VDZ begrüßt Sportwetten-Urteil des EuGH
Italiens Vorgehen gegen die Vermittlung ausländischer Sportwetten illegal / Verleger fordern Liberalisierung für Deutschland
Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg verstößt das derzeitige italienische Modell der Vergabe von Sportwettkonzessionen gegen Europarecht. Recht bekamen mehrere italienische Wettbürobetreiber, unter ihnen M. Placanica, die nun auch ohne Konzession Wetten für einen britischen Wettveranstalter in Italien vermitteln dürfen.
Das EuGH-Urteil ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer faktischen Abschaffung staatlicher Sportwettenmonopole und setzt deshalb auch Deutschland unter Zugzwang. Obwohl eine Zulassung privater Wettanbieter nach einem Gutachten des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung volkswirtschaftlich vorteilhafter und nach diversen Rechtsgutachten allein rechtmäßig wäre, wollen 15 Bundesländer weiter an ihrem Monopol festhalten. Allein Schleswig-Holstein tritt bislang für eine geregelte Liberalisierung ein. Der VDZ fordert alle Bundesländer auf, unverzüglich einen privaten Sportwettenmarkt zuzulassen, in dem konzessionierte Veranstalter Wetten anbieten und bewerben dürfen.
"Ohne eine zügige Liberalisierung des Sportwettenmarktes verpassen die Bundesländer ihre vielleicht letzte Chance, die Veranstaltung von Sportwetten, Arbeitsplätze sowie Wettgelder in Deutschland zu halten und gleichzeitig - mit Hilfe einer Wettabgabe - einen Beitrag zur Finanzierung gemeinnütziger Zwecke wie der Sportförderung nachhaltig zu sichern", sagte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik im VDZ. "Bundesländer, die sich jetzt immer noch dem Vorbild von Schleswig-Holstein verweigern, sind verantwortlich, wenn immer mehr Wettgelder ins Ausland fließen und weder etwas zur Wirtschaft und Werbung noch - mittels einer Wettabgabe - zur Finanzierung gemeinnütziger Zwecke beitragen."
Quelle: Pressemitteilung VDZ
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