von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Überraschend deutlich hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das in Deutschland errichtete staatliche Monopol für Sportwetten und Lotterien für unzulässig erklärt. Nach der heutigen Pressemitteilung des EuGH hätten „die deutschen Gerichte nach Ansicht des Gerichtshofs angesichts der von ihnen in den vorliegenden Rechtssachen getroffenen Feststellungen Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt. Zum einen führen nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann.“
Eine weitere Analyse wird nach Vorliegen der genauen Urteilsgründe erfolgen.
aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 117
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