von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Unmittelbar nach den deutschen Vorlagen wird der EuGH auch sein Urteil in der Rechtssache Engelmann (Rs. C-64/08) am Donnerstag, den 9. September 2010, verkünden. Vorgelegt hatte diese Sache das Landesgericht Linz (gefolgt von dem Landesgericht Ried und dem Bezirkgericht Ried mit gleichen Vorlagefragen in den Rechtssachen Langer bzw. Formato u.a.). In dem der Vorlage zugrunde liegenden österreichischen Strafverfahren machte der Verurteilte geltend, dass das österreichische Glücksspielmonopol dem Gemeinschaftsrecht widerspreche. Insbesondere die Vergabe und die geheime Verlängerung von zwölf Konzessionen an die Casinos Austria AG sei rechtlich nicht haltbar.
Dem schloss sich die Europäische Kommission bei der Verhandlung an. Hinsichtlich der Verlängerung der der Casinos Austria AG erteilten Konzessionen von 15 auf 22 Jahre sei nicht die notwendige Transparenz und Öffentlichkeit gewahrt worden. Insoweit dürften nach Ansicht des Vertreters der Kommission keine Strafen verhängt werden. Dies gelte auch für den Fall, dass einem Anbieter auf gemeinschaftswidrige Weise wegen unrechtmäßiger Zulassungsvoraussetzungen der Zugang zum Markt verweigert werde.
Das Urteil gibt dem EuGH die Gelegenheit, das Vergabeverfahren bei Glücksspielizenzen weiter zu klären.
aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 116
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