Zur Debatte um das staatliche Lotteriemonopol erklärt der Finanzexperte der SPD-Landtagsfraktion (von Schleswig-Holstein), Günter Neugebauer:
Mit der Verteidigung eines umfassenden staatlichen Lotteriemonopols durch den bayerischen CSU-Finanzminister und durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die schleswig-holsteinische CDU in ihrem Kampf für eine Freigabe des staatlichen Lotteriemonopols einen weiteren Rückschlag erlitten.
Erst jüngst (Pressemitteilung des BVerfG vom 12.4.07) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das bayerische staatliche Spielbankenmonopol mit der gleichen Begründung verteidigt, die für die SPD in ihrem Einsatz gegen die Privatisierung des Lotteriemarktes maßgebend ist. In dem Urteil heißt es u. a., dass das Monopol durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sei. Das Monopol diene in erster Linie der Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung, die sich aus der Ausnutzung der Spielleidenschaft ergeben könnten.
Da auch der bayerische Finanzminister noch einmal die bisherige Linie von 15 Ministerpräsidenten bestätigt hat, sollte die schleswig-holsteinische CDU endlich zur Vernunft kommen und einem neuen Staatsvertrag zustimmen.
Sozialdemokratischer Informationsbrief vom 20. April 2007
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