Die RGA hat heute die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs begrüßt, die wirksam gegenden protektionistischen Ansatz der Regulierung des Glücksspiels in Italien vorgeht. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH erneut klargestellt, dass er an dem Grundsatz der Verwirklichung eines Binnenmarktes festhalten wird.
Die RGA ist fest davon überzeugt, dass nach europäischem Recht lizenzierte Glücksspielanbieter berechtigt sind, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten und es ihnen möglich sein sollte, auf gleicher Basis mit lokal lizenzierten Anbietern in Wettbewerb zu treten. Die RGA hofft, dass jeder Mitgliedstaat, der ähnliche oder noch weniger tragbare Einschränkungen als Italien auferlegt, sich der Ansicht des EuGH anschließt und sich bereit erklärt, vorhandene eigene Gesetze und Richtlinien zu überarbeiten.
Ausgehend von dem früheren Gambelli-Urteil hat das Gericht die Leitlinien für die Mitgliedstaaten, private Anbieter vom Markt auszuschließen, verschärft. Mitgliedstaaten ist es nicht mehr länger möglich, uneinheitliche, unverhältnismäßige und diskriminierende Regelwerke aufrecht zu erhalten, die zwar das Existenzrecht einer breiten Palette an heimischen, ja sogar staatlich betriebenen Glücksspielmöglichkeiten verbriefen, aber gleichzeitig privaten sowie in anderen EU-Staaten ansässigen Anbietern die selben Privilegien verweigern. In der Presseerklärung des EuGH vom 6.3.2007 heißt es, dass private Anbieter nicht mit der bloßen Rechtfertigung ausgeschlossen werden können, um betrügerische und kriminelle Aktivitäten im Glücksspielsektor zu verhindern. Denn – so der EuGH-:
„der vollständige Ausschluss (…) von Kapitalgesellschaften von den Ausschreibungen für die Konzessionsvergabe [geht] über das hinaus, was zur Erreichung des verfolgten Zieles erforderlich ist (...)“
Weiter heißt es zum unverhältnismäßigen Ausschluss privater Wettanbieter vom italienischen Sportwettenmarkt:
„(…) für die Kontrolle der Konten und Tätigkeiten der Betreiber stehen auch andere Mittel zur Verfügung, die die Niederlassungsfreiheit oder Dienstleistungsfreiheit weniger beschränken.“
"Es ist schwer nachvollziehbar, wie das Gericht zu einem anderen Beschluss hätte kommen können, und wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, so Clive Hawkswood, CEO der RGA. “Dies sollte Regierungen und Regulierer in ganz Europa wach rütteln, insbesondere in Italien, Deutschland und Frankreich. Zudem wird dadurch die Position der Europäischen Kommission gestärkt, die bereits Prozesse wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen die unfairen Glücksspielgesetze in so vielen Rechtskreisen angestrengt hat."
Die RGA schließt sich der überwiegenden Meinung der deutschen Presse an: Die Placanica-Entscheidung ist ein folgenschweres Urteil auch für Deutschland (Zitat: DPA/Reuters). Dieses Urteil wird sich auf die derzeit in Deutschland geführte Debatte auswirken. Die Ministerpräsidenten sind nunmehr dazu angehalten, ihren Staatsvertragsentwurf gemäß den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des EuGH und dem diese Vorgaben berücksichtigenden Entwurfs aus Schleswig-Holstein anzupassen. Sollten sie an dessen gegenwärtiger Form nichts ändern wollen, werden sie – wie die
heutige Entscheidung gezeigt hat - unausweichlich in einen gemeinschaftsrechtlichen Konflikt geraten.
Quelle: Pressemitteilung RGA
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