Freitag, 1. Juni 2007

bwin: Handelsgericht Wien weist Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung von Omnia Communications-Centers GmbH ab

Der durch die Omnia Communication-Centers GmbH beim Handelsgericht Wien eingebrachte Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wurde in erster Instanz abgelehnt. Mittels einstweiliger Verfügung hätte der bwin Gruppe untersagt werden sollen, für den österreichischen Markt Glücksspiele, insbesondere Poker- und Casinospiele, über die gibraltesische Lizenz anzubieten. Das Gericht hat den Antrag unter Verweis auf das nicht vorhandene Wettbewerbsverhältnis zwischen der klagenden Partei und bwin abgelehnt.

"Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Gerichts, den Antrag auf einstweilige Verfügung abzulehnen", so Co-CEO Norbert Teufelberger zur positiven Erstentscheidung in diesem Verfahren.

"Klagen sind nicht der richtige Weg", ergänzt Co-CEO Manfred Bodner. "Wofür wir eintreten, ist ein konstruktiver Dialog zur Gestaltung einer auf die Bedürfnisse der Konsumenten ausgerichteten EU-konformen Regelung des Glücksspiels unter Berücksichtigung der Realitäten des Internetzeitalters."

Pressemitteilung bwin vom 22. Mai 2007

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