Mittwoch, 7. März 2007

CSU-Fraktionsvorsitzender zum Placanica-Urteil

Der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Joachim Herrmann, hat sich dafür ausgesprochen, anlässlich des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) das aktuelle Staatsvertragskonzept der Länder noch einmal zu überdenken. "Denn es ist nach wie vor unklar, wie eine übereinstimmende Position aller Länder einschließlich Schleswig-Holstein zu erreichen ist." Der Vorschlag von Schleswig-Holstein sieht zum Beispiel vor, zwei getrennte Staatsverträge aufzusetzen und den Lottomarkt mit seinen staatlichen Anbietern weitgehend bestehen zu lassen, währenddessen die Sportwetten mit einem Konzessionsmodell nach britischem Vorbild privatisiert werden sollen. Der Fraktionsvorsitzende sagte, dass der EuGH zwar nicht über die Zulässigkeit staatlicher Glücksspielmonopole geurteilt habe. Aus dem Urteil gehe aber eindeutig hervor, dass Konzessionsmodelle möglich seien, nur eben nicht so, wie es Italien praktiziert habe.

Herrmann erinnerte daran, dass das bayerische Staatsmonopol ein massiver Eingriff in die Finanzierungsmöglichkeiten des deutschen Fußballs sei. Deshalb habe der Deutsche Fußballbund auch gravierende verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.

Die auf die Suchtbekämpfung abgestellte Begründung des Staatsmonopols stehe außerdem solange auf tönernen Füßen, als die größte Spielsucht in Deutschland, nämlich die Spielautomatensucht, von keiner einzigen staatlichen Stelle ernsthaft bekämpft werde. "Hier zeigt ja auch der Bundestag offensichtlich keine Absicht, dieses Thema anzugehen." Im Gegensatz zu den Sportwetten und der Lotterie sei für das Automaten-Glücksspiel der Bund zuständig, weil er sich im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung in diesem Bereich die Gesetzgebungskompetenz angeeignet hat.

Quelle: www.csu-landtag.de

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