Mit seinem „Placanica-Urteil“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den geplanten Glücksspielstaatsvertrag und damit das staatliche Glücksspiel-Monopol ins Wanken gebracht. In diesem Fall ging es um italienische Wettbürobetreiber, die für ein englisches Unternehmen Sportwetten vermittelten. Dies war nach italienischem Recht verboten. Der EuGH hat nun entschieden, dass das Verbot einen unzulässigen Eingriff in die durch das Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten darstellt. Demzufolge müsste auch der deutsche Sportwettenmarkt für ausländische Anbieter geöffnet werden.
Martin Runge, wirtschaftspolitischer Sprecher der Landtagsgrünen, sieht seine Auffassung durch den EuGH bestätigt. Er hatte ein staatliches Monopol immer für fragwürdig gehalten und sich deshalb für ein kontrolliertes Miteinander öffentlicher und privater Anbieter eingesetzt. Die Vorschläge des CSU-Fraktionsvorsitzenden Herrmann, der den Markt für Wetten zwar öffnen, bei Lotterien jedoch das staatliche Monopol erhalten wissen wolle, gingen immerhin in die richtige Richtung. Herrmanns Schuldzuweisungen an den Bund in Sachen Geldspielautomaten seien jedoch ein klassisches Eigentor. Schließlich, so Martin Runge, seien es die Landesregierungen, allen voran die bayerische, gewesen, die dafür gesorgt hätten, dass das Recht der Spielhallen im Rahmen der Föderalismusreform zwar in die ausschließliche Landeskompetenz ging, dass gleichzeitig aber materielle Regelungen etwa über die Anzahl der Spielautomaten, die Höhe der Einsätze und der Gewinne beim Bund verblieben sind.
Die Grünen im Bayerischen Landtag, Pressestelle
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