Neugersdorf - Heute urteilte der EuGH in gleich drei Vorabentscheidungsverfahren zur umstrittenen Gesetzeslage hinsichtlich des Glücksspiels in Deutschland. Entschieden wurde in den Rechtssachen C 316/07 Markus Stoss und C-46/08 Carmen Media, wo insbesondere der Frage nach der Widersprüchlichkeit bzw. Kohärenz im Glücksspielsektor nachgegangen wurde sowie zur Rechtssache C-409/06 Winner Wetten. In Letzterer ging es darum, ob vorübergehend nationale Rechtsvorschriften aufrechterhalten werden können, wenn sie nicht EU-konform sind.
Die EuGH-Richter stellten fest, dass grundsätzlich ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken dürfe, wenn damit Allgemeininteressen verfolgt werden, wie beispielsweise die Vermeidung von Anreizen zu übermäßen Ausgaben für das Spielen oder die Bekämpfung der Spielsucht. Deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol anhängig sind, hätten aber «Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt». So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole intensive Werbekampagnen, um ihre Gewinne zu maximieren. Für andere Spiele mit wesentlich höherem Suchtpotenzial, beispielsweise Automatespiele, gelte das Monopol nicht. «Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann», heißt es in einer Mitteilung des Höchstgerichts. Die deutsche Regelung dürfe «nicht weiter angewandt werden».
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K. kommentiert die Entscheidungen wie
folgt: "Wir begrüßen die heutigen Entscheidungen des EuGH. Erstens
wird damit die von uns und der Europäischen Kommission stets
vertretene Rechtsansicht bestätigt: Der Glücksspielstaatsvertrag und
seine Verbote für private Anbieter sind gemeinschaftswidrig. Zudem
sehen wir die EuGH-Urteile als historische Chance, Glücksspiel in
Deutschland unter Berücksichtigung aller Vertriebskanäle zeitgemäß
und richtungsweisend zu regulieren."
Jörg Wacker weiter: "Die deutsche Politik hat die Zeichen der Zeit
schon frühzeitig erkannt und eine Evaluierung des bestehenden
Glücksspielvertrags bereits Anfang des Jahres in die Wege geleitet.
Auf Basis der vorliegenden Urteile ist es dringend notwendig, dass
Deutschland - wie jüngst Frankreich und Italien - rasch eine moderne,
marktgerechte und gemeinschaftskonforme Glücksspielregulierung
etabliert. So wird sichergestellt, dass Konsumentenschutz auf breiter
Basis gewährleistet ist und Rechtssicherheit für etablierte, seriöse
Anbieter geschaffen wird."
Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
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