„Die Bayerischen Spielbanken sind auf dem richtigen Weg! Unser Maßnahmenpaket zum Spielerschutz greift und das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 26. März 2007 das Bayerische Spielbankenmonopol in vollem Umfang bestätigt“, stellte Finanzminister Kurt Faltlhauser anlässlich seines Informationsbesuches in der Spielbank Bad Wiessee am Mittwoch (18.04.) fest. „Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung ausdrücklich, dass nicht nur das bayerische Spielbankenrecht, sondern auch die tatsächliche Ausgestaltung des Spielbankenbetriebs die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt“, so Faltlhauser.
Ganz im Sinne der Glücksspielsuchtprävention und des Spielerschutzes ist in Bayern als erstem großem Bundesland seit dem 1. März 2007der Zugang zum Automatenspiel - ebenso wie beim Großen Spiel - nur noch mit Ausweis möglich. „Die erste Zwischenbilanz zeigt: Die Umstellung ist ohne Probleme verlaufen. Die Zugangskontrollen stoßen bei den Spielbankbesuchern auf eine hohe Akzeptanz“, erklärte Faltlhauser. Bis 15. April 2007 wurde bei rd. 85.000 Spielbankbesuchen bayernweit 150 gesperrten Spielern der Zugang zur Spielbank verweigert. Für die neuen Zugangskontrollen wurden in den neun Bayerischen Spielbanken insgesamt 26 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt.
Der Spielerschutz wird in den Bayerischen Spielbanken seit jeher groß geschrieben. Zuletzt wurden im Februar 2007 mehr als 600 Mitarbeiter zum Thema Glücksspielsucht geschult. Weitere Intensivschulungen sind für Mai 2007 geplant.
„Ich bin überzeugt: Eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes würde zwingend zu mehr Wettbewerb und damit zu größerer Suchtgefährdung führen. Das Beispiel Spielbanken zeigt: Nur ein staatliches Monopol hilft, die Gefahren einzudämmen“, erklärte Faltlhauser abschließend.
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 18. April 2007
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