von einem Beruf, der Fachkenntnisse voraussetzt und einer Branche, die über 2 Milliarden € Umsatz macht. Die Unternehmer wollen in den Standort Deutschland investieren, vernünftige Läden einrichten und hier Arbeitsplätze schaffen; sie wollen auch lieber in Deutschland marktgerechte Steuern zahlen, als ihre Zeit in Ländern wie Gibraltar oder Malta zu verbringen und ständig von Ordnungsbehörden oder Staatsanwaltschaften verfolgt zu werden. Die VEWU hat der Politik konkrete Vorschläge überreicht in denen aufgezeigt wird, wie ein Buchmacher zugelassen und kontrolliert werden kann, und wie auch die Steuerfrage gelöst und sichergestellt werden kann. Mit welchen rechtlichen Argumenten man die Sportwette privatisieren und aus dem Glückspielstaatsvertag herauslösen kann, ohne das klassische Lottomonopol zu gefährden, haben wir mit Gutachten belegt. Vieles davon findet sich bereits in dem Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein wieder. Aus unserer Sicht ist es jetzt notwendig, schnell zu handeln, denn ansonsten droht erneut ein Wildwuchs von Anbietern, die den Verbraucherschutz nicht gewährleisten. Das schadet nicht nur dem Verbraucher, sondern auch dem Image unserer Branche. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber sich von dem Einfluss des Lottoblocks löst und sowohl rechtlich tragfähige als auch fiskalisch gewinnbringende Wege beschreitet. Der VEWU steht ihm dabei gerne mit den Berufserfahrungen seiner Buchmacher aus über 50 Jahren für Gespräche zur Verfügung" so Markus Maul abschließend.
Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer
Freitag, 10. September 2010
Dr. Christian von Boetticher und Hans-Jörn Arp zum EuGH-Urteil: Wir brauchen jetzt schnell einen neuen Glücksspielstaatsvertrag!
Nachdem der Europäische Gerichtshof heute (08. September 2010) das deutsche Glücksspielmonopol für Lotterien und Sportwetten als nicht mit dem EU-Recht vereinbar erklärt hat, lädt die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Parlamentarier der anderen Bundesländer ein, den schleswig-holsteinischen Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zur Grundlage der Beratungen für ein neues Glücksspielrecht zu machen.
Den Schleswig-Holsteinischen Vorschlag, sowie ein Eckpunktepapier finden sie unter folgenden Links:
http://www.cdu.ltsh.de/media/gluecksspielstaatsvertrag.pdf
http://www.cdu.ltsh.de/media/eckpunktepapier.pdf
„Unser Vorschlag mit einem staatlichen Lotteriemonopol einerseits und einem konzessionierten und damit unter staatlicher Aufsicht stehendem Sportwettenmarkt baut auf dem Glücksspielrecht Dänemarks auf. Dieses wurde vom EuGH nicht beanstandet“, erklärte CDU-Fraktionschef von Boetticher in Kiel. Die CDU-Fraktion lade Abgeordnete aller Landesparlamente ein, den Schleswig-Holsteinischen Entwurf gemeinsam mit Fachleuten bereits am
22. September 2010 in Kiel zu diskutieren.
Das Urteil mache schnelles Handeln erforderlich, erläuterte
Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp: „Der bis heute geltende Glücksspielstaatsvertrag ist ab sofort Geschichte.
Damit hat sich die seit 2003 geltende Position der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion voll bestätigt. Es ist genau die Situation eingetreten, vor der wir immer gewarnt haben. Jetzt ist bis auf weiteres im deutschen Glücksspielmarkt nahezu alles erlaubt.“
Es müssten schnell Regeln erlassen werden, die einen wirksamen Spielerschutz sowohl hinsichtlich der Suchtgefährdung als auch vor illegalen Anbietern sicherstellen: „Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Er kann schnell umgesetzt werden“, so Arp und von Boetticher abschließend.
