08.09.2010 - Das staatliche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem Recht der EU vereinbar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg.
Wir begrüßen die heutigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, weil sie für die künftige Regelung von Lotterien und Sportwetten Klarheit schaffen. Sie stärken die Position des deutschen Sports, die er unter Federführung des DOSB insbesondere gemeinsam mit den besonders betroffenen Verbänden und Organisationen, namentlich dem DFB und der DFL sowie der Deutschen Sporthilfe in die Debatte um die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags der Länder eingebracht hat.
Die Entscheidungen ermöglichen das von uns vorgeschlagene Modell, am staatlichen Lotterie-Monopol festzuhalten und zugleich eine staatlich regulierte Öffnung der Sportwetten umzusetzen. Der EuGH weist mehrfach darauf hin, „dass die verschiedenen Arten von Glücksspielen erhebliche Unterschiede aufweisen können“ und dass „grundsätzlich gesondert für jede … Beschränkung namentlich zu prüfen ist, ob sie geeignet ist, die Verwirklichung des Ziels oder der Ziele zu gewährleisten“, die der Staat als Begründung für die Beschränkung in eigener Kompetenz festlegen kann. („Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es demnach Sache jedes Mitgliedsstaats, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken…“)
Das bedeutet, dass das staatliche Lotterie-Monopol aufgrund der Besonderheiten des Lottospiels wie zum Beispiel der großen Zahl der potentiellen Spieler und der hohen Anforderungen an die Verlässlichkeit der Ziehung aufrecht erhalten bleiben kann. In diesem Zusammenhang weist der Gerichtshof nochmals ausdrücklich darauf hin, dass zur Rechtfertigung eines solchen Monopols nicht nur die Prävention vor Suchtgefahr, sondern im Rahmen einer „Gesamtbetrachtung“ auch andere Ziele wie der „Schutz der Sozialordnung“ dienen können. Deshalb kann im Bereich der Lotterien, anders als bislang in Deutschland geschehen, die Tatsache der Zuwendung von mehreren hundert Millionen Euro für soziale Zwecke wie den Sport, die Wohlfahrt und die Denkmalpflege ein starkes Argument für die Aufrechterhaltung des Monopols darstellen.
Umgekehrt ermöglichen die Urteile, den Bereich der Sportwetten aufgrund der offensichtlichen Unterschiede zu Lotterien anders zu regeln und hier einen kontrollierten Wettbewerb von staatlich lizensierten Anbietern nach klar definierten Zielen und Regeln zuzulassen.
Der deutsche Sport bittet die Landesregierungen nochmals nachdrücklich, bei der anstehenden Neuregelung des Glückspielstaatsvertrages seine Position umzusetzen.
DOSB-Präsident Thomas Bach: „Das Urteil ist ein Meilenstein. Es erlaubt den Gemeinwohlinteressen des Sports ebenso gerecht zu werden wie denen der Sportveranstalter, ohne die es keine Sportwetten gäbe.“
DFB-Präsident Theo Zwanziger: „Der DFB sieht durch dieses Urteil seine Auffassung bestätigt, dass es für Sportwetten in Deutschland kein Monopol geben darf. Der Sport und ganz besonders der Fußball leistet durch die Organisation der Spiele einen aktiven und erheblichen Beitrag für den Wettmarkt. Dieser Leistung muss Rechnung getragen werden. Der EuGH hat dafür die Weichen gestellt und die Voraussetzungen geschaffen“, sagt DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger.
DFL-Präsident Reinhard Rauball: „Dieses Urteil gibt der Einschätzung des deutschen Sports und der DFL recht, dass das Monopol im Bereich der Sportwetten in seiner jetzigen Form rechtswidrig ist und der Glücksspielstaatsvertrag daher geändert werden muss. Wir halten vor dem Hintergrund dieser Entscheidung mehr denn je an unserer Forderung nach einer kontrollierten Öffnung des Sportwettenmarktes fest.“
Sporthilfe-Vorstandsvorsitzender Michael Ilgner: „Das Urteil ist ein sehr positives Signal für den gemeinnützigen Sport, denn durch das von ihm vorgeschlagene Modell im Bereich Sportwetten erhoffen wir uns alle eine zusätzliche Förderung.”
DOSB-Generaldirektor Michael Vesper: „Wir sind froh, dass genau das Modell, das wir im Lauf der letzten Jahre erarbeitet und in zahllosen Gesprächen vertreten haben, durch den Europäischen Gerichtshof gestärkt wird. Wir werben auch weiterhin dafür, es im künftigen Staatsvertrag zu verankern und stehen für weitere Gespräche bereit“, so DOSB-Generaldirektor Michael Vesper als Leiter der betreffenden Arbeitsgruppe des deutschen Sports.
Quelle: DOSB
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