Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) muss Gesprächsangebot der Kommission wahrnehmen
„Nachdem die EU-Kommission nun in einer zweiten ausführlichen Stellungnahme weitere Passagen des Entwurfs der MPK für einen Glücksspielstaatsvertrag als mit Europarecht unvereinbar erklärt hat, muss die MPK auf das Gesprächsangebot der Kommission eingehen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Stritzl, MdL, sowie der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Hans-Jörn Arp, MdL. Beide hatten im März des Jahres einen Alternativ-Entwurf der CDU-Landtagsfraktion für die Neugestaltung des Sportwettenmarkts vorgelegt.
„Nachdem die EU-Kommission nun in zwei ausführlichen Stellungnahmen fast ein halbes Dutzend der vorgesehenen Bestimmungen verwirft (Internetsperre/Zugriff in den Zahlungsverkehr/Eingriff in die Werbefreiheit/Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit usw.) und noch weitere im Visier hat, kann die Architektur des Gesetzentwurfes der MPK vom 13. Dezember 2006 nicht unverändert bleiben, wenn nicht gegen Verfassung und EU-Recht verstoßen werden soll“, so Arp und Stritzl.
Dirk Hundertmark
Pressesprecher der
CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
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