Den Schleswig-Holsteinischen Vorschlag, sowie ein Eckpunktepapier finden sie unter folgenden Links:
http://www.cdu.ltsh.de/media/gluecksspielstaatsvertrag.pdf
http://www.cdu.ltsh.de/media/eckpunktepapier.pdf
„Unser Vorschlag mit einem staatlichen Lotteriemonopol einerseits und einem konzessionierten und damit unter staatlicher Aufsicht stehendem Sportwettenmarkt baut auf dem Glücksspielrecht Dänemarks auf. Dieses wurde vom EuGH nicht beanstandet“, erklärte CDU-Fraktionschef von Boetticher in Kiel. Die CDU-Fraktion lade Abgeordnete aller Landesparlamente ein, den Schleswig-Holsteinischen Entwurf gemeinsam mit Fachleuten bereits am
22. September 2010 in Kiel zu diskutieren.
Das Urteil mache schnelles Handeln erforderlich, erläuterte
Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp: „Der bis heute geltende Glücksspielstaatsvertrag ist ab sofort Geschichte.
Damit hat sich die seit 2003 geltende Position der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion voll bestätigt. Es ist genau die Situation eingetreten, vor der wir immer gewarnt haben. Jetzt ist bis auf weiteres im deutschen Glücksspielmarkt nahezu alles erlaubt.“
Es müssten schnell Regeln erlassen werden, die einen wirksamen Spielerschutz sowohl hinsichtlich der Suchtgefährdung als auch vor illegalen Anbietern sicherstellen: „Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Er kann schnell umgesetzt werden“, so Arp und von Boetticher abschließend.
Donnerstag, 9. September 2010
Deutschland muss Glückspiel neu regeln
EuGH kippt staatliches Glücksspielmonopol in Deutschland
Das lang erwartete Urteil zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ordnet die deutsche Glücksspiellandschaft neu und setzt die Politik unter Handlungszwang. Die Richter des europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass ein staatliches Glücksspielmonopol, wie es bisher in Deutschland angewandt wurde, zwar unter gewissen Bedingungen gerechtfertigt sei, diese Bedingungen in Deutschland jedoch nicht erfüllt sind.
Deutsches Glückspielmonopol nicht mit EU-Recht vereinbar
Die Bundesrepublik Deutschland hatte bisher das Glücksspielmonopol damit gerechtfertigt, dass nur so eine präventive Spielsuchtbekämpfung möglich sei. Ein staatliches Monopol steht jedoch diametral zur europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und bedürfe daher besonderer Rechtfertigung. Hierzu zähle auch die Spielsuchtbekämpfung. Bei genauerer Betrachtung stellten die Richter jedoch fest, dass die staatlichen Wettanbieter, wie Lotto und Oddset, zu viel Werbung schalten würde und dies der Begründung, nämlich der Spielsuchtbekämpfung, zu widerläuft.
Geteilte Reaktionen
Die Reaktionen des Urteils riefen unterschiedliche Kommentare hervor. Während die Landessportverbände bereits den Untergang des Breitensports ausrufen, da die Landeshaushalte ihre Sportverbände mit bis zu 80% aus den staatlichen Glücksspielumsätzen finanzieren, die jetzt drohen wegzubrechen, nahmen die privaten Sportwettenanbieter und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) das Urteil positiv auf. „Gerade im Internet ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar“ kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer das Urteil. Ferner sei nicht ersichtlich warum Pferdewetten erlaubt und Spielautomaten aufgestellt werden dürften, sofern es vornämlich um die Spielsuchtbekämpfung geht.
Deutsche Gerichte sind nun gefordert
Die privaten Sportwettenanbieter, die sich bisher durch die Vermittlung von im Ausland sitzenden Angeboten in einer rechtlichen Grauzone aufhielten, erhoffen sich nun Rechtssicherheit. Auch der Profisport erhofft sich Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe, sofern der Markt geöffnet wird. Ob das so schnell kommen wird, hängt nun in erster Linien von den deutschen Gerichten ab, die die Rechtssachen an den EuGH weitegereicht hatten. Es obliegt nun ihnen, die vorliegenden Fälle im Einklang mit dem Urteilsspruch zu bewerten. Für die Politik heißt dies, dass der Glücksspielsstaatsvertrag neu geregelt werden muss.
