Das "Hamburger Abendblatt" hat den schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Arp zum geplanten Glücksspielstaatsvertrag und dem von ihn vorgelegten Altrenativentwurf interviewt.
Auszüge aus dem Interview:
ABENDBLATT: Schleswig-Holstein hat sich als einziges Bundesland gegen den geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag ausgesprochen. Warum wollen Sie - die CDU-Landtagsfraktion und Ministerpräsident Peter Harry Carstensen - ein staatliches Glücksspielmonopol in Deutschland verhindern?
HANS-JÖRN ARP: Das Monopol des Staatlichen Toto- und Lottoblocks hat in der heutigen Zeit keine Berechtigung mehr. Der Status widerspricht den Regeln des freien Wettbewerbs nach europäischem Recht. Wir wollen die Regelungen für das Glücksspiel in Deutschland jetzt diesen europäischen Vorgaben anpassen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei auch die Liberalisierung des Vertriebs.
ABENDBLATT: Der neue Staatsvertrag soll aber gerade den Vertrieb von Lotto im Internet verbieten.
ARP: Und genau das ist völlig absurd. Junge deutsche Unternehmen wie Fluxx oder Tipp24, die Lotto erfolgreich im Internet vertreiben, müssten dann verboten werden. Zugleich würden Sportwettenanbieter wie Bwin in die Illegalität getrieben. Mit dem zusätzlichen Nachteil, dass der Staat auf diese Unternehmen dann überhaupt keinen Zugriff mehr hat. Da sagen wir: Das darf nicht sein. Ein Verbot des Vertriebs übers Internet passt nicht mehr in die Welt in der wir leben. Mir kann niemand erklären, warum Lottovertrieb im Internet verboten wird, gleichzeitig aber Medikamente legal darüber bestellt werden dürfen.
ABENDBLATT: Sie haben jetzt einen eigenen Entwurf für einen neuen Staatsvertrag für Sportwetten vorgelegt. Warum?
ARP: Wir sind überzeugt, dass nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Glücksspielen in Italien, der geplante Glücksspielstaatsvertrag für Deutschland rechtlich keinen Bestand mehr hat. Europa öffnet immer mehr seine Märkte - und wir Deutschen meinen, uns mit einem Glücksspielstaatsvertrag abschotten zu können, der völlig weltfremd und wahrscheinlich auch verfassungswidrig ist. Dieser Staatsvertrag würde schnell durch Gerichtsklagen zu Fall gebracht. Deshalb wäre es sinnvoll, ihn erst gar nicht umzusetzen, sondern durch eine liberalere Regelung zu ersetzen.
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