„Die heute von Herrn Minister Faltlhauser öffentlich wiedergegebene Einschätzung, dass nur ein umfassendes Monopol den notwendigen Spielerschutz gewährleisten kann, wird weder den von uns vorgelegten alternativen Vorstellungen für ein liberalisierten Sportwettenmarkt gerecht, noch steht es im Einklang mit den Empfehlungen der Kommission zum Bereich Sportwetten, welche 2005 von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzt wurde.
Diese Kommission hatte am 22. Februar 2006 Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung des Sportwettenbereiches vorgelegt. Unter Mitwirkung der Staats- und Senatskanzleien unter anderen von Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz sowie des Deutschen Fußballbundes, des Deutschen Sportbundes und der Deutschen Fußballliga wurde ausdrücklich ein Konzessionierungsmodell empfohlen. Dies auch unter ausdrücklichen Hinweis auf die neuen Medien (Internet etc.) und die Möglichkeit der Einnahme einer beispielgebenden Vorreiterrolle Deutschlands auf diesem Feld in Europa. Das althergebrachte Monopol für Lotto und Toto wurde dabei aber nicht in Frage gestellt. Dieser Struktur, der von den Ministerpräsidenten eingesetzten Kommission, folgt der Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein für einen liberalisierten Sportwettenmarkt bei Gewährleistung von Spielerschutz und staatlichen Abgaben“, erklärten die Abgeordneten Hans-Jörn Arp (Vorsitzender Wirtschaftsausschusses) und Thomas Stritzl (stellvertretender Fraktionsvorsitzender).
Die heutige Äußerung von Minister Faltlhauser sei vor diesem Hintergrund nicht nur überraschend, sondern stelle auch die Frage nach einer konsequenten Betrachtung des Glückspielmarktes im Ganzen.
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: „Wer durch eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes ein automatisches Erlöschen des Monopols bei Lotto befürchtet, muss die Frage beantworten, warum dies vor dem Hintergrund der Regelungen beim Automatenspiel und Pferdewetten nicht gleichfalls zu gelten hat. Beide Glückspielbereiche haben im Vergleich zu Lotto und Sportwetten ein extrem viel höheres Suchtpotential, werden aber seit jeher nicht in der Form eines staatlichen Monopols geführt.“
Vor dem Hintergrund der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes bis Ende des Jahres eine Neuregelung für die Sportwetten zu schaffen, sei zügiges Handeln geboten. Ein Festhalten an überkommenden Strukturen, welche bereits von der EU-Kommission abschlägig beschieden wurden, sei nicht hilfreich, so Arp und Stritzl. Auch ordnungspolitisch könne der Weg in das Monopol nicht die Antwort der CDU/CSU bei der Neubeschreibung der Gestaltung des Sportwettenmarktes sein.
„Unser Regelungsvorschlag, dessen Grundlinienführung auch von den finanzpolitischen Sprechern der CDU/CSU-Landtagsfraktionen befürwortet wird, liegt seit dem 06. März auf dem Tisch“, erklärten Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp abschließend.
Quelle: Pressemitteilung CDU vom 19. April 2007
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