Spielsuchtbekämpfung erfordert eine europäische Regelung
Stimmen aus dem Europaparlament fordern langfristig eine europäische Regelung. Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben bereits entschieden ihre Märkte zu öffnen, während Deutschland bisher starr an dem Glücksspielmonopol festhielt. Doch auch für den Glücksspielmarkt sollten einheitliche europäische Regeln gelten. Nur dann können länderübergreifend auch Präventivmaßen zur Spielsuchbekämpfung ergriffen werden.
Stefano Biondi
http://www.european-circle.de/zukunftwissen/meldung/datum/2010/09/08/deutschland-muss-glueckspielmarkt-neu-regeln.html
Das lang erwartete Urteil zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ordnet die deutsche Glücksspiellandschaft neu und setzt die Politik unter Handlungszwang. Die Richter des europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass ein staatliches Glücksspielmonopol, wie es bisher in Deutschland angewandt wurde, zwar unter gewissen Bedingungen gerechtfertigt sei, diese Bedingungen in Deutschland jedoch nicht erfüllt sind.
Deutsches Glückspielmonopol nicht mit EU-Recht vereinbar
Die Bundesrepublik Deutschland hatte bisher das Glücksspielmonopol damit gerechtfertigt, dass nur so eine präventive Spielsuchtbekämpfung möglich sei. Ein staatliches Monopol steht jedoch diametral zur europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und bedürfe daher besonderer Rechtfertigung. Hierzu zähle auch die Spielsuchtbekämpfung. Bei genauerer Betrachtung stellten die Richter jedoch fest, dass die staatlichen Wettanbieter, wie Lotto und Oddset, zu viel Werbung schalten würde und dies der Begründung, nämlich der Spielsuchtbekämpfung, zu widerläuft.
Geteilte Reaktionen
Die Reaktionen des Urteils riefen unterschiedliche Kommentare hervor. Während die Landessportverbände bereits den Untergang des Breitensports ausrufen, da die Landeshaushalte ihre Sportverbände mit bis zu 80% aus den staatlichen Glücksspielumsätzen finanzieren, die jetzt drohen wegzubrechen, nahmen die privaten Sportwettenanbieter und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) das Urteil positiv auf. „Gerade im Internet ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar“ kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer das Urteil. Ferner sei nicht ersichtlich warum Pferdewetten erlaubt und Spielautomaten aufgestellt werden dürften, sofern es vornämlich um die Spielsuchtbekämpfung geht.
Deutsche Gerichte sind nun gefordert
Die privaten Sportwettenanbieter, die sich bisher durch die Vermittlung von im Ausland sitzenden Angeboten in einer rechtlichen Grauzone aufhielten, erhoffen sich nun Rechtssicherheit. Auch der Profisport erhofft sich Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe, sofern der Markt geöffnet wird. Ob das so schnell kommen wird, hängt nun in erster Linien von den deutschen Gerichten ab, die die Rechtssachen an den EuGH weitegereicht hatten. Es obliegt nun ihnen, die vorliegenden Fälle im Einklang mit dem Urteilsspruch zu bewerten. Für die Politik heißt dies, dass der Glücksspielsstaatsvertrag neu geregelt werden muss.
Spielsuchtbekämpfung erfordert eine europäische Regelung
Stimmen aus dem Europaparlament fordern langfristig eine europäische Regelung. Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben bereits entschieden ihre Märkte zu öffnen, während Deutschland bisher starr an dem Glücksspielmonopol festhielt. Doch auch für den Glücksspielmarkt sollten einheitliche europäische Regeln gelten. Nur dann können länderübergreifend auch Präventivmaßen zur Spielsuchbekämpfung ergriffen werden.
Stefano Biondi
http://www.european-circle.de/zukunftwissen/meldung/datum/2010/09/08/deutschland-muss-glueckspielmarkt-neu-regeln.html
Lotto informiert: Glücksspielstaatsvertrag hat weiterhin Bestand
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 8. September 2010 ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass Glücksspielmonopole zur Vermeidung von Risiken, wie etwa der Spielsucht, gerechtfertigt sein können. Entgegen einiger Pressemeldungen wurde das Glücksspielmonopol der Länder nicht "gekippt". Damit ist auch der Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Januar 2008 weiterhin in Kraft.
Bund und Länder müssen, so die Richter in Luxemburg, eine in sich stimmige Politik betreiben. Das heißt: Alle Glücksspielbereiche von den Sportwetten über Lotterien bis hin zu den bisher nicht erfassten Pferdewetten und Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten müssen künftig einheitlich am Ziel der Spielsuchtprävention ausgerichtet werden.
Dazu Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg: "Das Gericht hat keineswegs eine Liberalisierung des Glücksspiels oder gar die Abkehr vom staatlichen Monopol gefordert. Die endgültige Entscheidung bleibt den nationalen Gerichten vorbehalten, an die der EuGH den Ball nun zurückgespielt hat. Es ist erforderlich, die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages weiter auszuweiten und das bestehende Vertragsmodell zu optimieren. Dieses Thema wird zügig angegangen, so wie es der derzeitige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Kurt Beck, bereits angekündigt hat. Ab 2012 kann es dann einen überarbeiteten Glücksspielstaatsvertrag geben. Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich die Politik weiterhin gegen eine Kommerzialisierung des Glücksspiels mit all seinen negativen Folgen entscheiden wird."
Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg
Bund und Länder müssen, so die Richter in Luxemburg, eine in sich stimmige Politik betreiben. Das heißt: Alle Glücksspielbereiche von den Sportwetten über Lotterien bis hin zu den bisher nicht erfassten Pferdewetten und Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten müssen künftig einheitlich am Ziel der Spielsuchtprävention ausgerichtet werden.
Dazu Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg: "Das Gericht hat keineswegs eine Liberalisierung des Glücksspiels oder gar die Abkehr vom staatlichen Monopol gefordert. Die endgültige Entscheidung bleibt den nationalen Gerichten vorbehalten, an die der EuGH den Ball nun zurückgespielt hat. Es ist erforderlich, die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages weiter auszuweiten und das bestehende Vertragsmodell zu optimieren. Dieses Thema wird zügig angegangen, so wie es der derzeitige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Kurt Beck, bereits angekündigt hat. Ab 2012 kann es dann einen überarbeiteten Glücksspielstaatsvertrag geben. Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich die Politik weiterhin gegen eine Kommerzialisierung des Glücksspiels mit all seinen negativen Folgen entscheiden wird."
Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg
VPRT begrüßt EuGH-Entscheidungen zum Glücksspielstaatsvertrag
Appell an Bundesländer: Evaluierung als Chance zur regulierten Marktöffnung nutzen
Berlin - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßt die Entscheidungen des EuGH, dass das deutsche Monopol des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) in der bisherigen Form nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Der Arbeitskreis Wetten im VPRT setzt sich seit langem für ein duales System insbesondere im Sportwettenmarkt ein und appelliert an die Bundesländer, die derzeitige Evaluierung des GlüStV als Chance zur regulierten Marktöffnung zu nutzen.
Thomas Deissenberger, Sprecher des VPRT-Arbeitskreises Wetten: "Die bloße Fortentwicklung des bestehenden GlüStV für die staatlichen Angebote wäre schon angesichts der bisherigen Erfahrungen bei Lotto eine Sackgasse - die Länder sollten vielmehr die Möglichkeit ergreifen, in ein reguliertes und kohärentes System mit privaten Anbietern zu wechseln. Bislang werden den Medienunternehmen in einem ohnehin schwierigen Werbemarkt erhebliche Einnahmen entzogen, während internationale Sportwettenanbieter im Rahmen ihrer Marketingbudgets ihre Werbung ausschließlich bei ausländischen Medienunternehmen einbuchen."
Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de
Berlin - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßt die Entscheidungen des EuGH, dass das deutsche Monopol des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) in der bisherigen Form nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Der Arbeitskreis Wetten im VPRT setzt sich seit langem für ein duales System insbesondere im Sportwettenmarkt ein und appelliert an die Bundesländer, die derzeitige Evaluierung des GlüStV als Chance zur regulierten Marktöffnung zu nutzen.
Thomas Deissenberger, Sprecher des VPRT-Arbeitskreises Wetten: "Die bloße Fortentwicklung des bestehenden GlüStV für die staatlichen Angebote wäre schon angesichts der bisherigen Erfahrungen bei Lotto eine Sackgasse - die Länder sollten vielmehr die Möglichkeit ergreifen, in ein reguliertes und kohärentes System mit privaten Anbietern zu wechseln. Bislang werden den Medienunternehmen in einem ohnehin schwierigen Werbemarkt erhebliche Einnahmen entzogen, während internationale Sportwettenanbieter im Rahmen ihrer Marketingbudgets ihre Werbung ausschließlich bei ausländischen Medienunternehmen einbuchen."
Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de
Mittwoch, 8. September 2010
Deutsches Glücksspiel-Monopol gekippt: ZAW begrüßt EuGH-Urteil
BERLIN - Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten als Entscheidung für Wettbewerb und Lebenskompetenz der Bürger bewertet. Die höchsten EU-Richter hatten festgestellt: Das deutsche Monopol sei nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Die deutsche Regelung beschneide die Glücksspiele wie auch Sportwetten nicht "in kohärenter und systematischer Weise". Sie verstoße damit gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU.
Werbebranche sieht Schattenwirtschaft beendet
Ein Sprecher des ZAW in Berlin sagte, dass die EuGH-Entscheidung dem Bestreben der deutschen Werbebranche entspreche, den privaten Glücksspielsektor aus der Schattenwirtschaft heraus in einen lauteren und fairen Wettbewerb zu überführen. Der ZAW habe sich immer für eine kontrollierte Marktöffnung des Glücksspielwesens mit einer wettbewerbsorientierten Werberegulierung eingesetzt. Den Bürgern müssten legale und sichere Spielmöglichkeiten angeboten werden, um ihnen die Motivation zu nehmen, am illegalen Markt wie für Sportwetten teilzunehmen. "Mit einer kontrollierten Marktöffnung kann das Glücksspielwesen mithilfe der gesamten Bandbreite existierender Regulierungsmechanismen einschließlich selbstdisziplinärer Initiativen der Werbewirtschaft in geregelte Bahnen gelenkt werden", so der ZAW-Sprecher.
Die deutsche Regelung beschneide die Glücksspiele wie auch Sportwetten nicht "in kohärenter und systematischer Weise". Sie verstoße damit gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU.
Werbebranche sieht Schattenwirtschaft beendet
Ein Sprecher des ZAW in Berlin sagte, dass die EuGH-Entscheidung dem Bestreben der deutschen Werbebranche entspreche, den privaten Glücksspielsektor aus der Schattenwirtschaft heraus in einen lauteren und fairen Wettbewerb zu überführen. Der ZAW habe sich immer für eine kontrollierte Marktöffnung des Glücksspielwesens mit einer wettbewerbsorientierten Werberegulierung eingesetzt. Den Bürgern müssten legale und sichere Spielmöglichkeiten angeboten werden, um ihnen die Motivation zu nehmen, am illegalen Markt wie für Sportwetten teilzunehmen. "Mit einer kontrollierten Marktöffnung kann das Glücksspielwesen mithilfe der gesamten Bandbreite existierender Regulierungsmechanismen einschließlich selbstdisziplinärer Initiativen der Werbewirtschaft in geregelte Bahnen gelenkt werden", so der ZAW-Sprecher.
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